Vallender Dorle · Nationalrat · 2002-12-03
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-03
Wortprotokoll
Bei Artikel 82 geht es um die Frage, ob das Stimmverhalten beider Räte öffentlich zugänglich ist. Der Ständerat hält dafür, dass diese Frage im Ratsreglement geregelt werden soll. Dort können dann auch die Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip festgehalten werden. Es ist somit davon auszugehen, dass der Ständerat für sich eine Ausnahme vom Öffentlichkeitsprinzip festschreiben will. Ihre Kommission tut sich schwer damit, nachzuvollziehen, warum der Ständerat hier nicht auf den Beschluss des Nationalrates eingeschwenkt ist.
1. Es gilt der Grundsatz, dass alles Wichtige im Gesetz geregelt werden muss. Dieser Grundsatz der neuen Bundesverfassung gilt auch in Bezug auf das Parlamentsgesetz. Es ist nicht einzusehen, dass nun eines der staatspolitischen Prinzipien - eben dasjenige der Öffentlichkeit, der Transparenz - nicht im Gesetz stehen soll. Die Öffentlichkeit und die Medien müssen mit sicheren Abstimmungslisten nachvollziehen können, wie die Volksvertreter abgestimmt haben.
2. Das Öffentlichkeitsprinzip gilt in den Räten nicht nur mit Blick auf die Verhandlungen, sondern eben auch mit Blick auf das Abstimmungsverhalten. Warum, so ist zu fragen, soll der Bürger oder die Bürgerin in diesem Lande z. B. das Abstimmungsverhalten eines Ständerates oder einer Ständerätin nicht im Internet einsehen können? Das Stimmverhalten der Nationalräte und Nationalrätinnen bei Schlussabstimmungen und bei Listenabstimmungen ist dagegen jederzeit nachvollziehbar. Dies entspricht auch dem Willen dieses Rates, die Verantwortung für das eigene Abstimmungsverhalten zu übernehmen.
3. Richtig ist, dass das Festhalten der Abstimmungen im Ständerat ohne elektronische Einrichtung eventuell nicht effizient erfolgen kann. Aber die Kosten des Einbaus einer Anlage dürften auch in finanziell angespannten Zeiten kein Argument sein. Die Transparenz des gesamten - und nicht nur des halben - Parlamentes ist ein Gebot eines jeden modernen Parlamentes. Hier geht es nach Auffassung Ihrer Kommission eben um ein staatstragendes Prinzip.
Im Gegensatz zur Minderheit Lustenberger ist Ihre Kommission der Auffassung, dass der Ständerat hier nicht mit einem Sonderzug fahren darf. In Zeiten, wo der Bundesrat mit einem Öffentlichkeitsgesetz bürgerfreundlicher, offener werden will, liegt die Ablehnung der Transparenz bei Abstimmungen im Ständerat quer. Dies bringt auch das Abstimmungsergebnis in Ihrer Kommission, die mit 17 zu 3 Stimmen entschieden hat, zum Ausdruck.
Wir bitten Sie um Festhalten.