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Germann Hannes · Ständerat · 2021-06-07

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-07

Wortprotokoll

Diese Volksinitiative fordert ein vollumfängliches Verbot von Tierversuchen und von Menschenversuchen. Sie ist am 18. März 2019 mit 123[NB]640 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Die Durchführung von Tierversuchen soll als Tierquälerei eingestuft und daher bestraft werden. Zudem sollen die Einfuhr und der Handel für sämtliche Produkte, die unter Anwendung von Tierversuchen entwickelt wurden, verboten werden. Davon betroffen wären unter anderem medizinische[NB]Güter[NB]wie[NB]beispielsweise der zurzeit begehrte Covid-19-Impfstoff.

Der Bundesrat beantragt, die Volksinitiative abzulehnen. Der Nationalrat hat sich in der Frühjahrssession klar gegen die Ausarbeitung eines direkten Gegenentwurfes ausgesprochen. Die grosse Kammer ist dem Bundesrat gefolgt und empfiehlt Volk und Ständen ohne Gegenantrag, die Initiative abzulehnen.

Ihre WBK-S hat sich an der Sitzung vom 29. März mit dem Volksbegehren befasst. Wir teilen mit den Initianten das Ziel, dass das mit Tierversuchen einhergehende Leid wo immer möglich gemindert oder gar vermieden werden sollte. Dieser Aspekt respektive diese Zielsetzung hat auch in der Debatte in der Kommission einen wichtigen Platz eingenommen. Das Parlament hat bereits früher entsprechende Kredite zur Minimierung von Tierversuchen gutgeheissen; ich komme unter den Stichworten NFP 79 und 3R darauf zurück.

Die Initiative verlangt einen vollständigen Paradigmenwechsel in der Forschung. Wir als Gesetzgeber haben bis jetzt sichergestellt, dass ein Spielraum besteht für die sorgfältige Güterabwägung zwischen dem Tierschutz und den Persönlichkeitsrechten auf der einen Seite sowie den Interessen von Medizin, Wissenschaft und Forschung auf der anderen Seite. Die Initiative dagegen schliesst jegliche Nutzen-Risiko-Abwägung praktisch von vornherein aus.

Die so wichtige Grundlagenforschung kommt aber weder ohne Tierversuche noch ohne den Einbezug von Menschen aus. Gleiches gilt für die Prüfung und Zulassung von pharmazeutischen und chemischen Produkten. Die negativen Auswirkungen auf die Medizin und generell auf unser hochstehendes Gesundheitswesen wären fatal. Da Produkte, die unter Anwendung von Tierversuchen und klinischen Studien entwickelt worden sind, weder hergestellt noch importiert werden dürften, wäre die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten, Impfstoffen und anderen Medizinprodukten bei Annahme der Initiative nicht mehr sichergestellt. Insbesondere hätte die Schweizer Bevölkerung keinen Zugang zu den neusten Medikamenten und Behandlungsmethoden, falls bei deren Entwicklung Tierversuche durchgeführt worden wären, und das ist bei praktisch allen Medikamenten und Methoden der Fall.

Ähnlich einschneidend wäre ein Verbot von Tierversuchen für den Forschungsstandort sowie für die Wirtschaft. Die Attraktivität und die Stärke des Forschungsstandortes Schweiz zählen zu den zentralen Erfolgsfaktoren unseres Landes, wobei die chemisch-pharmazeutische Industrie eine besonders gewichtige Rolle spielt.

Gemäss Bundesrat ist das in der Initiative vorgesehene Einfuhr- und Handelsverbot nicht mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar. Die Schweiz würde also ihre Verpflichtungen gegenüber WTO, EU oder anderen Handelspartnern verletzen, was doch eher unschweizerisch wäre.

Nach diesen eher grundsätzlichen Überlegungen der Kommission komme ich nun zu einigen heiklen Punkten der Initiative in materieller Hinsicht.

Zunächst stellen wir Widersprüche fest bei der Auslegung der Verfassungsbestimmungen in Artikel 80 zum Tierschutz und in Artikel 118b, welcher die Grundsätze für die Forschung am Menschen festlegt. Das Problem besteht darin, dass gemäss Initiativtext in Artikel 80 zum Tierschutz nebst dem Verbot von Tierversuchen nun im neuen Artikel 80 Absatz 3 der Bundesverfassung zusätzlich auch das Verbot von Menschenversuchen implementiert werden soll.

Der Begriff "Menschenversuche" ist erstens sehr negativ besetzt, und zweitens wird in der Initiative nicht näher darauf eingegangen, was darunter zu verstehen ist. Jedenfalls wird gemäss den Spezialisten aus der Verwaltung nicht klar, ob damit die Forschung an Menschen gemeint ist oder ob davon nur die klinischen Versuche mit neuen Wirkstoffen erfasst werden sollen. Je nach Auslegung des nicht definierten Begriffs "Menschenversuche" kann dieser als Synonym zu "Forschung an Menschen" verstanden werden. Damit wäre dann allerdings jegliche Forschung an Menschen verboten, und dies nicht nur in der Medizin, sondern auch in der Psychologie, in der Soziologie und in den Sportwissenschaften. Es wäre demnach nicht länger zulässig, ein Forschungsvorhaben mit erwachsenen, urteilsfähigen Personen durchzuführen. Auch Grundlagenforschung zur Anatomie, Physiologie und Genetik des menschlichen Körpers sowie nicht auf Krankheiten bezogene Forschung zu Eingriffen und deren Einwirkungen auf den menschlichen Körper wären ohne konkreten Nutzen für die betroffene Person nicht mehr erlaubt. Dieses weitgehende Verbot stellt gemäss Bundesrat einen erheblichen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Forschungsfreiheit, aber auch in die Persönlichkeitsrechte dar.

Eine weitere Unsicherheit betrifft die einzige Ausnahme vom absoluten Forschungsverbot, welche das Initiativkomitee zulässt. Nach Artikel 80 Absatz 3 Buchstabe a der Bundesverfassung wäre eine Erstanwendung dann zulässig, wenn sie in umfassendem und überwiegendem Interesse der Betroffenen - Tiere oder Menschen - läge. Die Erstanwendung, zu der keine Legaldefinition existiert, müsste zudem erstens erfolgversprechend sein und zweitens kontrolliert und vorsichtig vollzogen werden. Mit der Streichung von Artikel 80 Absatz 2 Buchstabe b der Bundesverfassung und dem Verbot jeglicher Tierversuche wären auch Eingriffe am lebenden Tier grundsätzlich infrage gestellt, was zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen würde.

Aus all diesen Gründen beurteilt Ihre Kommission die Volksinitiative "Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot - Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt" als untaugliches Instrument, als viel zu extrem. Zielführender scheint es der Kommission, den eingeschlagenen Weg zur Reduktion von Tierversuchen auf ein notwendiges Minimum weiterzuverfolgen. So haben Bundesrat und Parlament Ende 2020 eine deutliche Erhöhung der Finanzmittel für die 3R-Forschung beschlossen. Das 3R-Prinzip steht für "reduce, refine, replace", also für das Vermindern, Verbessern respektive Verfeinern oder gar das Vermeiden von Tierversuchen. Tierversuchsfreie Forschungsansätze werden also gezielt gefördert, so, wie es auch das Initiativkomitee mit Artikel 80 Absatz 3 Buchstabe d der Bundesverfassung verlangt.

Das Nationale Forschungsprogramm (NFP) 79, "Advancing 3R - Tiere, Forschung und Gesellschaft", wurde am [PAGE 471] 3. Februar 2021 mit einem Budget von 20 Millionen Franken für fünf Jahre lanciert. Der Start wird in diesem Sommer erfolgen. Im Rahmen der Umsetzung der BFI-Botschaft 2021-2024 wird der Betrag des SECO an das Kompetenzzentrum 3R um 34 Prozent auf 5,2 Millionen Franken erhöht. Hinzu kommen rund 1,5 Millionen Franken aus dem BLV sowie 2 Millionen Franken vonseiten der Pharmaindustrie. Die Universitäten leisten einen materiellen Beitrag von etwa 6,8 Millionen Franken.

Die erhebliche Erhöhung der Finanzmittel unterstreicht das Engagement des Bundes für den Tierschutz in der Forschung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung innovativer Forschungsmethoden. Ziel ist es, die laufenden Bestrebungen zum möglichst weitgehenden Ersatz von Tierversuchen in Forschungsprojekten weiterzuführen und zu stärken.

Besonders wichtig ist dies im Bereich der in der Kommission angesprochenen Tierversuche mit dem Schweregrad 3. Diese machen zwar lediglich rund 3 Prozent aller Tierversuche aus. Die Tendenz ist indes steigend, obwohl die Anzahl der verwendeten Tiere abnehmend ist. Das hängt damit zusammen, dass die Anzahl der Forschungsprojekte ansteigt, in denen man letztlich auf Tierversuche angewiesen ist, weil sie für den medizinischen Fortschritt derart bedeutend sind. Wie vom Schweizerischen Nationalfonds, Swissuniversities oder auch vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen betont wird, werden nach Möglichkeit In-silico-Modelle, also Computermodelle, und In-vitro-Modelle verwendet. Der Einsatz von Tiermodellen bleibt aber weiterhin notwendig, unter anderem in der Onkologie, der Neurorehabilitation und der Immunologie. In lediglich 10 Prozent der vom SNF unterstützten Projekte werden Tiere verwendet. Dies geschieht dann aber just in jenen Bereichen, die uns Menschen am meisten brächten.

Fazit: Die Annahme dieser Initiative hätte beachtliche negative Auswirkungen auf die Gesundheit unserer Bevölkerung, auf die Schweiz als Forschungsstandort von internationaler Bedeutung, auf Wissenschaft und Wirtschaft. Darum stösst die Initiative selbst in Tierschutzkreisen, etwa beim Schweizer Tierschutz oder bei Animalfree Research, auf Ablehnung.

Ihre WBK-S beantragt Ihnen mit 12 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, so, wie es auch der Bundesrat beantragt und der Nationalrat nach engagierter Debatte am 10. März getan hat.

Schliesslich bedanke ich mich bei der Verwaltung für die ausgezeichnete Unterstützung bei der Beratung dieses sensiblen Geschäftes. Auf die beiden Petitionen gehe ich gerne im Anschluss an die Beratung der Volksinitiative noch kurz ein.