Rechsteiner Paul · Ständerat · 2021-06-09
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-09
Wortprotokoll
Zunächst zum Stellenwert der Motion Heer: Bis zu einem gewissen Grad ist sie obsolet geworden. Bedingt ist das dadurch, dass die Diskussion im Nationalrat rund um die Frage des Einbezugs der Nationalbankgewinne, der Negativzinsen oder der sonstigen Verteilung nun ohnehin - falls es so kommt, wie es sich abzeichnet - zu einem Thema wird. Wir werden dann im Rahmen der Vorlage selber und nicht nur anhand eines Vorstosses real darüber diskutieren können. [PAGE 548]
Es liegt nicht an uns, einen Vorstoss aus dem Nationalrat zurückzuziehen. Trotzdem handelt es sich hier um so etwas wie eine Aufwärmrunde, jedoch ohne besondere Relevanz für die weitere Entwicklung.
Der Stellenwert der Motion ist sehr beschränkt. Unter diesen Umständen ist auch das Resultat der Abstimmung absehbar. Dennoch ist es sinnvoll, die Zeit zu nutzen, das Wichtigste nochmals in Erinnerung zu rufen und namentlich auch gewisse Argumente ins richtige Licht zu rücken. Letzteres gilt gegenüber dem Votum des Kommissionssprechers, der natürlich die Meinung der Kommissionsmehrheit wiedergegeben hat, die sich durch die Diskussion in der Kommission ergeben hat. Es ist aber tatsächlich so, dass es hier verschiedene Aspekte zu unterscheiden gilt.
Da wäre zunächst die Frage, die immer wieder auch in den Medien aufgeworfen wird, nämlich die Frage der Unabhängigkeit der Nationalbank, die nicht angetastet werden soll. Das ist alles unbestritten. Das heisst, wir wollen eine unabhängige Nationalbank, und sie bleibt auch unabhängig. Die Frage der Gewinnverteilung ist eine andere. Die ist nicht Sache der Nationalbank, vielmehr ist es eine politische Frage. Aktuell ist diese in der Verfassung geregelt. Dessen ungeachtet ist es, wie gesagt, eine politische Frage, also nicht eine Sache der Nationalbank. Die Nationalbank definiert im Dialog mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement, wie viel ausgeschüttet wird. Wie es dann aber verteilt wird, ist ein politischer Entscheid.
Auch die Frage des Gewinns bzw. wie viel zur Ausschüttung zur Verfügung steht, ist eine offene Frage. Das ist eine Frage, die durchaus auch geklärt werden muss. Im Laufe der vielen Jahre hat sich hier einiges verändert. Dies ist bedingt durch die Tiefzinspolitik und bedingt durch die Notwendigkeit, dass die Nationalbank die Überbewertung des Schweizerfrankens aus wirtschaftlichen Gründen bekämpfen muss. Wir hätten nur noch wenige Arbeitsplätze in der Exportindustrie, wenn sie das nicht täte. Durch die Expansion der Bilanzsumme haben wir jetzt eine neue Situation. Eine Billion Franken ist einfach ein neues Faktum. Wenn man eine Billion hypothetisch nur mit 1 Prozent verzinst, dann ist man bei 10 Milliarden Franken.
Die Nationalbank hat sich im Dialog mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement entschieden, die Ausschüttung von 2 Milliarden auf 4 Milliarden Franken zu erhöhen. Inzwischen sind wir bei einer Ausschüttung von 6 Milliarden Franken angelangt. Wie dieser Betrag verteilt wird, ist politisch zu definieren und eine politische Frage. Dem Motionär kann man nicht vorwerfen, das nicht zu respektieren. Man kann ihm insbesondere nicht vorwerfen, die Unabhängigkeit der Nationalbank nicht zu respektieren.
Es stellt sich die Frage des Verwendungszwecks. Das ist die zweite grosse Differenz, und wir werden das ja nochmals à fond diskutieren können. Es gibt einfach gute Gründe dafür, dass die AHV am Gewinn der SNB teilhaben soll. Es ist so, dass mit der Motion die Negativzinsen anvisiert werden sollen. Die Negativzinsen machen nur einen beschränkten Teil des Gewinns aus, den die Nationalbank erzielt. Trotzdem ist das nicht nichts. Es sind inzwischen kumuliert rund 10 Milliarden Franken. Pro Jahr liegen sie im Bereich zwischen 1,3 und 2 Milliarden Franken. Das ist einfach nicht nichts.
Kollege Hegglin, wir diskutieren nicht zum ersten Mal darüber. Sie sagen, es müsse zusätzliches Geld für die AHV fliessen. Wenn ich Sie daran erinnere, was die Erhöhung des Frauenrentenalters um ein Jahr ausmacht: Das sind eineinhalb Milliarden Franken - Sie wissen das genauso wie ich. Wenn wir hier bei den Negativzinsen von 1,3 bis 2 Milliarden Franken pro Jahr sprechen, dann ist das ein substanzieller Beitrag, der jetzt umgekehrt, wenn es nach dem Projekt AHV 21 geht, das zurzeit vom Nationalrat beraten wird, auf Kosten der Frauen eingezogen werden soll.
Das ist am Schluss eine valable Alternative. Dafür zu sorgen, dass das, was jetzt ohnehin aus den Negativzinsen resultiert, in die AHV fliesst, wäre doch sozialpolitisch nicht das Dümmste.
Zur Frage der temporären Natur dieses Vorschlages: Das ist an sich zutreffend. Aber es stellt sich die Frage, ob das ein Argument gegen die Zuweisung ist oder nicht. Hier möchte ich Kollege Hegglin daran erinnern, dass es sich bei der Zusatzfinanzierung, die die AHV braucht, letztlich auch um eine temporäre Zusatzfinanzierung handelt.
Die Frage der Notwendigkeit von zusätzlichen Finanzen ist eng an das Thema der Babyboomer gekoppelt, die ins Rentenalter kommen, gekommen sind oder in den nächsten Jahren noch kommen werden. Alle Prognosen - die sind ja recht zuverlässig - zeigen, dass dieser grosse Rentnerinnen- und Rentnerbuckel, den wir durch die Babyboomer-Generation haben, auch wieder ausläuft, weil diese ja nicht ewig leben. Das wird wieder zurückgehen. Verschiedene von uns im Saal gehören zu dieser Babyboomer-Generation. Irgendwann ist es auch fertig damit. Dann werden die Kosten für die AHV auch wieder sinken. Unter diesem Gesichtspunkt wäre es nicht das Dümmste, hier eine Zusatzfinanzierung vorzunehmen, gerade dann, wenn wir diese Einnahmen haben.
Das ist auch nicht ohne Vorbild, Kollege Hegglin, daran möchte ich Sie auch erinnern. Sie wissen es eigentlich ganz genau: Der Sockel der AHV ist solide durch die Lohnbeiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Das ist der Sockel, der das meiste ausmacht. Dazu gibt es eine Bundesfinanzierung, und zwar gab es diese schon immer. Diese ist auch substanziell, ich möchte das zugestehen. Es ist auch richtig so, dass das so ist. Aber dann kommen immer noch Zusatzeinnahmen dazu, die teilweise auch nur temporärer Natur sind. Es gab schon einmal in der Vergangenheit eine Situation, wie wir sie heute haben. Einige von Ihnen mögen sich erinnern - viele von Ihnen waren noch nicht da -: Es gab diese Situation mit den Goldmilliarden, mit dem Gold der Nationalbank. Auch damals gab es eine Zusatzfinanzierung für die AHV. Der AHV-Fonds mit plus/minus 10 Milliarden Franken ist ein Fakt, der zählt. Das schenkt ein. Was man beim Gold gemacht hat, könnte und sollte man auch hier in diesem Kontext machen.
Das gesagt habend, zum Schluss noch einmal: Die Entscheide fallen nicht hier im Zusammenhang mit der Motion Heer, sondern real bei der AHV-Finanzierung. Es gibt auch Fragen, die besser angegangen werden könnten als bei diesem Vorstoss, der technisch noch überlegt werden müsste. Aber insgesamt geht er in die richtige Richtung, sodass ich ihm in der Folge zustimmen werde.