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Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-06-03

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-03

Wortprotokoll

Die Korrektur-Initiative will etwas Einfaches; sie ist vernünftig und moderat gestaltet. Das ist auch der Grund, weshalb wir uns hier in diesem Saal weitgehend einig sind. Es geht im Prinzip nur noch um Details, allerdings um wichtige Details.

Ich komme zunächst einmal zur Initiative. Diese unterstütze ich vollumfänglich, denn sie hat ein einziges, aber sehr wichtiges Ziel: Sie will die Regelung der Waffenausfuhrkriterien via Verfassung auf Gesetzesstufe regeln lassen. Das Ziel ist es, über die Verfassungsbestimmung eine gesetzliche Verankerung der bisher auf Verordnungsstufe geregelten Ausfuhrkriterien zu erreichen. Das erscheint nun auf den ersten Blick mehr für Juristen interessant zu sein, aber auf den zweiten Blick hat es eben doch praktische Auswirkungen von erheblicher Natur.

Die bisherige Regelung auf Verordnungsstufe hat, wie die Vergangenheit zeigt, einigen Druck auf die entscheidenden Behörden in der Verwaltung und letztlich auf den Bundesrat ausgeübt. Das ist auch verständlich, weil die wirtschaftlichen Interessen im Zusammenhang mit Waffenausfuhren erheblich sind. Im Jahr 2018 umfasste der Export aus der Schweiz 500 Millionen Schweizerfranken. Wir sind damit auf Platz 14 der weltweit grössten Rüstungsexporteure. Es geht also um einiges Geld.

In der Bevölkerung besteht jedoch eine hohe Sensibilität in Bezug auf die Frage, was mit in der Schweiz produzierten Rüstungsgütern geschieht. Es gab verschiedentlich Berichte, die in die Öffentlichkeit gelangten, die eben zeigen, dass die von der Schweiz produzierten Rüstungsgüter nicht immer nur dort eingesetzt werden, wo sie auch eingesetzt werden sollen. Sie zeigen, dass das Missbrauchspotenzial hier erheblich ist.

Das sage nicht einfach ich, und das habe ich nicht einfach aus den Medien. Sie wissen, es gibt einen Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle aus dem Jahr 2018, in dem festgestellt wird, dass die Umgehungsmöglichkeiten bei allem guten Willen - es wird also niemandem ein böser Wille unterstellt - erheblich sind: "Aufgrund der internationalen Arbeitsteilung in der Rüstungsindustrie können Kriegsmaterialgeschäfte, die aus der Schweiz nicht bewilligungsfähig sind, dennoch auf verschiedenen Wegen realisiert werden." Artikel 18 Absatz 2 KMG lässt das in Verbindung mit Artikel 5 der Kriegsmaterialverordnung letztlich zu.

Das führt dazu, dass immer wieder Rüstungsgüter aus der Schweiz in die falschen Hände kommen. Wenn die Rüstungsgüter einmal die Landesgrenze überquert haben, sind sie nicht mehr kontrollierbar. Die entscheidende Behörde und der Bundesrat befinden sich im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Interessen auf der einen Seite und der Sensibilität der Öffentlichkeit mit Bezug auf Rüstungsexporte auf der anderen Seite. In dieser Situation ist es, glaube ich, richtig, die Kriterien nicht nur wie heute in Artikel 5 der Kriegsmaterialverordnung zu definieren, sondern sie eben auch auf gesetzlicher Stufe zu verankern. So wird die Gewissheit geschaffen, dass der Gesetzgeber die entsprechenden Kriterien in referendumsfähiger Form festlegen respektive anpacken muss.

Die Initiative will nicht mehr und nicht weniger als eine Klärung und Stabilisierung der heute bereits geltenden Ausfuhrbestimmungen. Die einzige Frage, die sich jetzt gewissermassen stellt, ist: Soll das zunächst in der Verfassung festgelegt werden, damit wir einen Auftrag bekommen, das gesetzlich zu verankern? Oder sollen wir es gleich auf Gesetzesebene verankern? Wenn Sie diese Frage stellen, ist die Antwort klar: Selbstverständlich, warum sollen wir den Umweg über eine Verfassungsbestimmung nehmen, wenn wir das problemlos auf Gesetzesstufe verankern können? Deshalb begrüsse ich den Gegenvorschlag, der von der Kommission ausgearbeitet worden ist.

Es gibt hier ein paar wenige Minderheiten, und es gibt vor allem eine zentrale Minderheit: Diese betrifft Artikel 22b. Dieser Artikel ist eine Art Opting-out-Knopf. Sie können also gewissermassen sagen, der ganze Gegenvorschlag funktioniere wunderbar. Mit Artikel 22b haben Sie dann einfach einen Off-Schalter und können sagen: Jetzt gilt es nicht mehr. Das ist ungefähr so, wie wenn Sie sagen würden: Auf der Autobahn darf man 120 Kilometer pro Stunde fahren, ausser man muss einmal schneller fahren. Da kehren wir alles wieder um. Wenn Sie also einen Gegenvorschlag machen wollen, dann müssen Sie tatsächlich auch einen Gegenvorschlag machen.

Die Kommissionssprecherin hat fast alles richtig gesagt - ich könnte fast alles unterzeichnen -, aber sie hat auch gesagt, es handle sich um einen eng geschnittenen Rahmen, in dem sich der Bundesrat mit Artikel 22b bewege. Das ist leider nicht der Fall. Wir werden das nachher in der Detailberatung noch behandeln. Leider ist das nicht der Fall. Es ist ein sehr unbestimmter Rahmen, der dort abgesteckt wird. Er lässt dem Bundesrat jede Möglichkeit wieder offen.

Ich glaube, wir kommen heute zu einem Resultat, das man als Win-win-Situation bezeichnen kann: zu einem Gegenvorschlag, der moderat ist und der nichts anderes macht, als den heutigen Zustand auf Gesetzesebene festzuhalten. Aber wir müssen auf Artikel 22b verzichten, weil wir dann den anderen Gewinn auch noch haben, nämlich den Rückzug der Initiative. Das erreichen wir aber nur mit dem Verzicht auf Artikel[NB]22b. Wir können einen Gegenvorschlag machen, aber dann muss es ein richtiger Gegenvorschlag sein.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf den Gegenvorschlag einzutreten. Ich tue dies in der Hoffnung, dass wir heute Morgen zu einem guten Resultat kommen und diesen Saal zufrieden und mit einem erledigten Geschäft in Richtung Wochenende verlassen können - ohne unangenehme Volksabstimmung in Aussicht, in der wir uns über Kriegsmaterial austauschen müssen.

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