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Fässler Daniel · Ständerat · 2021-06-02

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-02

Wortprotokoll

Der Berichterstatter hat es gesagt: Es gibt zwei Kantone, welche noch nicht in der Lage sind, für die Steuererklärungen ein elektronisches Verfahren anzubieten. Sie ahnen es: Der durch mich vertretene Kanton Appenzell Innerrhoden ist einer dieser beiden Kantone. Deshalb habe ich den Verlauf dieser Vorlage mit Interesse verfolgt und habe durchaus mit etwas Erstaunen festgestellt, dass unsere Kommission sich in der verbliebenen Differenz, nämlich in der Frage, ob die Kantone verpflichtet werden sollen, ein elektronisches Verfahren anzubieten, dem Nationalrat angeschlossen hat. Ich war insbesondere deshalb erstaunt, weil wir in diesem Rat - der Berichterstatter hat es gesagt - bei der ersten Beratung der Vorlage am 10. Dezember letzten Jahres noch geschlossen die Meinung vertreten hatten, uns in diesen Punkten dem Bundesrat anzuschliessen.

Bei der Lektüre des Amtlichen Bulletins über die Beratungen im Nationalrat vom 1. März dieses Jahres fielen mir in diesem Zusammenhang zwei Aussagen auf: erstens die Aussage der Kommissionsberichterstatterin, wonach gemäss Angaben der Steuerverwaltung ab der Steuerperiode 2021, das heisst ab 1. Januar 2022, alle Kantone das elektronische Verfahren vorsehen; und zweitens die davon leicht abweichende Äusserung von Bundesrat Maurer, dass die meisten Kantone in den nächsten ein, zwei Jahren ohnehin so weit sein werden.

Eine Rückfrage bei der Steuerverwaltung des Kantons Appenzell Innerrhoden ergab, dass zumindest mein Kanton dieses Digitalisierungsprojekt nicht so rasch umsetzen kann. Offenbar, und das hat auch der Berichterstatter gesagt, kann ein zweiter Kanton bei den Steuererklärungen für natürliche Personen die zeitlichen Erwartungen des Nationalrates ebenfalls nicht einhalten. Bei den Steuererklärungen für juristische Personen - dieser Hinweis scheint mir noch wichtig zu sein - werden noch einige weitere Kantone hinzukommen. Wie es bei der vom StHG ebenfalls erfassten Grundstückgewinnsteuer aussieht, ist offenbar nicht bekannt.

Gemäss aktueller Planung und wenn alles rund läuft, sollte der Kanton Appenzell Innerrhoden für die Steuerperiode 2024, das heisst ab 1. Januar 2025, ein rein elektronisches Verfahren anbieten können. Wird die vorliegende Gesetzesänderung bereits auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt und erhalten die Kantone für alle betroffenen Steuerarten eine Umsetzungsfrist von mindestens zwei Jahren, wird das im besten Fall zeitlich gerade noch aufgehen. Andernfalls vertraue ich auf den Bundesrat, dass er von der in Artikel 72 Absatz 1 StHG im Prinzip eingeräumten Kompetenz zur Verlängerung der Zweijahresfrist Gebrauch macht und dies auch für die direkte Bundessteuer gelten lässt.

Eine Rückfrage beim Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ergab, dass es sich bei Artikel 104a DBG und Artikel 38a StHG in der Fassung des Nationalrates um einen Programmartikel handelt. Das heisst nach Ansicht der ESTV - ich darf aus der Stellungnahme zitieren, die ich vorgestern vom Direktor der ESTV erhielt -, "dass es der Hoheit der Kantone obliegt, wie und wann sie die Verpflichtung, elektronische Verfahren vorzusehen, umsetzen. Die Bestimmung beinhaltet nicht, dass einheitliche IT-Systeme oder sonst einheitliche Verfahren eingeführt werden müssen. Es braucht daher keine Übergangsfristen." Ich bin Bundesrat Maurer dankbar, wenn er dies nachher zuhanden der Materialien bestätigen kann.

Erlauben Sie mir noch einen Exkurs zu den Kosten. IT-Beschaffungen sind komplex und entsprechend kostspielig. Das kennen wir von IT-Projekten des Bundes. Für kleinere Kantone sind die Herausforderungen noch ungleich grösser. Das gilt für die Einführung eines vollständig elektronischen Verfahrens im Steuerbereich exemplarisch, denn die dafür zu entwickelnde Software kann nicht einfach bei grösseren Kantonen eingekauft werden, sondern hat den Anforderungen des eigenen Kantons zu entsprechen, damit sie mit anderen Anwendungen medienbruchfrei eingesetzt werden kann.

Der Kanton Appenzell Innerrhoden rechnet für die Beschaffung des nötigen neuen Systems aufgrund einer ihm vorliegenden Offerte mit Kosten von rund einer Million Franken. Machen 6000 der knapp 11[NB]000 steuerpflichtigen natürlichen Personen vom vollständig digitalen Verfahren Gebrauch, was sehr optimistisch gerechnet ist, resultieren für die ersten vier Jahre inklusive Betrieb, Support usw. Kosten von nicht weniger als 90 Franken pro elektronische Steuererklärung. Das ist sehr viel. Würden im Kanton Bern pro Steuerpflichtigen die gleichen Kosten anfallen, würde sich die Summe dort auf 60 Millionen Franken belaufen. Gesamtschweizerisch wäre es eine halbe Milliarde Franken. Das ist das Gesetz des Verhältnisses einer kleinen Zahl zu einer grossen Zahl bzw. das Los kleiner Kantone bei Digitalisierungsthemen. Vor diesem Hintergrund bin ich als Ständerat von Appenzell Innerrhoden erst recht froh, dass Bundesrat Maurer im Nationalrat gesagt hat: "Wenn zwei, drei kleinere Kantone dann noch ein Jahr länger brauchen, spielt das weiss Gott keine Rolle in unserem System." (AB 2021 N 3)

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