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Huber Annemarie · 2002-12-03

Huber Annemarie · Bern · 2002-12-03

Wortprotokoll

Bei dieser letzten wichtigen Differenz geht es nicht nur um das Verhältnis zwischen Parlament und Bundesrat, sondern auch um die Frage der Effizienz des parlamentarischen Instrumentariums. Die erste Frage wurde bei den letzten Beratungen ausführlich behandelt, und die beiden Berichterstatter sind darauf zurückgekommen. Wir haben über die Interpretation von Artikel 171 der Bundesverfassung ausführlich gestritten. Ich möchte deshalb nicht mehr darauf zurückkommen, obwohl mir natürlich das gute Zusammenwirken von Parlament und Bundesrat sehr am Herzen liegt.

Wenn ich nochmals gegen die einstimmige Kommission antrete, so tue ich dies im Interesse der Verfahrenseffizienz und vor dem Hintergrund der grossen Zahl der hängigen Motionen. Erlauben Sie mir deshalb, Herr Präsident, dass ich gleichzeitig auch zu Artikel 120 dieser Vorlage betreffend die Möglichkeit der Umwandlung der Motion in ein Postulat Stellung nehme. Ich bin in der Tat beunruhigt, dass Sie in diesem Jahr bei jeweils gut 300 hängigen Motionen nur eine ganz kleine Anzahl davon behandeln konnten, in der Sommersession z. B. nur gerade 14 Prozent; in dieser Session ist für die Beratung von persönlichen Vorstössen überhaupt keine Zeit vorhanden. Überwiesen wurden und werden jeweils nur diejenigen Vorstösse und darunter auch Motionen, bei denen zwischen dem Bundesrat und dem Urheber Einigkeit besteht und deshalb keine Debatte notwendig ist. Eigentlich könnte dies dem Bundesrat ja recht sein; meines Erachtens liegt dies aber nicht in Ihrem Interesse.

Deshalb sollten Sie die Verfahren ja nicht derart verändern, dass noch mehr Vorstösse unbehandelt bleiben müssen. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit der Umwandlung einer Motion in ein Postulat in Artikel 120. In der ersten Beratung der Vorlage in Ihrem Rat hat Herr Lustenberger als Grund für die von Ihrem Rat beschlossene Version der Motion im delegierten Zuständigkeitsbereich die Zunahme der Parlamentarischen Initiativen angeführt: Es würden immer mehr Initiativen eingereicht, weil der Bundesrat die Aufträge des Parlamentes nicht erfülle. Dem möchte ich entgegenhalten, dass gerade die grosse Zahl der Vorlagen, die bei Ihnen hängig sind, im Wesentlichen auf parlamentarische Vorstösse und dabei auf Motionen zurückzuführen ist. Diese Vorlagen sind aber auch mit ein Grund dafür, dass Sie keine Zeit mehr für die Behandlung von Motionen haben. Im kommenden Jahr plant der Bundesrat erneut, eine grosse Zahl von Motionen umzusetzen: Sie werden rund 75 Botschaften und Berichte erhalten.

Zudem legt der Bundesrat jedes Jahr im Geschäftsbericht dar, was mit den überwiesenen Motionen geschieht. Dies gibt Ihnen die Gelegenheit zu intervenieren, falls Sie mit dem Vorgehen des Bundesrates nicht einverstanden sind. Mit der zusätzlichen Präzisierung der Motion, wie sie Ihre Kommission ursprünglich vorgesehen und der Ständerat auch leicht modifiziert übernommen hat, ist der Auftrag an den Bundesrat meines Erachtens sinnvoll und der Verfassung entsprechend erweitert worden.

Wichtig scheint mir aber, dass der Nationalrat die Verfahren auch so umsetzt, dass folgende Kriterien erfüllt sind:

1. Es sollte sichergestellt sein, dass die Vorstösse auch wirklich zur Behandlung kommen.

2. Es ist wichtig, dass Sie zusammen mit dem Bundesrat für die Umsetzung der grossen Zahl der Motionen auch Prioritäten festlegen, denn alles lässt sich wohl kaum verwirklichen. Die Budgetdebatte der vergangenen Woche zeigte dies eindrücklich.

3. Schliesslich scheint es mir wichtig zu sein, dass Sie sich auch darum kümmern, wie der Bundesrat die überwiesenen Motionen umsetzt. Dazu gibt Ihnen der Bundesrat jedes Jahr im Rahmen der Geschäftsberichterstattung Auskunft. Das nötige Instrumentarium besteht also bereits heute; es muss nur genutzt werden.

Die Fassung des Ständerates bei Artikel 119 Absatz 2 wie auch bei Artikel 120 sowie die von den Räten bereits beschlossene Präzisierung bei der Berichterstattung über die überwiesenen Vorstösse in den Artikeln 121 und 123 geben meines Erachtens auch dem Nationalrat die nötigen Mittel in die Hand, aus einer starken Position heraus dem Bundesrat Aufträge zu erteilen und diese auch durchzusetzen.

Ich bitte Sie deshalb, bei den Artikeln 119 und 120 der Fassung des Ständerates zuzustimmen.