Flach Beat · Nationalrat · 2021-06-02
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2021-06-02
Wortprotokoll
Entgegen den Ausführungen meiner Vorrednerin ist es bei uns noch einfacher: Folgen Sie einfach überall der Mehrheit der Kommission - ohne Ausnahme. Ich komme zu einigen Einzelpunkten in diesem Block:
Einer der Punkte betrifft die Minderheit Funiciello, die im Strafgesetzbuch festhalten will, dass Femizide, also die Tötung von Frauen durch Männer, weil sie Frauen sind, zu statistischen Zwecken separat erfasst werden sollen. Alle zwei Wochen wird in der Schweiz statistisch gesehen eine Frau ermordet. Das ist ein gesellschaftliches Problem, das wir haben und das wir angehen müssen. Wenn wir nun diese Zahlen anschauen und gerade in Covid-19-Zeiten feststellen, dass häusliche Gewalt nicht ab-, sondern zugenommen hat und dass der Graubereich gross ist und vielleicht erst noch aufgedeckt wird, dann glaube ich, dass die Schweiz als das reichste Land der Welt hier ganz bestimmt Aufgaben hat, die sie angehen muss. Es ist nicht hinzunehmen, dass Frauen durch häusliche Gewalt, durch ihre Männer, ihre Freunde, Verwandte usw., umgebracht werden. Das ist schlicht und ergreifend nicht hinzunehmen. Ein modernes Land wie die Schweiz darf dem nicht tatenlos zusehen.
Die Grünliberalen stehen ganz klar hinter jeglicher Massnahme, die diese Problematik bekämpft, aber: Das gehört nicht ins Strafgesetzbuch. Auch wenn Frau Funiciello mit Recht sagt, dass wir im Bereich der Abtreibungen etwas Ähnliches in das Strafgesetzbuch aufgenommen haben, dann muss man das natürlich historisch betrachten. Dann sieht man nämlich, dass das Teil des Handels war, um überhaupt straflose Schwangerschaftsabbrüche in einem damals noch viel konservativeren Rat, als er das heute ist, durchzubringen. Darum ist das nicht vergleichbar.
Obwohl wir selbstverständlich die Zahlen kennen wollen und obwohl wir beispielsweise das Postulat Graf Maya 19.3618 mit unterstützt haben und sehr gespannt darauf sind, welche Massnahmen wir als Gesetzgeber in diesem Bereich ergreifen können: Das hier gehört einfach nicht ins Strafgesetzbuch. Ich bitte Sie deshalb, die Anträge der Minderheit Funiciello abzulehnen.
Eine weitere Minderheit Bregy, es wurde vorhin gesagt, möchte im Bereich der Vermögensdelikte zusätzliche Straftatbestandteile mit aufnehmen. Sie sind unnötig, weil sie lediglich zu Konkurrenz führen. Schauen Sie sich das strafrechtlich einmal an: Da Sie sich schon heute strafbar machen, wenn Sie zum Zwecke eines Verbrechens Sprengstoff mit sich führen, dann führt das nicht wirklich zu etwas anderem. Vor allen Dingen werden wir die Tresoraufbrüche damit nicht verhindern - das habe ich in meinem Eingangsvotum bereits gesagt. Mit schärferen Strafen oder einem komplizierteren Rechtssystem werden wir keine Straftaten verhindern können. Leute, die heute mit Gasflaschen zu Bancomaten gehen, um sie zu sprengen, gefährden damit sich selbst und andere, richten einen grossen Sachschaden an und gehen mit höchster krimineller Energie vor. Sie werden durch diesen Zusatz aber nicht davon abgehalten.
In Artikel 144 lehnen wir die Minderheitsanträge Tuena ebenfalls ab. Geldstrafen haben sich in unserem Rechtssystem bewährt und sollten beibehalten werden. Sie sind das adäquate Mittel, um einen Straftäter entsprechend seinen Möglichkeiten und dem, was ihm als Strafe letztlich wehtut, bestrafen zu können. In gewisser Weise haben wir immer nur diesen einen "20 Minuten"-Fall vor Augen. Es gibt aber Hunderte oder Tausende anderer Fälle. Auch auf diese muss das Strafrecht eine Antwort haben. Die Richterinnen und Richter müssen die Möglichkeit haben, ihre Klientschaft sozusagen adressatengerecht entsprechend so an die Kandare zu nehmen, dass es wirkt - das ist ja das Ziel des Strafrechts.
Bei Artikel 181a Absatz 1bis möchte Frau Geissbühler quasi eine Beweislastumkehr machen. Nach ihr geht es um das Thema der Zwangsheiraten, die wir als Gesellschaft natürlich nicht tolerieren können. Es macht aber auch keinen Sinn, dass wir hier Grundsätze des Strafrechts nur deswegen auf den Kopf stellen, weil wir dem Problem begegnen wollen. Wir haben es hier mit einem der Probleme zu tun, die sich innerhalb eines geschlossenen Familienkreises abspielen. Dort dürften wir auch mit dem Strafrecht nicht wirklich vorwärtskommen, stattdessen müssen wir wahrscheinlich präventive Massnahmen ins Auge fassen.
Zusammengefasst bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.