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Aebischer Matthias · Nationalrat · 2021-06-03

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-03

Wortprotokoll

Kollege Rutz, ich höre Ihnen immer sehr gerne zu. Aber wenn Sie hier bei diesem Geschäft über die SRG von Rahmenabkommen und Löhnen sprechen, dann möchte ich daran erinnern, um welches Geschäft es geht: Es geht um das Massnahmenpaket zugunsten der Medien, und wir sind in der Differenzbereinigung.

Sie haben gemerkt: Es gibt noch nicht viel Willen, die Differenzen mit dem Ständerat zu bereinigen. Die SP-Fraktion unterstützt im folgenden Bereich die ständerätliche Variante: In Artikel 76b Absatz 4 geht es um den Grundsatz, dass Bundesgelder für die Nachrichtenagenturen nicht ins Ausland fliessen sollen. Dieser Meinung sind wir natürlich auch; das ist ja klar. Dies wird aber mit dem Verbot der Dividendenausschüttung in Absatz 3 bereits geregelt - das hat Kollege Wasserfallen in seinem Speech nicht erwähnt. Somit kann man Absatz 4 mit gutem Gewissen streichen, denn es gibt eben Absatz 3.

Als sinnvolle Kompromissvorschläge erachten wir von der SP die folgenden Änderungen.

Zu Artikel 40 Absatz 1 RTVG: Ob der Abgabenanteil für die privaten Radio- und Fernsehsender, wie der Ständerat es möchte, mindestens 8 Prozent oder, wie wir es möchten, 6 bis 8 Prozent beträgt, ist aus unserer Sicht eine Marginalie. Wir bevorzugen die Formulierung des Nationalrates, weil sie nicht den Anschein erweckt, dass es in Bälde noch höher gehen soll.

In Artikel 76 geht es um die Finanzierung der Aus- und Weiterbildungsinstitute. Hier bevorzugen wir den ständerätlichen Beschluss, aber ohne den letzten Satzteil. Denn der Zusatz mit dem Kriterium des qualitativen Niveaus der Tertiärstufe B macht wenig Sinn. Tertiärstufe B wären die höheren Fachschulen. Das würde heissen, die Titel müssten alle nach internationalem Qualifikationsrahmen gemäss Kopenhagen-Prozess "gerankt" werden. Ich kenne keine Journalistenschule, die das gemacht hat. Die Abschlüsse des Medienausbildungszentrums in Luzern zum Beispiel werden von den Fachhochschulen akzeptiert. Das ist Tertiärstufe A - also nicht höhere Fachschule, sondern Fachhochschule. Es werden gar ECTS-Punkte angerechnet, das ist eben Tertiärstufe[NB]A. Aus diesem Grund schlagen wir dem Ständerat eine gekürzte Variante vor.

Bei der Geltungsdauer unterstützen wir den Kompromissvorschlag von sieben Jahren für beide Gesetze. Konkret heisst das: Die indirekte Presseförderung wird in sieben Jahren neu geregelt und gleichzeitig auch das Gesetz über die Förderung von Online-Medien. Das ist sinnvoll. Hier würde die Überprüfung bereits nach fünf Jahren beginnen. Das war übrigens ein Minderheitsantrag von uns, den wir bereits in der ersten Runde der Detailberatung eingereicht hatten.

Bei der Maximalunterstützung im Online-Bereich als Anteil des Umsatzes gemäss BAKOM-Zusatzbericht vom 13. August des letzten Jahres bevorzugt die SP-Fraktion die 70-Prozent-Variante, hat aber, damit die Differenzbereinigung ihrem Namen gerecht wird, auf eine Minderheit verzichtet. Wir fügen uns der Mehrheit mit 60 Prozent.

Nicht gerecht wird die Differenzbereinigung ihrem Namen mit der Beschränkung der SRG im Online-Bereich mit dem neu vorgeschlagenen Artikel 26a im RTVG. Sie haben die Diskussionen vorhin gehört. Der Ständerat hat diese Forderung praktisch diskussionslos abgelehnt, aus unserer Sicht zu Recht, denn dies alles wird bereits in Artikel 18 der Konzession geregelt und bedarf keiner gesetzlichen Anpassung.