Rechsteiner Paul · Ständerat · 2021-06-02
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-02
Wortprotokoll
Ich wollte eigentlich warten, aber ich stelle fest, dass es den Protagonisten der Aufhebung der Sistierung der Vorlage - mit Ausnahme von Kollege Hegglin, der nicht eigentlich ein Protagonist ist bzw. bis jetzt nicht war - die Sprache verschlagen hat. Das ist etwas seltsam, in der Kommission war es ganz anders. Diese Vorlage, der Vorstoss der freisinnigen Fraktion, diese parlamentarische Initiative ist ja nicht gerade von gestern oder heute. Sie ist inzwischen zwölf Jahre alt. Sie wurde nie als prioritär betrachtet, niemand hat je behauptet, sie sei so dringlich, dass sie jetzt unbedingt realisiert werden müsse. Exakt jetzt soll der Moment gekommen sein, wo sie prioritär werden soll, unter all den Vorlagen, die Sie anzuschieben gedenken.
Ich nehme an, Bundesrat Maurer wird dann noch Ausführungen machen. Es sind ja viele Wünsche im Raum. An der letzten Sitzung der WAK - Sie konnten es nachlesen - war die Abschaffung des Eigenmietwertes ein Thema, auch dies ein alter Ladenhüter, seit zehn Jahren oder schon seit Ewigkeiten auf der Traktandenliste. Jetzt muss es realisiert werden, mit enormen Ausfällen; wir werden darüber debattieren können. Dann ist es evident, dass die Frage der Paar- und Familienbesteuerung eines der grossen Themen wird, mit entsprechenden Folgen für den Bundeshaushalt der kommenden Zeit.
Die Abschaffung der Industriezölle ist als prioritär bezeichnet worden. Das muss jetzt unbedingt realisiert werden. Hier stellen sich dann schon Fragen. Kollege Hegglin war sonst in seiner Funktion als Hüter des Bundeshaushaltes doch mit einem etwas anderen Unterton unterwegs: Alles, was an Steuerausfällen produziert wird, muss auch irgendwie wieder kompensiert werden. Jetzt haben Sie gesagt, es koste fast nichts. Dass eine Viertelmilliarde, wie sie, Stand jetzt, ausgewiesen ist, praktisch nichts ist, ist neu aus Ihrem Munde! Hier muss man schon sagen: Der Befund, den wir haben, ist Orientierungslosigkeit, aber keine Begründung, die auch nachvollziehbar wäre.
Die Frage der Stempelabgaben ist eine Frage, die überlegt werden könnte, überlegt werden müsste. Aber sie müsste dann schon in einem etwas erweiterten Massstab überlegt werden. Es geht hier um die Transaktionssteuern; wir werden dazu ja noch das Postulat Rieder 21.3440 behandeln. Es ist so, dass Transaktionssteuern nicht einfach etwas sind, was keine Berechtigung hat. Sondern Transaktionssteuern sind auch in der weltweiten Diskussion, in der europäischen Diskussion, in der schweizerischen Diskussion etwas, was durchaus eine Berechtigung hat. Es kann auch offensiv überlegt werden, wie man sie ausgestaltet.
Die Stempelabgaben tragen natürlich auch etwas die Züge der Vergangenheit. Aber der Bundesrat selber hat vor etwa zehn Jahren eine ausführliche Studie dazu in Auftrag gegeben. Es ist interessant, noch einmal nachzulesen, was eine Arbeitsgruppe des Finanzdepartementes damals herausgefunden hatte. Man kann im Einzelnen natürlich diskutieren, namentlich über die Emissionsabgabe. Der Befund war aber, dass die Stempelabgaben insgesamt geeignet sind, die heute manifeste Unterbesteuerung des Finanzsektors zu beheben beziehungsweise ihr etwas entgegenzuwirken. Der Finanzsektor - das steht in diesem Bericht nachzulesen und ist auch evident - ist unterbesteuert, nicht überbesteuert.
Wenn hier daran gedacht wird, bei der Stempelabgabe eine Änderung vorzunehmen, dann muss man diese Dinge kompensieren. Die seinerzeitige Arbeitsgruppe im Finanzdepartement hat festgestellt, dass es durchaus Möglichkeiten [PAGE 423] gäbe, einnahmenseitig zu kompensieren. Sie hat erwogen, dass es unter Verteilungsgesichtspunkten durchaus Gründe dafür gäbe, über Dinge wie eine Bundeserbschaftssteuer, eine Bundesvermögenssteuer oder eine stärkere Ausgestaltung der direkten Bundessteuer nachzudenken. Alles wäre verteilungspolitisch positiv und könnte eine Kompensation bewirken. Das müsste man machen, wenn man hier an solche Dinge denkt, aber sicher nicht die heutige Unterbesteuerung des Finanzsektors noch verschärfen. Die beginnt bei der Mehrwertsteuer und setzt sich fort bei der Kapitalgewinnsteuer, die wir nicht haben usw.
Was hier jetzt nach zwölfjähriger Verzögerung prioritär in Angriff genommen werden soll, geht vollkommen in die falsche Richtung. Es ist eine Massnahme, die - hier kann ich nur Kollege Zanetti und Kollege Levrat wiederholen - mit Sicherheit scheitern wird. Vorlagen, die besser oder weniger schlecht begründet waren, sind in der Volksabstimmung gescheitert.
Es gibt den Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit, der in der Bevölkerung stark gewichtet wird. Diese Vorlage verbessert die Steuergerechtigkeit nicht, sie verschlechtert die Steuergerechtigkeit, und deshalb ist sie zum Scheitern verurteilt.
In dem Sinne muss ich Sie bitten, der Minderheit zuzustimmen.