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Stöckli Hans · Ständerat · 2021-06-02

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-02

Wortprotokoll

Ich möchte Kollege Rieder danken, dass er mit dieser parlamentarischen Initiative die Möglichkeit bietet, etwas aufzuarbeiten, auch im Plenum, wobei zu sagen ist, dass man sich in den Kommissionen ja schon sehr intensiv mit dieser Aufarbeitung befasst, sei es in der GPK oder beispielsweise auch in der SPK. Wenn ich Ihrer Initiative nicht Folge geben kann, dann deshalb, weil ich der Meinung bin, dass der Vorschlag, den Sie machen, nicht die von uns zu treffende Lösung darstellt. Lassen Sie mich das erläutern:

Vor einem Jahr hatten wir tatsächlich eine ausgesprochen solitäre, noch nie da gewesene Situation. Wir mussten in wenigen Tagen erarbeiten, wie wir uns in einer solchen Situation zu verhalten haben, welche Rechte und Pflichten wir auch als Parlament haben. Wir haben dementsprechend mit den Parlamentsdiensten die Rechte und Pflichten des Parlamentes in ausserordentlicher Lage aufgearbeitet und konnten uns dann, nachdem wir vom 16. März an informelle und dann formelle Kontakte mit dem Bundesrat hatten, über dieses Thema auch mit dem Bundesrat austauschen.

An der ersten Besprechung, am 26. März, haben uns Frau Bundespräsidentin Sommaruga und Herr Vizepräsident Parmelin empfohlen, eine solche Delegation, eine solche Vollmachtenkommission, einzusetzen, die als Gesprächspartner gegenüber dem Bundesrat dienen solle. Wir als Bürovertreterinnen und -vertreter haben uns dann klar entschieden, dass wir eine solche Kommission nicht bilden möchten: einerseits, weil sie von der Verfassung her nicht gegeben ist und wir ja ein Zweikammersystem bilden; eine Kommission mit Vollmachten von beiden Kammern wäre durch die Verfassung nicht gedeckt. Das ist der formelle Aspekt. Andererseits hatten wir den materiellen Aspekt, der darin zu sehen war, dass natürlich gerade in Krisenmomenten die bestehenden Institutionen vollkommen wichtig sind und das Fachwissen aufweisen, das es braucht, um in kurzen Zeitabschnitten wichtige, tiefgreifende Entscheide zu fällen. Der Bundesrat hat das dann akzeptiert, und wir haben mit ihm gleichzeitig auch noch die uns zu diesem Zeitpunkt nötig erscheinenden Abmachungen getroffen.

Einerseits - da haben Sie recht, Herr Kollege Rieder - haben wir ein konkurrierendes und paralleles Kompetenzrecht, um ebenfalls Notverordnungen zu erlassen. Wie Sie es völlig richtig gesagt haben, gehen unsere Notverordnungen denjenigen des Bundesrates vor. Das heisst, unsere Notverordnungen haben die Konsequenz, dass sie die entsprechenden generell-abstrakten Normen des Bundesrates annullieren und wir unsere an ihre Stelle setzen. Das war für wichtige Abmachungen mit dem Bundesrat das Pfand. Denn der Bundesrat wusste, dass wir, wenn er nicht so agiert, wie wir es wünschen, dann eben das Instrument der Notverordnung durch das Parlament in Angriff nehmen würden.

Im Dialog unter den Gewalten ist es uns dann gelungen, auch Abmachungen betreffend das Vorgehen zu treffen, weil - und das ist wirklich ein Mangel - unser System, was den Prozess anbelangt, nicht krisentauglich war. Die Fristen, die der Bundesrat zum Beispiel hat, um Vorstösse zu beantworten oder sie dann auch zu vollstrecken, sind in einer Krisensituation nicht dienlich. Aber dieses Thema wird ja von der SPK-N und dann auch von der SPK-S entsprechend bearbeitet werden.

Wichtig war für uns, dass der Bundesrat bereit war, Fragen zu beantworten, an den Kommissionssitzungen teilzunehmen, und dass wir Vorstösse einreichen konnten, wenn die Fragen nicht zu unserer Zufriedenheit beantwortet worden sind. Der Bundesrat hat seine Notverordnungen bei gemeinsam eingereichten, von beiden Kammern angenommenen Vorstössen sofort entsprechend angepasst. Dieser Weg war viel einfacher, weil sonst der ganze parlamentarische Betrieb hätte in Gang gesetzt werden müssen. Dieses Gentlemen's Agreement gilt es in das Recht zu überführen.

Andererseits, Herr Kollege Rieder, geht es aber nicht darum, dass man eine von beiden Kammern besetzte Kommission einrichtet, die dann verfassungsmässig für die ganzen parlamentarischen Vertretungen handeln könnte. Was aus meiner Sicht fehlt - und da gebe ich Ihnen recht -, ist die nötige Kontrolle, um den Entscheid, dass eine ausserordentliche Lage vorliegt, zu fällen. Daran müssen wir noch etwas arbeiten.

Auch ist, denke ich, der Bundesrat etwas zu frei, z. B. auch in der Berichterstattung. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, dass der Bundesrat uns in einem zu genehmigenden Erlass darstellt, weshalb er die ausserordentliche Lage ausgerufen hat und welche Massnahmen er getroffen hat. Seine Berichterstattung ist grundsätzlich dem heute geltenden Recht [PAGE 431] unterstellt, und dort gibt es keine spezifische Vorschrift, die für den Fall der ausserordentlichen Lage eine Genehmigung des Parlamentes vorsieht.

Die Schwäche Ihrer Vorstellung, Herr Rieder, liegt darin, dass es eben einerseits eine Verfassungsänderung bräuchte und andererseits das Parlament, welches dann nur die Kommission wählen, aber nicht die entsprechenden generell-abstrakten Normen beschliessen könnte, durch die Kommission ersetzt würde. Ich denke nicht, dass das gerade in einer Krise der richtige Weg wäre. Vielmehr geht es darum, dass Prozesse geschaffen werden, die unser Parlamentssystem, unser Tätigwerden dergestalt organisieren, dass wir die nötigen Entscheide auch innert kurzer Zeit fällen können. In diesem Zeitraum kam natürlich noch dazu, dass uns die hygienischen Bestimmungen einen Strich durch die Rechnung machten. Ich kann Ihnen versichern: In der nächsten Krise gibt es andere Unwägbarkeiten, die es zu überwinden gilt. So ist es aus meiner Sicht nicht nötig, dass wir grundsätzlich neue Instrumente schaffen, wie Sie das vorschlagen. Diejenigen, die wir schaffen müssen, sind bereits im Rahmen der angenommenen parlamentarischen Vorstösse in Arbeit. So ist Ihr Antrag wichtig für die Diskussion, aber inhaltlich nicht der richtige Weg.