Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-06-08
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-08
Wortprotokoll
Das Ende des Zweiten Weltkrieges liegt bereits 76 Jahre hinter uns, und Zeitzeugen, die den Zweiten Weltkrieg noch bewusst erlebt haben, sind mindestens 80 Jahre alt und bald ausgestorben. Für meine Generation, die als Nachkriegsgeneration aufgewachsen ist, sind zwar die Verarbeitung des Zweiten Weltkrieges, seine Bewältigung und seine Folgen wie der Kalte Krieg und so weiter noch ein Thema, aber die Generationen nach uns kennen den Zweiten Weltkrieg nur noch als historisches Ereignis aus dem Geschichtsunterricht. Die NS-Zeit und die damit verbundenen Gräuel sind aber mehr als ein blosses Ereignis in der Weltgeschichte. Sie sind ein Beispiel dafür, wozu Menschen fähig sind und wie wenig es braucht, dass die Menschheit an den Rand eines Abgrundes geführt wird. Sie sind der Beweis dafür, wie wichtig eine funktionierende Demokratie, ein Rechtsstaat und der Schutz von Minderheiten sind. Sie sind der Beweis dafür, welche fatalen Auswirkungen Rassismus und Rassendiskriminierung haben und wie wichtig ihre Bekämpfung ist und bleibt.
Als Fazit kann man sagen: Die Erinnerung an die NS-Zeit ist Mahnmal und Wegmarke für Gerechtigkeit und Menschlichkeit mit dem Ziel, dass die NS-Zeit als einmalige Tragödie in der Menschheitsgeschichte eine einmalige Tragödie bleibt. Es ist deshalb notwendig, dass es zur Erinnerung an die NS-Zeit in der heutigen Zeit ein Mahnmal braucht, damit diese Zeit im kollektiven Gedächtnis bleibt, eben auch für die Generationen, die diese Zeit und die Bewältigung dieser Zeit nicht mehr selbst erlebt haben.
Die Wichtigkeit dieses Anliegens, also des Erinnerns an diese grauenhaften Ereignisse, zeigt auch der Blick in die sozialen Medien. Rassismus und Rassendiskriminierung sind aus unserer Gesellschaft nicht verschwunden, im Gegenteil: In den sozialen Medien grassieren sie mehr, als das früher, ohne soziale Medien, der Fall war. Rassismus und Rassendiskriminierung mit Gesetzen entgegenzutreten, ist wichtig, aber nicht ausreichend. Es braucht eben auch Aufklärung.
Die Schweiz ist oder wäre mit einem solchen Mahnmal nicht alleine. Zahlreiche andere Staaten haben auch entsprechende Mahnmale geschaffen. Es liegt auch in der guten schweizerischen Tradition. Die Schweiz ist 2004 der International Holocaust Remembrance Alliance beigetreten und hat sie 2017/18 präsidiert. Damit hat sie sich verpflichtet, "die Erinnerung an den Holocaust aufrechtzuerhalten und jüngeren Generationen die Gräuel des Holocaust zur Kenntnis zu bringen, damit junge Menschen ein Bewusstsein entwickeln können, zu was Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung führen können". Auch der Bundesrat hat sich in der Beantwortung der Interpellation Barrile 18.4270, "Haltung des Bundesrates zu einem offiziellen Gedenken an die Schweizer Opfer des Nationalsozialismus", aus dem Jahr 2018 zu dieser Zielsetzung bekannt: "Die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung stehen dem Vorschlag aufgeschlossen gegenüber. Sobald die Projektidee konkreter ausgestaltet ist, werden sie ihre Unterstützung in Bezug auf Form und Inhalt präziser bestimmen können." Entsprechend und folgerichtig hat der Bundesrat ja auch signalisiert, dass er die vorliegende Motion unterstützen würde.
Es liegt unterdessen auch eine konkrete Idee vor, die durch eine private Gruppe entwickelt worden ist und am 25. Mai dieses Jahres, also vor wenigen Tagen, präsentiert worden ist. Dieser Vorschlag wird unterstützt von zahlreichen NGO, von Kirchen, von zahlreichen Persönlichkeiten aller Parteien, der Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur usw. Das Konzept sieht eine Erinnerungsstätte mit dem Fokus der Erinnerung vor. Erinnert werden soll an die Schweizerinnen und Schweizer, die selbst vom nationalsozialistischen Regime verfolgt, entrechtet und ermordet worden sind; erinnert werden soll an diejenigen Menschen, denen die Schweizer Behörden während des Zweiten Weltkrieges die Rettung verweigerten; erinnert werden soll an die Schweizerinnen und Schweizer, die sich dem Nationalsozialismus entgegengestellt haben, und erinnert werden soll an alle Opfer des Nationalsozialismus und der Gräueltaten des Nationalsozialismus.
Das Memorial soll aus drei Komponenten bestehen: einem zentral gestalteten Gedenkort im öffentlichen Raum, einem Vermittlungsort, der Informationen zur damaligen Zeit und zu den Ereignissen und zur Rolle der Schweiz bereitstellen und zur Verfügung stellen soll, sowie einem virtuellen Vernetzungsort, also einer Opferdatenbank, aus der Informationen bezogen werden können und durch die Wissen vermittelt werden kann.
Ich habe, wie erwähnt, natürlich mit Freude zur Kenntnis genommen, dass ich beim Bundesrat mit diesem Vorstoss offene Türen einrenne. Es scheint mir aber auch wichtig, dass der Bundesrat und die Öffentlichkeit vom Parlament ein entsprechendes Signal erhalten, dass in dieser Frage weitergearbeitet werden soll. Mit der Erinnerung an die grauenhaften Ereignisse der NS-Zeit können wir diese weder auslöschen noch mildern. Aber wir ehren die Opfer und respektieren und anerkennen ihr Schicksal, und wir helfen uns und zukünftigen Generationen, den Wert eines funktionierenden, demokratischen Rechtsstaats zu erkennen.
In diesem Sinne bitte ich Sie um Annahme der Motion.