Michel Matthias · Ständerat · 2021-06-08
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-08
Wortprotokoll
Unsere APK hat sich einlässlich mit dem bundesrätlichen Antrag befasst, dies vor allem durch Anhörung von Personen. Ich nenne sie kurz: Wir haben Professor Jörg Künzli angehört, er ist Präsident des heutigen Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) und damit auch der Direktor des bisherigen Pilotprojekts. Wir haben Herrn alt Ständerat Eugen David angehört, er ist Präsident des Beirates des heutigen Kompetenzzentrums für Menschenrechte. Und wir haben als Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen den Luzerner Regierungsrat Paul Winiker angehört. Schliesslich erbaten wir von unserer Staatspolitischen Kommission einen Mitbericht.
Dass diese eingehenden Anhörungen angesetzt worden sind, mag die anfängliche Skepsis bei nicht wenigen Kommissionsmitgliedern anzeigen. Diese Skepsis kam denn auch im Eintretensbeschluss mit 7 zu 2 Stimmen, aber doch 4 Enthaltungen zum Ausdruck. Nach Abhalten der Beratung gelangten wir dann aber in der Gesamtabstimmung zu einer überzeugenden Mehrheit von 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Diese schliesslich klare Zustimmung war auch dem Umstand geschuldet, dass einige durchaus diskutable Anträge - es ging um Erweiterung des Aufgabenkatalogs, es ging um höhere Finanzmittel - schliesslich zurückgezogen worden sind. Umgekehrt haben wir zusätzlich klärende Abgrenzungen in die Vorlage aufgenommen. Damit blieb und bleibt die Ausgestaltung der nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) kompakt und schlank.
Das Anliegen einer solchen unabhängigen Institution in der Schweiz ist über zwanzig Jahre alt. Seit rund zehn Jahren gibt es das Pilotprojekt. Dieses Pilotprojekt wurde erfolgreich evaluiert, sodass es heute eigentlich ein Provisorium ist - aber ein hinkendes Provisorium. Es ist gesetzlich ungenügend verankert und nicht unabhängig. Es ist vielmehr heute ein Netzwerk von Universitäten, aus denen Mitarbeitende und Angestellte mitwirken. Gründe dafür, die zehn Jahre Tätigkeit des bisherigen Zentrums zu beenden, oder gar Kritik an dessen Tätigkeiten wurden uns keine bekannt - dies vielleicht an die Adresse derjenigen Personen, welche eine überbordende oder unsere Institutionen störende Wirkung dieser Institution befürchten. Dieser Befund konnte in den letzten Jahren nicht gemacht werden.
Vielmehr soll die NMRI nun einen klaren gesetzlichen Rahmen und Auftrag erhalten. Zur Klarheit des Auftrages gehört auch die beantragte Präzisierung vonseiten der Kommission in Artikel 10b Absatz 3, dass nämlich jegliche Verwaltungs-, Gerichts- und Ombudsfunktionen ausgeschlossen sind. Damit tragen wir auch einem Anliegen der SPK in ihrem Mitbericht Rechnung.
Mit dieser Gesetzesgrundlage und Ausgestaltung wird das bisherige Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte auch jene internationale Anerkennung erhalten, welche der Schweiz würdig ist. Spätestens dreissig Jahre nach Verabschiedung der UNO-Resolution 48/134, der sogenannten Pariser Prinzipien, soll die Schweiz im Verbund mit 110 anderen Staaten definitiv eine entsprechende Institution erhalten. Das ist der aussenpolitische Aspekt.
Sehr wichtig war der Kommission der innenpolitische Nutzen. Wie schon erwähnt, die NMRI als Pilotprojekt wurde bereits im Jahr 2015 evaluiert. Dabei wurde bestätigt, dass eine Nachfrage nach Leistungen einer solchen Institution besteht. Im Anschluss daran erfolgte die Vernehmlassung, die positiv verlief, für ein Modell, das einerseits den erwähnten Pariser Prinzipien entspricht und das andererseits gut in die Schweizer Rechtsordnung passt. Dieses Modell haben wir nun vor uns.
Entscheidend für uns ist auch die Haltung und Zustimmung der Kantone, welche auf ihrer Ebene und auch auf Ebene der Gemeinden diese Institution nutzen und genutzt haben. Das gilt insbesondere für sensible Bereiche des Strafvollzugs, der Ausschaffung, des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts oder der Altersfürsorge. Entsprechend sprechen sich die Kantone explizit für diese NMRI aus und sind nach wie vor bereit, über die Bereitstellung der notwendigen Infrastrukturen einen Kostenanteil zu tragen, der bisher mit rund einer Million Franken rund 50 Prozent der Gesamtkosten ausmachte.
Regierungsrat Paul Winiker hat der Überzeugung der Kantone Ausdruck gegeben mit der Bitte, es sei wichtig, die Arbeiten zur Schaffung dieser Institution nun rasch voranzutreiben, um auch den nahtlosen Übergang zum Pilotprojekt zu [PAGE 514] garantieren. Dies würde auch einen langjährigen politischen Prozess mit einer guten schweizerischen Lösung abschliessen, was der Glaubwürdigkeit der Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz diene. Abschliessend betonte Regierungsrat Winiker, dass die Vorlage des Bundesrates aus Sicht der Kantone eine gute Basis für die Errichtung einer funktionierenden und innenpolitisch breit abgestützten nationalen Menschenrechtsinstitution darstelle. So weit die Stimme der Kantone.
Dann vielleicht noch Folgendes: Aus Sicht der Experten ist die Institution insbesondere als präventiv beratendes Institut wichtig. Es gebe nämlich, hiess es, viele Bereiche, welchen Gerichtsverfahren kaum zugänglich seien, und erfahrungsgemäss seien konfrontative Verfahren wie Gerichtsverfahren auch weniger wirkungsvoll als der beratende Dialog mit privaten oder öffentlichen Institutionen.
Werfen wir vielleicht noch einen Blick über die Grenze: Wie erwähnt, gibt es viele Staaten, die seit Langem solche unabhängigen Institutionen haben. Kommissionsmitglieder und auch andere interessierte Parlamentsmitglieder hatten über ein Zoom-Meeting Gelegenheit, von den Erfahrungen in Deutschland direkt zu erfahren. Es war für mich wohltuend zu sehen, wie normal die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte und wie normal auch eine Parlamentsabgeordnete diese Institution beurteilen; sie sei ein selbstverständlicher Teil des Rechtsstaates, also nichts Aussergewöhnliches, nichts Störendes, sondern heute selbstverständlicher Teil des demokratischen Rechtsstaates.
Hierin ist auch der Wert einer NMRI in der Schweiz zu sehen. Zur Zeit der Gründung unseres Bundesstaates hatten die Freiheitsrechte noch anderen Charakter. Der Staat übernimmt seither viel mehr Aufgaben, auch im sozialen Bereich, im Bildungsbereich, und greift stärker als früher in Privatsphären ein. Gerade wegen dieses Wandels erscheint es uns wichtig, dass die Schweiz eine Institution im Dienst der Individualrechte erhält. Ich sage das zu einem Zeitpunkt, in dem sich viele Leute seit Monaten Sorgen um Einschränkungen der Grundrechte machen. Von daher ist es vielleicht kein schlechter Zeitpunkt, nun definitiv diese Institution zu verankern.
Insgesamt - wir wissen es, wir sind auch stolz darauf - ist die Schweiz wirtschaftlich und auch mit ihren guten Diensten aussenpolitisch, international als neutraler Staat bedeutsam. Wir erheben auch den Anspruch, in diesen Bereichen Standards zu setzen. Wir wollen Vorreiter und nicht Nachzügler im Bereich Demokratie, im Bereich Good Governance, im Bereich Menschenrechte sein.
Mit diesen Worten bitte ich Sie namens der Kommission um Eintreten. Wir sagen damit grundsätzlich Ja zum Konzept des Bundesrates, das aus folgenden Elementen besteht: eine Institution mit unabhängigem Status, mit einer klaren Aufgabenbeschreibung, mit dem Einbezug der gesellschaftlichen Kräfte in die Organe - Bund und Kantone sind dort berücksichtigt - und mit einer massvollen und berechenbaren partnerschaftlichen Alimentierung durch Bund und Kantone.