Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-06-07

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-06-07

Wortprotokoll

Die Erhebung der CO2-Abgabe stützt sich auf das Mineralölsteuer- und das Zollgesetz. Sie wird beim Import der fossilen Brennstoffe erhoben. Massgebend dafür ist die physisch eingeführte Ware. Biogas, das im Ausland hergestellt und in das dortige Netz eingespeist wird, erreicht die Schweiz physisch nicht. Es wird nur sogenannt virtuell importiert. Das heisst, dieses Biogas wird beim Produktionsort in das Gasnetz eingespeist und trägt gesamthaft zu einem nachhaltigen Gasmix bei. Weil es aber, wie gesagt, nicht physisch erkennbar importiert wird, kann es - anders als in der Schweiz hergestelltes Biogas - nicht von der Mineralölsteuer und der CO2-Abgabe entlastet werden. Um diesem Problem zu begegnen und um sicherzustellen, dass das Biogas nicht doppelt angerechnet wird - also im Herstellungsland und im Bezugsland -, ist ein Herkunftsnachweissystem im Aufbau, das mit demjenigen beim Strommarkt vergleichbar ist; dies gestützt auf den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 13.3004 Ihrer Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie.