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Ettlin Erich · Ständerat · 2021-06-02

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-02

Wortprotokoll

Wir haben in diesem Projekt nur noch wenige Differenzen. Ihre Kommission hat die letzten Differenzen am 19. April beraten und schlägt Ihnen vor, dem Nationalrat zu folgen und damit auch diese verbleibenden Differenzen zu bereinigen.

Es geht hauptsächlich darum, ob die Kantone gesetzlich verpflichtet werden sollen, elektronische Verfahren vorzusehen; dies sind die Artikel 104a DBG, 38a StHG, 35a VStG sowie 30a WPEG. Der Nationalrat hat sich zuerst mit 139 zu 54 Stimmen und in der zweiten Runde mit 135 zu 51 Stimmen relativ klar für eine Verpflichtung der Kantone und damit für die Aufrechterhaltung der Differenz ausgesprochen. Der Ständerat ist ohne Gegenantrag bis jetzt dem Entwurf des Bundesrates für eine Kann-Bestimmung gefolgt; die Kantone sollen also nicht dazu verpflichtet werden, im Steuerbereich elektronische Verfahren einzusetzen.

Wir haben neben dieser Hauptdifferenz noch über zwei redaktionelle Änderungen zu entscheiden. Es geht um den Begriff "antragstellende Person" anstelle des Begriffs "steuerpflichtige Person"; es ist eine Klärung, keine materielle Problematik. In Artikel 30a Absätze 2 und 3 WPEG wurde der Begriff "Ersatzpflichtiger" eingeführt.

In der Beratung hat Ihre Kommission zur Kenntnis genommen, dass nur zwei Kantone noch keine elektronischen Verfahren kennen. Auch diese "Nachzügler" werden in den nächsten ein bis zwei Jahren ein solches einführen. So werden dann alle Kantone mindestens ein elektronisches Einreichen der Steuererklärung anbieten. Eine weitere Digitalisierung wird zum Beispiel die Rechnungsstellung, die Veranlagung usw. betreffen. Das ist dann der nächste Schritt, den auch diese Kantone noch machen werden oder irgendwann auch machen müssen.

In der Kommissionsberatung wurde die Befürchtung geäussert, dass Kantone, die schon über elektronische Verfahren verfügen, diese harmonisieren und auf andere IT-Systeme wechseln müssten, was mit entsprechenden Kosten und administrativen Aufwendungen verbunden wäre. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat uns versichert, dass keine zentrale Software geplant, also keine zentrale Digitalisierung [PAGE 415] vorgesehen ist. Es sei auch nicht die Absicht, den Kantonen eine kurze oder zu kurze Frist für die Vertiefung der Digitalisierung vorzuschreiben. Das gilt auch für die zwei Kantone, die hier noch Bedenken haben, dass sie in zu kurze Fristen gedrängt werden könnten und administrativer Mehraufwand damit verbunden wäre.

Basierend auf diesen Erwägungen, den Rückmeldungen der Verwaltung und des Bundesrates und angesichts der klaren Verhältnisse im Nationalrat beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Differenzen zum Nationalrat zu bereinigen und jeweils auf seine Lösung, die Muss-Formulierung, einzuschwenken sowie die begrifflichen Präzisierungen, die ich erwähnt habe, so anzunehmen.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Kommissionsbeschlüsse.

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