Hegglin Peter · Ständerat · 2021-06-02
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-02
Wortprotokoll
Mit zwei Nachträgen beantragt der Bundesrat jeweils im Frühling und im Herbst dem Parlament Nachtragskredite, falls die bewilligten Voranschlagskredite nicht ausreichen. Dass wir im vergangenen Krisenjahr ausserordentlich viele und dringliche Nachträge und Nachmeldungen zu beraten hatten, war verständlich. Wir sollten aber wieder zum ordentlichen Verfahren zurückkehren können.
In der Frühjahrssession bewilligten wir schon den Nachtrag Ia. Aktuell vorliegend haben wir den Nachtrag I und drei Nachmeldungen, wovon zwei derart knapp eingingen, dass eine vorgängige Beratung in den Subkommissionen nicht möglich war. Aus Sicht des Parlamentes ist es nicht mehr verständlich, wenn der Bundesrat zur Bekämpfung der Corona-Krise der Kommission immer noch fast über Nacht Anträge unterbreitet.
Wir als Ständerat sind bei den Nachträgen und der Rechnung Erstrat.
Der Bundesrat beantragt mit dem Nachtrag I mit elf Nachtragskrediten zusätzliche Ausgaben von 2,6 Milliarden Franken. Davon betreffen 2,4 Milliarden die Covid-Tests. Am 14.[NB]und 29. April überwies der Bundesrat dem Parlament noch zwei Nachmeldungen im Umfang von 614 Millionen Franken und am 18. Mai eine weitere Nachmeldung zur Erhöhung des bereits bestehenden Verpflichtungskredits zur Beschaffung von Sanitätsmaterial um 600 Millionen Franken.
Ich komme zu den einzelnen Krediten: Der grösste Nachtragskredit im Umfang von gut 2,4 Milliarden Franken betrifft die Corona-Tests. Im ordentlichen Budget haben wir dafür bereits knapp 1,3 Milliarden Franken gesprochen. Der Bundesrat beantragt zusätzliche 1,2 Milliarden Franken für die Testoffensive. Es ist beantragt, den gesamten Betrag von 2,4 Milliarden Franken als ausserordentlichen Zahlungsbedarf zu verbuchen, das heisst, dass wir das ordentliche Budget um die bereits bewilligten 1,3 Milliarden Franken entlasten. Der Bund will die Kantone bei der Testoffensive mit einer Anschubfinanzierung von 64 Millionen Franken unterstützen. So können die Tests rasch und effizient durchgeführt werden.
In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen auch die Nachträge für den touristischen Verkehr im Umfang von 25 Millionen Franken und für Zivilschutzeinsätze im Umfang von 9 Millionen Franken, auch zugunsten der Kantone.
Für das Programm Dazit der Eidgenössischen Zollverwaltung benötigt diese früher als geplant 17 Millionen Franken. Das Programm ist gut unterwegs und hat fast ein Jahr Vorsprung auf den ursprünglichen Fahrplan. Bei diesen Mitteln handelt es sich um einen Vorbezug der Kredite, damit das Programm weiter vorangetrieben werden kann.
In den Medien wurde über Probleme beim Projekt berichtet. Auf Nachfrage unserer Kommission wurde versichert, dass das Projekt gut unterwegs, aber mit einem grossen Kulturwandel verbunden ist. Auch die Eidgenössische Finanzkontrolle stellte den Arbeiten ein gutes Zeugnis aus. Die Geschäftsprüfungskommissionen werden den in den Medienberichten aufgebrachten Unstimmigkeiten aber nachgehen.
Die EU-Kommission hat die Budgets der europäischen Satellitennavigationsprogramme Galileo und Egnos erhöht. Dementsprechend erhöht sich der Beitrag der Schweiz um 5,6 Millionen Franken.
Auch beim Ressourcenausgleich zwischen dem Bund und den Kantonen entsteht wegen der Anpassung der Datengrundlage ein Mehrbedarf, und zwar von 5,2 Millionen Franken. Zudem fällt ein weiterer Verlust aus den Solidarbürgschaften für die Hochseeschifffahrt im Umfang von 3 Millionen Franken an.
Weiter beantragt der Bundesrat zwei Verpflichtungskredite: Für die neuen Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung wird eine Erhöhung des bestehenden Verpflichtungskredites um 80 Millionen Franken beantragt. Für einen Beitrag an die Renovierung der Kaserne der Schweizergarde im Vatikan wird ein Verpflichtungskredit im Umfang von 5 Millionen Franken beantragt. Diesen Beitrag könnte man auch als Goodwill-Beitrag bezeichnen. Der Beitrag des Bundes soll die Kantone und auch die Privaten motivieren nachzuziehen.
Weiter wird eine Kreditübertragung beantragt. Aus dem Vorjahr werden 229,9 Millionen Franken übertragen. Die Übertragung ist in der Kompetenz des Bundesrates. Es sind hauptsächlich Covid-Kredite. Im Bereich Sport geht es um 155 Millionen Franken und im Kulturbereich um 31 Millionen Franken.
Weiter gibt es haushaltsneutrale Mitteltransfers im Umfang von 114,7 Millionen Franken. Sie stehen in Zusammenhang mit der neuen Verwaltungseinheit "Digitale Transformation und IKT-Lenkung" in der Bundeskanzlei. Dieser Übertrag entsteht aufgrund der Auflösung des Informatiksteuerungsorgans des Bundes per Ende Jahr.
Mit den Nachmeldungen vom 14. April wird beantragt, neue Covid-Therapien zu unterstützen. Die Therapien, die wirksam sind, um an Covid-19 erkrankte Menschen zu begleiten, sind noch nicht weltweit zugelassen. Sie figurieren noch nicht auf der Spezialitätenliste der Krankenkasse. Bis das erfolgt ist, kann es noch relativ lange dauern. Es ist ein Verpflichtungskredit im Umfang von 100 Millionen Franken, davon 60 Millionen Franken als Vorschuss, damit der Bund sofort die Kosten vorläufig übernehmen kann. Die Finanzdelegation hat den Vorschuss bereits bewilligt.
Der zweite Bereich betrifft die Investitionen des Bundes in die Entwicklung von Covid-Arzneimitteln für insgesamt 50 Millionen Franken. Davon wurden 30 Millionen Franken auch als Vorschuss beantragt. Der Bund soll damit vielversprechende Arzneimittel zur Bekämpfung von Covid-19 bei einer Produktionsfirma herstellen lassen oder die benötigten Investitionen tätigen können. Wir schaffen hier die Möglichkeit einer Beteiligung des Bundes, wenn das notwendig sein sollte. Auch diesen Vorschuss hat die Finanzdelegation bereits bewilligt.
Bei den Nachmeldungen vom 29. April geht es um die Bereiche Entwicklungshilfe und Kultur.
Die G-20 beantragen eine entsprechende Unterstützung im Bereich der Entwicklungshilfe. Der Bundesrat ist diesem Antrag teilweise nachgekommen. Man hat von der Schweiz einen Beitrag im Umfang von 600 bis 700 Millionen Franken erwartet. Wir beantragen Ihnen nun einen Beitrag von 300 Millionen Franken. Davon wären 226 Millionen als Nachtrag zu bewilligen; 74 Millionen wurden bereits mit dem Voranschlag des EDA bereitgestellt.
In der Frühjahrssession wurde ein Schutzschirm für die Eventbranche bewilligt. Die Vernehmlassung zur Verordnung [PAGE 399] ist abgeschlossen, nun werden noch Details angepasst. Es sind ein Verpflichtungskredit von 150 Millionen Franken und ein Voranschlagskredit im Umfang von 90 Millionen beantragt. Letzterer wird für diesen Schutzschirm noch dieses Jahr benötigt.
In Ergänzung dazu beantragt der Bundesrat eine Änderung des Covid-19-Gesetzes, um den Sportbereich bis Ende Jahr analog zu unterstützen. Das würde dann zu einem Nachtrag II führen.
Ein Antrag im Kulturbereich beträgt 148 Millionen: 8 Millionen Franken sind für die Kulturvereine im Laienbereich, 140 Millionen für die Leistungsvereinbarungen Kultur der Kantone vorgesehen. Die bereits bewilligten Mittel reichten bis Ende Mai. Mit den Sanktionsmassnahmen, die weiterhin gelten, ist hier eine Verlängerung vorzusehen. Dafür ist dieser Betrag notwendig.
Mit der dritten und letzten Nachmeldung beantragt der Bundesrat einen Zusatzkredit von 600 Millionen Franken zum bereits bestehenden Verpflichtungskredit "Beschaffung Sanitätsmaterial und Impfstoffe". Damit soll dem Bundesrat Handlungsspielraum zum Kauf von Impfstoff gegeben werden, für den Fall, dass es die epidemiologische Situation erfordern sollte. Weiter informierte uns der Bundesrat über die Übertragung eines Kredits von 790 Millionen Franken aus dem Vorjahr.
Wenn Sie jetzt all diesen Anträgen zustimmen, erhöhen sich die finanziellen Mittel für Corona-Massnahmen für dieses Jahr von den bereits bewilligten 21,4 Milliarden Franken um 2,6 Milliarden aus dem Nachtrag I und um 600 Millionen Franken aus den drei Nachmeldungen auf insgesamt 24,6 Milliarden Franken. Alle zusätzlichen Ausgaben führen zu einer höheren Verschuldung, welche dann mittel- und langfristig wieder abgebaut werden sollte.
An der Sitzung vom 18. Mai 2021 hat die Finanzkommission den Nachtrag I mit den Nachmeldungen in Anwesenheit der Bundesräte Maurer, Cassis und Berset beraten. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, den Bundesbeschlüssen ohne Änderungen zuzustimmen.
Die Kommission erwartet aber, dass der Bundesrat mit den Mitteln haushälterisch umgeht. Insbesondere die Beschaffung von Impfdosen gab zu Diskussionen Anlass. Aktuell hat der Bund bei verschiedenen Lieferanten bereits über 34 Millionen Impfdosen bestellt. Aufgrund einer internen Variantendiskussion beantragt uns der Bundesrat eine Erhöhung des entsprechenden Verpflichtungskredits, um genügend finanzielle Mittel für die Beschaffung von weiteren 35 Millionen Dosen zur Verfügung zu haben. Zusammen ergäbe das ein Volumen von über 70 Millionen Dosen. Da der Verpflichtungskredit mehrjährig ist und dem Bundesrat einen notwendigen Handlungsspielraum gibt, stimmt die Kommission zu. Der Bundesrat ist aber gehalten, auch in diesem Bereich verhältnismässig vorzugehen.
Der Bundesrat könnte auch gesundheitsfördernde Massnahmen unterstützen, wie z. B. eine genügende Vitamin-B-Zufuhr, eine ausgewogene, gesunde Ernährung, Bewegung und viel frische Luft. Das würde das Immunsystem auch stärken.
Weiter empfahl die Kommission dem Bundesrat mit einem Schreiben weniger strenge Auflagen bei den Anspruchsvoraussetzungen des Covid-19-Schutzschilds.
Ich empfehle Ihnen namens der einstimmigen Finanzkommission, dem Bundesbeschluss II über den Nachtrag I zum Voranschlag 2021 zuzustimmen. Die Fahne haben Sie erhalten, weil die Nachmeldungen des Bundesrates nicht im ursprünglichen Antrag enthalten waren.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Anträge!