Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2021-06-02
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-02
Wortprotokoll
Herr Nidegger hat mich jetzt gerade ins Sprinten gebracht, und das ist bei meinem Gewicht nicht ganz leicht zu vollziehen.
Ich habe in diesem Block drei Minderheitsanträge, zwei zu den bedingten Strafen, einen zur Unverjährbarkeit. Das Ziel meiner Minderheitsanträge ist klar: erstens mehr Gerechtigkeit für die Opfer und zweitens keine Privilegierung von Tätern. Ich erlaube mir, zuerst die beiden Minderheitsanträge zu den bedingten Strafen auszuführen und anschliessend denjenigen zur Unverjährbarkeit.
In Artikel 42 Absatz 1 verlange ich nichts anderes, als dass wir der Formulierung des Ständerates folgen. Der Ständerat hat nämlich festgelegt, dass der Richter ein Ermessen erhält, wenn es darum geht, ob er eine Strafe bedingt ausspricht oder nicht; das ist eine sogenannte Kann-Formulierung. Im heutigen Gesetz ist es nämlich anders formuliert. Dort heisst es, dass der Vollzug z. B. einer Geldstrafe zwingend aufzuschieben sei, falls er zur Verhinderung weiterer Straftaten nicht notwendig ist. Dabei kann es auch in einem solchen Fall der Strafprävention wegen durchaus Gründe geben, dass man den Vollzug eben nicht aufschiebt, das heisst nicht bedingt vollzieht. Der Minderheitsantrag folgt demzufolge der Meinung des Ständerates und ist gegen eine Privilegierung.
In Absatz 4 verlangen wir zudem, dass eine bedingte Strafe immer mit einer Busse zu verbinden ist. Warum machen wir das? Ganz einfach: Heute kann es sein, dass jemand für eine schwerere Straftat zu einer bedingten Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt wird, ohne dass gleichzeitig eine Busse ausgesprochen wird. Ein anderer Täter mit einer wesentlich weniger schwerwiegenden Straftat wird zu einer Busse verurteilt. Die Busse kann aber nicht bedingt ausgesprochen werden. Das heisst, der Täter, der eine weniger schwerwiegende Straftat begangen hat, muss seine Busse bezahlen; derjenige mit der schwereren Straftat muss seine Geldstrafe nicht bezahlen. Das ist eine Ungerechtigkeit. Hier schränken wir das Ermessen der Richter in einem zwar kleinen, aber durchaus wesentlichen Bereich ein. Denn niemand versteht, warum die eine Person die Busse bezahlen muss und die andere Person mit der bedingten Geldstrafe gar nichts bezahlen muss. Diese Privilegierung der Täter gilt es einzuschränken.
Zu guter Letzt kommen wir bei Artikel 101 Absatz 1 Buchstabe dbis zur Frage, die gestern Kollege Egger in diesem Rat bereits vorzüglich erläutert hat. Es geht um die Frage: Sollen mit lebenslänglich bedrohte Straftaten verjähren? Dieser Rat hat gestern klar gesagt: Das soll nicht der Fall sein. Schwerste Straftaten, jene mit lebenslänglicher Bestrafung, zum Beispiel Mord, sollen nicht verjähren. Ich bin Strafverteidiger. Wenn Sie schon einmal einem Menschen in die Augen gesehen haben, der einen Menschen durch einen Mord verloren hat, dann wissen Sie, dass eine solche Straftat einfach nicht verjähren darf.
Heute beispielsweise kann ein Straftäter, der Kinder sexuell missbraucht hat, auch nach der Verjährung belangt werden. Das ist richtig, das wollte das Volk so. Wenn er aber ein Kind umgebracht hat, ist dies nicht der Fall. Da müssen wir jetzt korrigierend eingreifen. Ich bitte Sie um nichts weniger, als dass Sie am gestern gefällten Entscheid festhalten und diesen Punkt hier ins Gesetz aufnehmen. Niemand in der Bevölkerung würde verstehen, wenn es anders wäre. Das Anliegen des Kantons St. Gallen ist berechtigt. Es gibt Leute wie Regierungsrätin Natalie Rickli oder Ständerat Caroni, aber auch - das sage ich zuhanden der Linken - Professoren wie Ständerat Daniel Jositsch, die diese Meinung vertreten.
Ich danke Ihnen, wenn Sie in diesem Block unseren Minderheiten zustimmen.