Kaufmann Hans · Nationalrat · 2002-12-02
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-02
Wortprotokoll
50 Prozent der Pensionskassen haben gemäss einer aktuellen Studie einer Pensionskassenexperten-Firma derzeit eine Unterdeckung; ein weiteres Drittel droht in die roten Zahlen abzugleiten. In einer solchen Situation will der Bund weiterhin 150 bis 250 Millionen Franken Stempelabgaben pro Jahr kassieren. Da kann ich nur sagen: Zum Glück bin ich kein Gewerkschafts- oder ein anderer Verbandspräsident, der seinen Mitgliedern diesen Rentenklau erklären muss. Es sind nicht die Banken, die diese Abgaben bezahlen - für die, die es noch nicht gemerkt haben -, sondern die Pensionskassen. Dazu haben die Pensionskassen durch die Unterstellung unter den Effektenhändlerstatus nun noch zusätzlichen administrativen Aufwand zu bewältigen. Sie müssen zusätzlich auch auf den im Ausland getätigten Wertschriftenumsätzen Stempelabgaben abliefern.
Dass man die heutige schlechte Konjunktur als Begründung für ein Beibehalten dieser Besteuerung heranzieht, ist mir unerklärlich, denn diese Gesetzesänderung tritt frühestens - realistisch betrachtet - per 1. Januar 2004 in Kraft.
Ins gleiche Kapitel gehört das Gejammer über die Steuerausfälle. Diese in den Unterlagen aufgeführten Ausfälle beziehen sich auf das Allzeit-Rekordeinnahmevolumen des Jahres 2000. Die Stempeleinnahmen werden inskünftig aber sowieso weit geringer ausfallen, weil viele Pensionskassen wegen der Kursverluste ihre Risiken zurückfahren mussten und heute weit weniger Aktien halten. Die Kantone sind von den Steuerausfällen ohnehin nicht direkt betroffen; ihre Beamtenpensionskassen würden im Gegenteil von dieser Entlastung sogar noch profitieren. Ich frage mich, ob die Pensionskassen - und hier vor allem die grossen - wirklich auch wieder volkswirtschaftlichen Leerlauf betreiben und Umgehungsmöglichkeiten suchen müssen. Es ist mir unerklärlich, warum man nicht nur die berufliche Altersvorsorge mit einer Steuer bestraft, sondern auch noch die freiwillige Selbstvorsorge für das Alter, d. h. die inländischen Lebensversicherungen. Es macht doch keinen Sinn, wenn wir gerade jene, die dank privater Altersvorsorge im Alter dem Staate nicht zur Last fallen, mit einer Steuer bestrafen.
Halten Sie deshalb an Ihrer Haltung, die Sie bei der Erstberatung des Steuerpaketes eingenommen haben, fest, und unterstützen Sie meine beiden Minderheitsanträge, die eine Abschaffung der Stempelabgaben für inländische Pensionskassen und inländische Lebensversicherungen vorsehen. Die ausländischen Pensionskassen und die ausländischen Lebensversicherungen sind ja bereits entlastet. Ich finde es nicht gut, wenn wir uns wieder einmal mehr für das Ausland einsetzen als für unsere eigenen Pensionskassen und Lebensversicherungen.