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Joder Rudolf · Nationalrat · 2002-12-03

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-03

Wortprotokoll

Nachdem der Bundesrat Festhalten beantragt, möchte ich Sie auch im Namen der SVP-Fraktion ersuchen, der Kommission des Nationalrates zu folgen. Es geht hier nicht nur um die Frage der Effizienz, sondern es geht um die sehr viel wichtigere Frage der Rechtswirkung einer Motion im Zuständigkeitsbereich des Bundesrates. Die Fassung des Ständerates ist absolut ungenügend: Der Ständerat hat beschlossen, dass in diesem Fall die Rechtsfolge bloss eine Richtlinie sein soll. Was ist genau eine Richtlinie? Das ist ein ausserordentlich ungenauer, inexakter Begriff; man könnte auch sagen, es sei ein schwammiger Begriff.

Wenn eine Motion im Zuständigkeitsbereich des Bundesrates überwiesen wird, dann hat der Bundesrat nach dem Vorschlag unserer Kommission zwei Möglichkeiten: Er kann die Massnahme im Sinne der überwiesenen Motion treffen, oder aber er hat die Möglichkeit, dem Parlament einen Erlass vorzulegen, nach dem die Motion, die überwiesen ist, vollzogen wird. Es ist das Privileg des Gesetzgebers, dass er sich auf diesem Weg auch die Kompetenz geben kann, im Sinne der überwiesenen Motion zuständig zu werden. Wenn wir der Fassung des Nationalrates folgen, dann stärken wir das Parlament, dann werten wir die Motion auf, dann geben wir diesem parlamentarischen Instrument mehr Gewicht. Ich möchte Sie daran erinnern, dass eine Motion in beiden Räten überwiesen werden muss und damit eine sehr hohe Hürde eingebaut ist. Schliesslich geht es darum, Artikel 171 der Bundesverfassung zu konkretisieren. Wir haben uns in diesem Artikel neu die Möglichkeit gegeben, dass die Bundesversammlung dem Bundesrat Aufträge erteilen kann, und es geht jetzt darum, diese Verfassungsbestimmung auf Stufe Gesetz zu konkretisieren. Da ist der Hinweis auf blosse Richtlinien nach Meinung der SVP-Fraktion absolut ungenügend.

Ich bitte Sie, die Fassung der nationalrätlichen Kommission zu unterstützen.