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Reimann Lukas · Nationalrat · 2021-06-02

Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-02

Wortprotokoll

Bei meinem Minderheitsantrag geht es letztendlich um Gefängnisausbrüche, Meuterei und Befreiung von Gefangenen. Es geht also darum, ob der Staat seine staatliche Gewalt und das ganze Strafgesetzbuch durchsetzen kann oder eben nicht. Wenn er das nicht tun kann, dann ist das besonders schlimm, weil dann das ganze Strafgesetzbuch infrage gestellt wird. Deshalb muss hier auch mit harter Hand durchgegriffen werden können.

Es ist schon interessant, wie viele Fälle es gibt oder eben auch nicht gibt. Im Jahr 2009 hat Walter Wobmann gefragt, wie viele Gefängnisausbrüche es in der Schweiz gegeben habe, und zur Antwort bekommen: 2625 Entweichungen in einem Jahr. Auf entsprechende Nachfragen hin sagte man dann, es werde falsch gezählt, es seien nur etwa 25. Der Rest seien Leute, welche die Strafe gar nicht antreten oder sonst wie nicht ins Gefängnis kommen. Aber auch 25 Ausbrüche aus Schweizer Haftanstalten sind zu viele.

Wenn Sie sich den Fall von Hassan K. und der durchgebrannten Gefängniswärterin sowie vor allem auch das Urteil vor Augen führen, dann ist der Fall doch sehr störend. Ich bin der Meinung, dass es da nicht um Selbstbegünstigung geht. Wenn man für so etwas gar nicht bestraft werden kann, ist das geradezu eine Einladung, aus dem Gefängnis auszubrechen. Es ist störend, wenn dafür zwar vielleicht interne Arrestmassnahmen, aber keine längeren Haftstrafen ausgesprochen werden.

Ich trete für eine härtere Gangart bei Gefängnisausbruch oder bei der Befreiung von Gefangenen ein. Ich danke Ihnen für die Zustimmung.