Humbel Ruth · Nationalrat · 2021-06-09
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-09
Wortprotokoll
Wenn wir heute wieder einmal einen Versuch unternehmen, die AHV zu stabilisieren, das heisst für die nächsten zehn Jahre zu sichern, und dabei das gleiche Renten- bzw. Referenzalter von 65 Jahren für Männer und Frauen im Zentrum steht, gilt es folgende Fakten zu berücksichtigen:
1.[NB]Die AHV ist das Kernstück der sozialen Sicherheit in der Schweiz. 1947 vom Stimmvolk bzw. damals von den Männern angenommen, trat sie 1948 in Kraft. Damals lag das Rentenalter für beide Geschlechter bei 65 Jahren. Die Lebenserwartung hat sich inzwischen um mehr als zehn Jahre erhöht. Im Alter von 65 Jahren haben wir Frauen noch eine statistische Lebenserwartung von knapp 21 Jahren und erfreuen uns damit einer um durchschnittlich vier Jahre längeren Lebenserwartung als die Männer. Wir können folglich länger von der AHV profitieren.
2.[NB]Bei der Höhe der AHV gibt es zwischen Männern und Frauen keinen Unterschied. Die Renten sind aktuell praktisch gleich hoch. Das ist eigentlich ein entscheidender Aspekt in dieser Diskussion. Die Männer bezahlen mehr ein, und die Frauen erhalten mehr. Die Solidarität von Männern zu Frauen funktioniert mit dieser Umverteilung.
Unterschiede gibt es bei der beruflichen Vorsorge. Für die Mitte-Fraktion ist klar, dass es im BVG deutliche Verbesserungen für Beschäftigte in Tieflohnbranchen und für Mehrfachbeschäftigte braucht. Es geht in erster Linie um Frauen. Die SGK will noch Ende Juni mit der Detailberatung des BVG beginnen und bei den Verbesserungen der beruflichen Vorsorge für betroffene Frauen einen besonderen Schwerpunkt setzen.
3.[NB]Noch eine Vorbemerkung zum Reformrhythmus: Bis 1997 gab es zehn AHV-Revisionen, alle fünf Jahre eine. Seit nahezu einem Vierteljahrhundert ist keine Reform mehr gelungen. Die letzte gescheiterte Reform, die Altersvorsorge 2020, war unter anderem auch mit dem Vorwurf konfrontiert, eine zu hohe Komplexität zu haben. Wir müssen daher wieder überschaubare Reformen vorlegen sowie zu einem Reformrhythmus der kleinen Schritte zurückfinden, auch wenn dies schwerfällt in Anbetracht der Tatsache, dass die AHV noch immer auf dem Familienverständnis der ersten Hälfte des 20.[NB]Jahrhunderts, d. h. auf dem Prinzip des Ein-Ernährer-Haushalts, basiert. Es wäre also Zeit, die AHV an die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und familienpolitischen Realitäten anzupassen. Stichworte sind beispielsweise "Benachteiligung von Ehepaaren" sowie "überhöhte Kinder- und Witwenrenten".
Weil klar ist, dass dieser Reform eine nächste folgen muss, unterstützt die Mitte-Fraktion die Kommissionsmotion 21.3462, welche den Bundesrat beauftragt, bis Ende 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Jahre 2030 bis 2040 zu unterbreiten.
Die Mitte-Fraktion teilt die Zielsetzung des Bundesrates für diese Reform. Wir wollen das Leistungsniveau in der AHV erhalten sowie das finanzielle Gleichgewicht der AHV mittelfristig sichern.
Wir treten auf die Vorlage ein und lehnen sämtliche Rückweisungsanträge ab. Alle Rückweisungsanträge haben im Grundsatz das gleiche Ziel: eine Verzögerung der Reform. Das ist schlicht verantwortungslos. Die Angleichung des Referenzrentenalters von Mann und Frau mit der Abfederung für die Übergangsgeneration bildet den Kern der Vorlage. Die öffentliche Diskussion findet kaum über Sinn und Ziel einer Kompensation statt, sondern ausschliesslich über das Kostenvolumen der Kompensationsmassnahmen, und da werden verschiedenste Zahlen herumgeboten. Wenn wir die Gesamtkosten für das Jahr 2031 betrachten, sehen wir, dass diese beim Bundesratsmodell 3,3 Milliarden Franken betragen, beim Ständeratsmodell 2,2 Milliarden Franken und beim Modell der SGK-N 4,2 Milliarden Franken. So betrachtet bietet die vorliegende Lösung der SGK-N für betroffene Frauen die grosszügigste Lösung.
Die Frage nach dem Sinn und Ziel von Ausgleichsmassnahmen wird indes allein mit der Grosszügigkeit der Summe nicht beantwortet. Es stellt sich die Frage, ob gut ausgebildete Frauen in überdurchschnittlichen Einkommensverhältnissen, mit zweiter Säule, subventioniert werden müssen, weil sie ein Jahr später in Rente gehen. Für Frauen in Tieflohnbranchen, meist ohne BVG, sieht die Situation hingegen anders aus. Für sie ist eine Abfederung der Auswirkungen der Rentenaltererhöhung nötig und gerecht. Sowohl das Bundes- wie auch das Ständeratsmodell nehmen auf die Einkommensverhältnisse der Frauen ungenügend Rücksicht. Obwohl das Trapezmodell des Ständerates insgesamt kostengünstiger ist als das bundesrätliche Modell, bringt es für gewisse Frauen der Übergangsgeneration grosszügige Leistungen und überschreitet im besten Fall mit 2540 Franken[NB]die[NB]aktuelle[NB]Maximalrente von 2390 Franken um 150 Franken.
Die Lösung der Kommissionsmehrheit basiert auf einem neuen Konzept mit einkommensabhängigen Rentenzuschlägen und stärkt damit die unteren Einkommen, weil sie mit 150 Franken einen höheren Zuschlag bekommen. Dieses Modell übersteigt damit die Maximalrente von 2390 Franken nicht, stärkt untere Einkommen und hat keine negativen Schwelleneffekte. Die Mitte-Fraktion unterstützt die Fassung der Kommissionsmehrheit, weil sie für betroffene Frauen der Übergangsgeneration, insbesondere im unteren Einkommenssegment, eine grosszügige Kompensation ermöglicht.
Der Haken liegt bei der Dauer. Sechs Jahre sind auch für uns zu kurz. Wir gehen davon aus, dass der Ständerat diese Frage noch einmal überprüft. Mit einer Kombination der Modelle unter Einhaltung des Gesamtkostenvolumens, wie es die Kommissionsmehrheit will, kann die Dauer auf acht Jahre ausgedehnt werden.
Frauen der Übergangsgeneration profitieren auch davon, dass sie die AHV weiterhin ab 62 Jahren zu privilegierten Sätzen vorbeziehen können. Die Mitte-Fraktion unterstützt auch die von der Kommission beantragten Verbesserungen für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen sowie für Personen mit Hilflosenentschädigung.
Wer über das Referenzalter hinaus arbeitet, soll zudem mit neuen Abzügen seine künftige AHV aufbessern können. Heute ist das unmöglich. In Anbetracht der Tatsache, dass über die Hälfte der Rentnerinnen und Rentner nicht die volle AHV beziehen, weil beispielsweise Beitragsjahre fehlen, ist es nötig, hier eine Anpassung vorzunehmen.
Ich komme noch zur Zusatzfinanzierung. Die Mitte-Fraktion stimmt einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent zu. Nach heutigen Berechnungen liegt der Fondsbestand damit im Jahr 2030 bei 88 Prozent. Das ist vertretbar, weil bis dann die nächste Reform greifen muss. Die Mehrwertsteuer soll nicht auf Vorrat erhöht werden, zumal die AHV mit der Steuerreform und der AHV-Finanzierung eine zusätzliche Finanzspritze bekommen hat.
Die Anträge aus der SP- und der SVP-Fraktion, Nationalbankgewinne oder Negativzinsen in die AHV fliessen zu lassen, lehnt die Mitte-Fraktion ab. Verfassungsmässig müssen mindestens zwei Drittel des Reingewinns der Nationalbank an die Kantone gehen. Es bleibt dem Bund ein Drittel der Gewinne. Die SP-Fraktion hat jetzt zwar ihren Minderheitsantrag zurückgezogen, möchte diesen Teil aber der Bundeskasse entziehen und in den AHV-Fonds fliessen lassen. Die SVP-Fraktion möchte mit ihrem Einzelantrag die Gewinne aus den Negativzinsen dem AHV-Fonds zuführen.
Es mag bequem sein, Nationalbankgelder anzuzapfen. Das Argument, dass Gewinne aus Negativzinsen wie generell Nationalbankgewinne Volksvermögen seien, der Bevölkerung gehörten und folglich für die Finanzierung der Volksversicherung AHV zu verwenden seien, ist verführerisch. Diese Forderung hat indes gravierende Nebenwirkungen und ist keine nachhaltige Lösung. Niemand kann voraussagen, wie sich die Erträge aus Negativzinsen entwickeln. Die Mitte-Fraktion hat deshalb bereits die Motion Heer 18.4327 abgelehnt. Zudem sind die Guthaben des AHV-Ausgleichsfonds von der Erhebung der Negativzinsen ausgenommen. Negativzinsen sind ein geldpolitisches Instrument der Nationalbank. Die Mitte-Fraktion respektiert die Unabhängigkeit der Nationalbank und bietet nicht Hand, die SNB unter einen gewissen [PAGE 1179] politischen Druck zu stellen, für die Sanierung der AHV Gewinne zur Verfügung stellen zu müssen.
Ich fasse zusammen: Die Mitte-Fraktion wird auf diese bedeutende Reformvorlage eintreten, sämtliche Rückweisungsanträge ablehnen sowie den Anträgen der Kommissionsmehrheit folgen.