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Cassis Ignazio · Bundesrat · 2021-06-08

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2021-06-08

Wortprotokoll

Der Bundesrat lädt Sie ein, die bundesrätliche Version zu unterstützen oder dem Mehrheitsantrag zuzustimmen.

Die Frage der klaren Aufgabenteilung zwischen der Institution und den Behörden ist in dieser Vorlage zentral. Es ist sicher nicht Aufgabe der nationalen Menschenrechtsinstitution, politische Lobbyarbeit zu betreiben. Das erwartet der Bundesrat nicht. Der Bundesrat erwartet ebenfalls eine Zurückhaltung in Abstimmungskämpfen. Das muss klar gesagt werden, damit hier keine Missverständnisse entstehen.

Zwei Elemente sind für die Position des Bundesrates wichtig. Das erste ist die Rolle der Kantone. Die Kantone haben dieser Vorlage mit der Auflage zugestimmt, dass es eben keine Überlappungen mit behördlichen Funktionen der Kantone gibt. Wir haben sehr darauf geachtet, dass dies nicht der Fall ist. Selbstverständlich wird somit eine klare Definition dessen verlangt, was die Organisation macht. Die Unterstützung der Kantone ist eine Voraussetzung, damit diese Institution Erfolg haben kann. Es geht also nicht darum, die Begrenzung respektive Überlappung zu lockern, was mit dem Wort "insbesondere" - "notamment" - in unseren Augen möglich sein könnte.

Das zweite Element sind die Pariser Prinzipien. Ich möchte daran erinnern, dass eine NMRI gemäss den Pariser Prinzipien ein klar festgelegtes Mandat haben muss. Der Bundesrat kommt mit der klaren Auflistung der Funktionen in Artikel 10b diesem Mandat sehr nahe: Die Buchstaben a bis f sagen, welche die Funktionen der Institution sind. Die Institution muss sich vom politischen Parkett zurückhalten, aber diese Funktionen wahrnehmen - wie das auch immer wieder gesagt wird -, indem sie berät, indem sie Informationen zur Verfügung stellt und die pluralistische Meinung gewährleistet.

Der Minderheitsantrag aus der APK möchte die Aufgabenliste nicht abschliessend definieren. Das bringt für den Bundesrat keinen Mehrwert, sondern schafft im Gegenteil Unsicherheit. [PAGE 518]

Das ist der Grund, weshalb ich Ihnen beantrage, bei der bundesrätlichen Version zu bleiben.