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Germann Hannes · Ständerat · 2021-06-09

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-09

Wortprotokoll

Bei Absatz 5 haben wir die einzige Differenz, die wir aufrechterhalten. Diese betrifft die Massnahmen im Kulturbereich. Ich kann da nahtlos an Frau Herzog anschliessen, mindestens was die Grossanlässe anbetrifft. Wir haben festgestellt, dass die in Absatz 5 vorgesehene Verlängerung im Kulturbereich bis zum 30. April 2022 statt bis Ende Jahr eine Ausnahme wäre. In diesem Sinne haben wir in der Kommission festgestellt, dass es so ist, dass Grossanlässe, wenn sie im nächsten Jahr stattfinden sollen, entsprechend jetzt geplant werden müssen. Es müssen auch Ausgaben getätigt werden. Dann ist darauf verwiesen worden, dass gemäss dem Covid-19-Gesetz auch Transformationsprojekte unterstützt werden und dass es nach heutigem Gesetz ausreicht, wenn man das Gesuch für die nächste Saison in diesem Jahr einreicht.

Wenn wir dieses Notfallgesetz bis ins Jahr 2022 verlängern, entspricht das eigentlich nicht mehr dem Sinn und Geist einer Notfallgesetzgebung. Die Frage, ob im Januar oder Februar 2022 dann noch ein Notfall da ist, lasse ich offen. Wir haben aber auch darauf verwiesen, dass gerade im Kulturbereich ohnehin die Kantone eine wichtige Rolle spielen. Sie können dort den Lead übernehmen, so wie es auch in der Verfassung vorgesehen ist. Herr Bundesrat Maurer hat zudem noch auf ein mögliches Präjudiz verwiesen: Es ist zu befürchten, dass wir, wenn wir im Kulturbereich die einzige Ausnahme machen und bis 2022 verlängern, für andere Branchen ein Präjudiz schaffen. So ist auch der Sport von Frau Herzog angesprochen worden. Auch dort wird wahrscheinlich noch mehrere Monate nicht alles normal laufen. Das gilt aber auch für Events oder für die Fitnessbranche, und da möchten wir kein Präjudiz schaffen.

Darum haben wir mit 9 zu 3 Stimmen Festhalten beschlossen. Es ist kein Minderheitsantrag eingereicht worden, aber ich wollte das zuhanden des Rates, der Materialien und vor allem auch des Zweitrates noch einbringen.