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Markwalder Christa · Nationalrat · 2021-06-02

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-02

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, in diesem Block stets der Kommissionsmehrheit zu folgen und sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen.

Obwohl wir uns in dieser Revision der Strafrahmenharmonisierung mit dem Besonderen Teil und dem Nebenstrafrecht befassen, betreffen einige Anträge auch den Allgemeinen Teil des StGB, den wir nicht schon wieder revidieren wollten. Die letzte Revision des Sanktionenrechts datiert nämlich von 2015 und ist erst 2018 in Kraft getreten. Wir sprechen uns dezidiert dagegen aus, bereits nach so kurzer Zeit schon wieder Änderungen im Allgemeinen Teil, der sich in der Praxis bisher bewährt hat, vorzunehmen.

Die Minderheit Nidegger möchte in Artikel 10 Absatz 3 StGB und Artikel 12 Absatz 3 des Militärstrafgesetzes die Geldstrafe tel quel wieder abschaffen. Wir sind uns zusammen mit der grossen Mehrheit der Kommission einig, dass die Geldstrafe, die nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer straffälligen Person berechnet wird, ihre Funktion durchaus erfüllt und überdies dem Staat Geld einbringt, anstatt die Steuerzahlenden noch mehr Geld für den Strafvollzug zu kosten.

Bei Artikel 42 Absatz 1, den bedingten Strafen, plädieren wir ebenfalls dafür, beim geltenden Recht zu bleiben und die Möglichkeit der bedingten Geldstrafen beizubehalten. Wenn wir mit der punktuellen Anpassung der Strafrahmen schon mehr Kohärenz im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches und im Militärstrafgesetz fordern, dann dürfen wir nicht neue Inkohärenzen im Allgemeinen Teil schaffen. Schliesslich werden auch Freiheitsstrafen bedingt oder unbedingt ausgesprochen. Ich bitte Sie deshalb, die Anträge der Minderheiten I (Bregy), II (Steinemann) und III (Geissbühler) abzulehnen.

Ebenso bitte ich Sie, bezüglich der Frage, ob eine Verbindungsbusse mit einer Geldstrafe ausgesprochen werden kann oder muss, beim geltenden Recht mit der Kann-Formulierung und damit beim Ermessensspielraum der Gerichte zu bleiben und den Antrag der Minderheit Bregy zu Artikel 42 Absatz 4 abzulehnen. Offenbar wird in der Praxis rege davon Gebrauch gemacht, was davon zeugt, dass der Gesetzgeber damals richtig legiferiert hat und kein Anpassungsbedarf besteht.

Zudem wehren wir uns gegen eine massive Erhöhung der Probezeit, wie sie die Minderheit Steinemann fordert, gegen die Änderung betreffend Nichtbewährung, gegen die Änderungsanträge betreffend Landesverweisung, bedingte Entlassung und Verfolgungsverjährung sowie gegen eine Erweiterung der Unverjährbarkeit.

Ich bitte Sie also, überall der Mehrheit zu folgen und den Allgemeinen Teil des StGB, der 2018 in Kraft getreten ist, nicht anzutasten.