Steinemann Barbara · Nationalrat · 2021-06-02
Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-02
Wortprotokoll
Diese Vorlage wurde vor über zehn Jahren aufgegleist, also kurz nach dem Inkrafttreten der ganz grossen StGB-Revision. Das Motiv der Rechtsänderung findet man fast nicht mehr, auch die Botschaft spart den Ursprung, den Anstoss zur Revision aus. Er sollte an dieser Stelle allerdings erwähnt werden: Die Richter schöpfen in der Regel den Rechtsrahmen nicht aus. Sie verbleiben im unteren Drittel des Strafrahmens. Daniel Jositsch hat 2009 ein Postulat eingereicht, das fast einstimmig angenommen worden ist. Herr Jositsch stellte schon damals fest: "Wiederholt wird in der Öffentlichkeit der Vorwurf laut, dass Gerichte insbesondere bei Gewalt- und Sexualstraftaten zu tiefe Strafen ausfällen würden." Der Bundesrat antwortete in seiner Stellungnahme: "Die verfügbaren Statistiken zeigen, dass sich die Gerichte generell eher im unteren Teil des angedrohten Strafrahmens bewegen." Der Bericht des Bundesrates in Erfüllung dieses Postulates ist in die Botschaft zu dieser Vorlage eingeflossen.
Das Schweizer Recht ist unglaublich nachsichtig mit Straftätern, und Richter und Staatsanwälte mildern es noch weiter ab. Für die SVP ist klar: Ins Strafrecht muss wieder Vernunft einkehren. Wer sein Geschäftsauto mit zu viel Gewicht belädt, kriegt eine Busse von 4500 Franken - unbedingt, sofort zahlbar, inklusive Probezeit und Eintrag im Strafregister. Wer schwer delinquiert, wer Kinder sexuell belästigt, Polizisten verletzt, Raubüberfälle begeht, kommt mit einer bedingten Strafe davon!
Das ist die Folge unserer Klassifizierung der Straftaten in drei Schweregrad-Kategorien, nämlich in Übertretungen als leichte Delikte, Vergehen als mittelschwere Tatbestände und Verbrechen als schwere Straftaten. Die 2007 in Kraft getretene StGB-Revision hat es mit sich gebracht, dass die Strafe bei den leichten Delikten immer sogenannt unbedingt vollzogen wird. Bei den mittelschweren und schweren Tatbeständen wird die Geld- oder die Freiheitsstrafe mit einer kurzen Probezeit aufgeschoben.
Ein logisches Sanktionensystem spricht aber die Strafe aus, die dem Schweregrad des Delikts entspricht. Diesbezüglich ist unser Strafsystem irrational. Mit Inkrafttreten der grossen StGB-Revision 2007 haben sich die unbedingten Freiheitsstrafen praktisch halbiert, obwohl die Straftaten in der Schweiz bekanntlich nicht weniger brutal und auch nicht [PAGE 971] weniger zahlreich geworden sind. 1984 bekamen 32,5 Prozent der Gewaltstraftäter eine unbedingte Freiheitsstrafe. 2007, mit der Einführung des neuen StGB, wanderten nur noch 12,6 Prozent aller Gewaltstraftäter ins Gefängnis.
Hier wäre ein Vergleich mit dem Ausland von Interesse, doch der fehlt in der Botschaft gänzlich. Ein Vergleich würde zutage fördern, wie milde die Schweiz mit ihren Straftätern umgeht. Eine Busse ist immer spürbar, eine bedingte Strafe hingegen nicht, der Täter muss keine Einschränkung der Freiheit über sich ergehen lassen. Bei Ersttätern bleibt es in der Regel bei einer Mahnung des Richters; sie haben etwas Scherereien mit den Behörden, mehr nicht. Aber Ärger mit den Behörden haben Sie natürlich unter Umständen auch, wenn Sie eine Baubewilligung eingeben oder im Steueramt auf einen pedantischen Steuervogt treffen.
Es bleibt bei einer reinen Administrativstrafe. So hat auch schon der eine oder andere Verbrecher seine bedingte Strafe als verkappten Freispruch aufgefasst, insbesondere dann, wenn er wirtschaftlich, beruflich und sozial wenig zu verlieren hatte. Man kann ja schon fast zynisch fragen, ob Polizei und Justiz so viel Aufwand treiben und Ressourcen einsetzen sollen, wenn man sich die geringen Sanktionen und die geringen Folgen vor Augen führt. Hier ist aber immer Unrecht geschehen, oftmals einhergehend mit einem schweren Eingriff in die Persönlichkeit und Selbstbestimmung der Opfer und der Geschädigten. Und die Perspektive der Opfer und der Geschädigten ist uns von der SVP wichtiger als die Interessen der Täter.
Man kann sich nur annähernd vorstellen, was in einem Opfer vorgeht, wenn Vergewaltiger, Schläger, Betrüger und Peiniger mit einem erleichterten Lächeln den Gerichtssaal verlassen. Hinter solchen geringen Sanktionen steckt der sozialromantische Gedanke, Ersttäter würden Reue und Einsicht zeigen, den Schuss vor den Bug, der vom Richter oder vom Staatsanwalt kommt, schon verstehen und der kriminellen Energie in Zukunft abschwören. "Einmal ist keinmal - aber tu es nie wieder!" ist das Motto. Leider greift diese romantische Vorstellung auch bei Vergewaltigern, Kinderschändern, Gewalttätern und Grossbetrügern. Daran ändert diese Vorlage leider nichts.
Für uns von der SVP ist das Fazit: Wir bedauern, dass diese Revision nicht dazu genutzt wurde, das Strafsystem richtig zu harmonisieren und zu verschärfen. Die einzige richtige Verschärfung ist jene für schwere Körperverletzung. Hier wird der untere Strafrahmen korrekterweise angehoben.
Der Strafrahmen für Gewalt an Behörden und Beamten wird angehoben - aber ob jemand als Prügler oder wegen Drohungen gegen Polizisten und Behördenmitglieder nun als Mindeststrafe eine bedingte Geldstrafe von 30 oder eine von 120 Tagessätzen kassiert, ist egal und bloss ein Unterschied kosmetischer Natur. Man wandert keinen einzigen Tag ins Gefängnis, und man hat keine Geldstrafe zu bezahlen, wenn man die kurze Probezeit übersteht.
Auch die restlichen Basteleien am Strafrahmen sind ohne konkrete Auswirkungen auf die Strafrechtspraxis. Die Richter haben noch mehr Ermessensspielraum. Sie können nun statt, wie von Daniel Jositsch schon vor elf Jahren moniert, im unteren Drittel im unteren Viertel des Strafrahmens verbleiben.
So, wie diese Vorlage daherkommt, gibt es für die SVP-Fraktion keinen Grund, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.