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Gross Jost · Nationalrat · 2002-12-04

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-04

Wortprotokoll

Die Kommission empfiehlt Ihnen hier mit klarer Mehrheit, bei der ursprünglichen nationalrätlichen Fassung und der ursprünglichen, etwas modifizierten bundesrätlichen Fassung zu bleiben. Herr Triponez, die Kommission ist dem Ständerat in drei von vier Punkten entgegengekommen. Man kann der Kommission oder der Kommissionsmehrheit also nicht vorwerfen, sie habe sich hier unflexibel gezeigt.

Die Unentgeltlichkeit des Verfahrens in diesem Bereich ist für die Behinderten ein ganz zentrales Anliegen. Wir haben den Grundsatz, den der Bundesrat hier eigentlich im Sinne einer Regel ohne Schranken vorgesehen hat, nachträglich noch eingeschränkt, indem wir mutwillige und leichtsinnige Prozessführungen von dieser Unentgeltlichkeit ausgeschlossen haben. Damit haben wir eine genügende Schrankenwirkung; wir haben eine Sanktionsmöglichkeit, sodass nicht einfach frivol auf Kosten des Staates prozessiert werden kann. Die Unentgeltlichkeit ist eben nicht nur in erster Instanz wichtig: Wenn man dies nur auf die erste Instanz beschränkt, setzen wir einen ganz ungünstigen Anreiz - unter [PAGE 1945] Umständen in die Richtung, dass Verfahren verlängert und nicht verkürzt würden.

Die Unentgeltlichkeit nur in erster Instanz kann natürlich schon die Entscheidbildung auf dieser Stufe beeinflussen. Die Behörde kann sich überlegen: Wenn der Behinderte dann also aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr weitermachen kann, fassen wir einen negativen Entscheid; ein Rechtsmittel wird dann förmlich provoziert. Der zweite Fall ist aber noch gravierender: wenn der Behinderte in erster Instanz obsiegt, der unterlegene Rechtsgegner dann ein Rechtsmittel ergreift und die betroffene Seite, die in erster Instanz an sich obsiegt hat, das Verfahren aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr weiterführen kann. Das wäre hochgradig stossend und sozial ungerecht, und das wollen wir und - so denke ich - das will mit Sicherheit die Mehrheit nicht.

Ich erinnere Sie daran, dass es in der ständerätlichen Kommission höchst umstritten war: Nur mit Stichentscheid des Präsidenten wurde schon auf Kommissionsstufe beschlossen, nicht auf die Version des Nationalrates einzuschwenken. Im Ständerat hat man dann nicht weiter darüber diskutiert. Der Bundesrat plädiert aber, das wird dann Frau Metzler hier noch vortragen, klar für Festhalten an der modifizierten nationalrätlichen Fassung.

In diesem Sinne bitte ich Sie auch, in diesem einzigen, aber für die Behinderten wichtigen Punkt bei der nationalrätlichen und bei der ursprünglichen bundesrätlichen Fassung zu bleiben.