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preparatory:AB 282183

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-06-02

Wortprotokoll

Nach der ausführlichen Berichterstattung beschränke ich mich vielleicht auf einige Eckwerte. Das rekordhohe Defizit des Jahres 2020 beträgt insgesamt 15,8 Milliarden Franken. Davon sind 14,7 Milliarden Franken Corona-bedingt, und 1,2 Milliarden Franken beträgt das Defizit in der ordentlichen Rechnung. Von den 14,7 Milliarden des Corona-bedingten Defizits sind rund 13 Milliarden für Kurzarbeit ausgegeben worden, davon 10,8 Milliarden für die ordentliche Kurzarbeitsentschädigung und 2,2 Milliarden für den Erwerbsersatz. Das ergibt diese 13 Milliarden Franken für Kurzarbeit. Rund 1,8 Milliarden wurden für Sanitätsmaterial, Sport und Kultur ausgegeben. Das ist das Bild des letzten Jahres.

Diese ausserordentlichen Ausgaben werden auf dem Amortisationskonto verbucht. Dort liegt ein positiver Saldo von rund 5 Milliarden Franken. Das heisst, auf dem Amortisationskonto liegt jetzt eine Schuld von rund 10 Milliarden. Diese ist gemäss geltendem Finanzhaushaltgesetz innert sechs Jahren abzubauen. Zu den 10 Milliarden kommen noch die Ausgaben dieses Jahres hinzu. Diese dürften rund 20 Milliarden betragen, sodass wir Ende dieses Jahres wahrscheinlich etwa 30 Milliarden Franken Schulden haben werden, die gemäss dem geltenden Gesetz abzubauen sind. Dazu werden wir Ihnen, wie gesagt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes zustellen. Wir werden versuchen, die Fragen, die jetzt aufgeworfen wurden, darin zu beantworten. Wir sind also nicht im Verzug, sondern wir haben bewusst diesen Zeitplan gewählt, denn wenn wir Ihnen eine Vorlage zustellen, dann möchten wir diese auf einigermassen gesicherten Zahlen basieren lassen.

Die Vernehmlassungsvorlage wird im Herbst zugestellt, und die Botschaft werden wir gegen Ende des Jahres fertigstellen. Bis zur definitiven Botschaft werden wir noch bessere Zahlen haben. Möglicherweise werden wir dann auch bereits die Auswirkungen der OECD-Steuerreform beurteilen können, die mit dem Einstieg der Amerikaner jetzt auch eine gewisse Dynamik angenommen hat, sodass wir dann ein Gesamtbild abgeben und Vorschläge machen können, wie es weitergehen soll.

Ich komme mir hier etwas vor wie an Weihnachten - nicht, weil es lauter Geschenke wären, sondern weil die Wunschzettel, wie die Schulden abzubauen sind, so vielfältig sind. Es gibt insgesamt sieben Vorstösse dazu, und der Bundesrat wird versuchen, dazu eine Vorlage zu machen. Das ist dieser Corona-bedingte Teil. Es werden etwa 30 Milliarden Franken ausserordentliche Schulden bleiben, die in irgendeiner Form zu tilgen sind - oder eben auch nicht, das entscheiden Sie dann. Die Vernehmlassungsvorlage dazu kommt in der [PAGE 407] zweiten Jahreshälfte und die Vorlage fürs Parlament nächstes Jahr; dann können Sie sie nächstes Jahr beraten. Sie haben dann auch recht zuverlässige Angaben, wie das weitergehen soll. Das zur Corona-Situation.

Noch zu einigen Trends in der ordentlichen Rechnung: Wir haben am Schluss wie gesagt ein Defizit von 1,2 Milliarden Franken. Es gibt aber grössere Abweichungen. Die grösste Abweichung liegt beim Rückgang der Verrechnungssteuereinnahmen. Bei der Verrechnungssteuer haben wir einen Rückgang von 37 Prozent. Die Ursachen dafür sind immer etwas schwierig zu eruieren. Wir hatten 2019 einen ausserordentlich hohen Ertrag. Das geht wahrscheinlich darauf zurück, dass mit der Annahme der STAF-Vorlage Dividenden seit 2020 höher besteuert wurden und 2019 noch viele Dividenden ausgeschüttet wurden. Das hat sich dann letztes Jahr ausgewirkt, indem weniger Dividenden ausgeschüttet wurden. Auch der Effekt der US-Steuerreform ist nicht mehr spürbar. Damit haben wir bei der Verrechnungssteuer 37 Prozent weniger Einnahmen; das sind 3 Milliarden Franken. Das ist ein wesentlicher Einbruch. Es ist etwas schwierig abzuschätzen, ob sich dieser Trend allenfalls fortsetzen wird, aber wahrscheinlich dürften wir bei der Verrechnungssteuer den Höhepunkt überschritten haben.

Die übrigen Steuern sind auch rückläufig; das hängt mit Corona zusammen. Bei der Mehrwertsteuer haben wir einen Rückgang von 1,8 Prozent, logischerweise, weil weniger konsumiert wurde. Bei den anderen Verbrauchssteuern haben wir ebenfalls Rückgänge zu verzeichnen, bei der Mineralölsteuer beispielsweise um 6 Prozent. Es wurde weniger Auto gefahren und damit weniger Benzin gebraucht.

Wir haben höhere Einnahmen bei den Stempelabgaben. Dort wirkt sich unsere Massnahme gegenüber der EU, wonach Aktien in der Schweiz gehandelt werden müssen, immer noch positiv aus. Das hat uns einige hundert Millionen Franken Mehreinnahmen gebracht. Das wird wieder zurückgehen, weil London seit dem Brexit nicht mehr auf der Liste der ausgeschlossenen Börsen steht und sehr viele Schweizer Wertschriften eben in London gehandelt werden. Auch hier wird es also zu einem Rückgang kommen.

Die direkten Bundessteuern haben sich gut entwickelt, weil sich das gute Jahr 2019 noch auf die Rechnung 2020 auswirkt. Hier wird die künftige Entwicklung noch zu beobachten sein. Im Moment haben praktisch alle Staaten sehr viel Geld zur Abfederung der Corona-Massnahmen gesprochen. Es konnte lange nicht konsumiert werden, weshalb durchaus damit zu rechnen ist, dass in den kommenden Monaten sogar ein gewisser Boom einsetzt. Wenn die Massnahmen wieder gelockert werden und das Geld vorhanden ist, dann dürfte das auch ausgegeben werden, sodass wir bei den direkten Bundessteuern eigentlich von einer relativ stabilen Entwicklung ausgehen.

Dies zu den Einnahmen. Sie dürften sich insgesamt mehr oder weniger seitwärts bewegen.

Zu den Ausgaben: Im Jahr 2020 ist die STAF eingeführt worden; dies führt zu höheren Ausgaben, weil das ganze Mehrwertsteuer-Prozent in die AHV fliesst. Das sind kommunizierende Röhren. Die übrigen Ausgaben lagen im Rahmen des Budgets. Es gibt dazu keine besonderen Bemerkungen. Die Mehrausgaben sind alle auf die von Ihnen beschlossenen und von uns beantragten Mehrausgaben im Bereich der Corona-Massnahmen zurückzuführen. Sie finden dort natürlich die Ausgaben für die Kurzarbeit und die Ausgaben für sanitarische Massnahmen, die wir beschlossen haben. Sonst aber liegen die Ausgaben mehr oder weniger im Rahmen des Budgets. Es gibt hier keine grösseren Abweichungen. Eine Ausnahme - auch der Kommissionssprecher hat es angesprochen - sind die Mehreinnahmen der Nationalbank und die diesbezüglich grösseren Ausschüttungen. Auch dies werden wir im Rahmen des Schuldenabbaus berücksichtigen, mit Briefen und Anträgen, die aus den Kommissionen gestellt wurden.

Vielleicht noch zu den Schulden: Wir haben tatsächlich immer noch eine ausgesprochen gute Situation. Die Schuldenquote beträgt Ende des Jahres 14,7 Prozent - Maastricht-Norm wäre 60 Prozent. Wenn wir vergleichen: 1990 waren es noch 10,8 Prozent, wir liegen also mit 14,7 Prozent fast 50 Prozent höher als noch 1990. Wir liegen aber tiefer als bei der Einführung der Schuldenbremse, da lagen wir bei rund 26 Prozent. Die Verschuldungsquote wird uns dann zusammen mit dem möglichen Schuldenabbau interessieren.

Das wären vielleicht meine Bemerkungen zur Staatsrechnung - mit Ausnahme der Corona-bedingten Mehrausgaben eigentlich eine solide Rechnung. Sie liegt absolut im Rahmen der Schuldenbremse. Die ordentliche Rechnung weist trotz ausserordentlichen Massnahmen ein Defizit von nur 1,2 Milliarden Franken auf.

Die Frage ist, wie sich die künftigen Einnahmen entwickeln werden, einerseits bei der Verrechnungssteuer, die für die Staatsrechnung immer wichtiger geworden ist, und andererseits bei der direkten Bundessteuer, die durch internationale Einflüsse betroffen sein könnte; ich nenne die OECD-Steuerreform oder die Entwicklung der Kaufkraft der Bevölkerung. Insgesamt kann man aber sagen, dass die Schweiz nach diesem Jahr 2020 auch im internationalen Vergleich gut dasteht. Dank den Massnahmen, die Sie beschlossen haben, konnte der wirtschaftliche Einbruch weitgehend abgefedert werden. Wir haben im April des letzten Jahres noch mit einem Einbruch von 6,2 Prozent gerechnet; effektiv waren es dann 2,9 Prozent, und wir dürften Ende des Jahres wieder auf Vorkrisenniveau sein. Aber die Schulden, die bleiben natürlich, auch wenn wir uns dann wieder normaler bewegen.

Wenn wir noch einen Ausblick wagen: Wir werden Ihnen ein Budget für das Jahr 2022 mit einer schwarzen Null zustellen; es dürfte ziemlich genau aufgehen. Die Schuldenbremse kann also eingehalten werden. Für die kommenden Jahre sieht es auch nach mehr oder weniger ausgeglichenen Rechnungen aus. Dort stellt sich aber die Frage, was allenfalls noch an Ausgaben beschlossen wird. Es sind ja noch verschiedene Projekte hängig, z. B. die Abschaffung der Industriezölle. Dann ist auch die Heiratsstrafe immer noch ein Ding, das uns und auch Sie beschäftigen wird, und weitere allfällige Projekte. Aber wir können eigentlich relativ beruhigt in die Zukunft blicken: Wir sollten das im Griff haben, wenn wir vorsichtig mit den Ausgaben sind.

Das wäre auch mein Appell im Zusammenhang mit dieser Rechnung.

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