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Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-09

Wortprotokoll

Der Handlungsbedarf bei der AHV, einem unserer wichtigsten Sozialwerke, wenn nicht dem wichtigsten, ist unbestritten, ausgewiesen und dringend. Allein bis 2030 fehlen je nach Berechnung 4 bis 5 Milliarden Franken, bis 2035 sogar doppelt so viel. Die Dringlichkeit nun zu negieren und zu sagen, der Handlungsbedarf sei gar nicht so gross, die Situation werde sich automatisch wieder verbessern, hiesse, die Augen vor den Tatsachen zu verschliessen. Wir müssen jetzt handeln, wenn wir die Renten für die kommenden Generationen sichern wollen. Das ist das Ziel der Vorlage, die wir heute hier diskutieren - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Für die FDP-Liberale Fraktion ist Eintreten denn auch unbestritten.

Sehen wir der Realität in die Augen: Grosse Würfe für die Sanierung der Altersvorsorge sind in den letzten Jahren alle gescheitert. Sie hatten alle ihre Nachteile und waren entweder bereits in diesem Parlament oder dann im Volk nicht mehrheitsfähig. Jetzt stehen wir alle in der Verantwortung. Es gilt nun, den Weg der kleinen Schritte zu gehen, aber zügig vorwärtszumachen. Das ist durchaus möglich, geschätzte Kolleginnen und Kollegen auf der linken Seite, denn was jetzt auf dem Tisch liegt, ist nicht neu. Wir haben die ganze Debatte bereits im Rahmen des Projektes Altersvorsorge 2020 geführt, und das ist noch nicht Jahrzehnte her.

Es geht heute ausschliesslich darum, die Renten für die kommenden Jahre zu sichern. Strukturelle Änderungen, die durchaus angezeigt sind, müssen auf eine nächste Etappe verschoben werden. Es geht in dieser Vorlage auch nicht um eine Umgestaltung des Dreisäulensystems der Altersvorsorge im Allgemeinen. Das Dreisäulensystem steht für uns nicht zur Diskussion; es ist wichtig, und es ist absolut gut. Es stimmt, wir haben auch in der zweiten Säule Handlungsbedarf. Die berufliche Vorsorge muss angepasst werden. Dieses Thema behandeln wir aber nicht hier und heute. Ihre SGK wird die Diskussion darüber nach der Sommersession aufnehmen. Wir werden dann sehen, in welche Richtung das geht, und wir stehen dazu, dass es dort Verbesserungen für die Frauen geben muss.

Jetzt, hier, heute geht es um die AHV, und das ist ein Thema für die Gesellschaft und kein Frauenthema. Ich muss Ihnen sagen, es ärgert mich, wenn Sie hier auf der linken Seite für sich in Anspruch nehmen, dass Sie für die Frauen in diesem Land im Allgemeinen sprechen. Es denken eben nicht alle Frauen gleich. Es gibt durchaus auch solche, wie mich beispielsweise, die der Meinung sind, dass heute ein Sanierungsschritt fällig ist und dass jetzt auch die Angleichung des Rentenalters von Mann und Frau angezeigt und längst fällig ist.

Noch etwas anderes, da Sie hier gerade wieder die Gelegenheit ergreifen, um auf die Reichen einzudreschen: Die AHV - und das ist so gewollt, und dazu stehen wir - wird über Umverteilung finanziert. Reiche zahlen bis zum letzten Rappen ihrer Lohneinkünfte und auch der von Ihnen verhassten Boni in die AHV ein, und das ist gut so. Sie beziehen aber nicht mehr als die maximale AHV-Rente. Das ist die Umverteilung, und deshalb wäre es wahrscheinlich auch in Ihrem Interesse, dass Sie nicht weiter dafür sorgen, dass gerade die Bezüger guter Löhne aus der Schweiz vergrault werden.

Auf einige Aspekte möchte ich nun etwas detaillierter eingehen. Wie gesagt, die Anpassung des Frauenrentenalters ist für uns unbestritten. Dieser Schritt ist längst fällig, es gibt keinen Grund, weshalb Frauen früher pensioniert werden sollten als Männer. Sie leben im Schnitt - das haben Sie bereits gehört - vier Jahre länger als Männer, beziehen also entsprechend länger eine Rente. Wenn wir uns nur auf die AHV konzentrieren, dann gibt es auch keinen Unterschied in der Höhe der Renten. Es ist uns jedoch bewusst, dass wir mit dieser Erhöhung kurzfristig in die Lebensplanung der betroffenen Frauen eingreifen werden. Deshalb braucht es für die Übergangsjahrgänge Ausgleichsmassnahmen; auch dazu stehen wir. Das ist der Fairness geschuldet. Der Ständerat hat dafür jedoch noch nicht die beste Lösung gefunden, ebenso wenig überzeugt uns der Entwurf des Bundesrates.

Gerade bei diesen Massnahmen ist es angezeigt und ganz entscheidend, die Einkommensverhältnisse der Frauen im Auge zu behalten. Frauen mit sehr kleinen Einkommen sollen einen höheren Ausgleich erhalten als Frauen mit sehr hohen Einkommen. Die soziale Komponente, die auch auf die ökonomische Situation zielt, ist hier entscheidend. Ich werde dazu mehr sagen, wenn wir dieses Modell in der Detailberatung diskutieren.

Wie gesagt, die Reform muss ausgewogen sein, das heisst auch beitragsseitig erfolgen. Wir sind bereit, der AHV zusätzliche Mittel zufliessen zu lassen. Das haben wir bereits mit der Erhöhung der Lohnprozente im Rahmen der STAF-Vorlage getan. Eine moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer ist für uns also auch akzeptabel. Alle anderen Ideen, die hier in diesem Rat noch herumschwirren - ich nehme es gleich vorweg -, kommen für uns nicht infrage. Sie sind aus unserer Sicht weder zweckmässig noch zweckdienlich. Auch dazu werde ich in der Detailberatung mehr sagen, insbesondere zum einmal mehr vorgebrachten Antrag, auf das Geld der Nationalbank zurückzugreifen.

Der Ständerat hat die beiden leistungs- und beitragsseitigen Aspekte, also die Erhöhung des Frauenrentenalters und die Erhöhung der Mehrwertsteuer, richtigerweise miteinander verknüpft. Die beiden Massnahmen bilden ein Gesamtpaket und sind dem Volk auch so vorzulegen. Im Übrigen zielen auch die weiteren Punkte, die der Ständerat beschlossen hat, in die richtige Richtung. Wir werden diesen Beschlüssen weitgehend folgen.

Die Massnahmen, die wir mit dieser Vorlage nun beschliessen, haben einen Zeithorizont bis 2030. Es ist deshalb unumgänglich, dass wir ohne Verzögerung in den nächsten Jahren neue Reformen in Angriff nehmen, insbesondere sind dann [PAGE 1181] auch strukturelle Fragen anzugehen. In diesem Sinne wird unsere Fraktion auch die Motion 21.3462 Ihrer SGK annehmen, welche den Bundesrat beauftragt, bis 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit nach 2030 vorzulegen.

Zusammengefasst: Wir werden auf die Vorlage eintreten, alle Rückweisungs- und Nichteintretensanträge ablehnen und uns in der Detailberatung weiter zur Vorlage äussern. Wir bitten Sie, Gleiches zu tun.

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