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Rösti Albert · Nationalrat · 2021-06-09

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-09

Wortprotokoll

Nach der Präsentation des Minderheitsantrages kann ich es kurz machen. Unsere Fraktion lehnt die Minderheitsanträge ab, natürlich mit Ausnahme des Minderheitsantrages III (de Courten). Entsprechend bitten wir Sie, den Anträgen der Mehrheit, sprich einer Angleichung des Rentenalters der Frauen an dasjenige der Männer, zuzustimmen.

Die Begründung haben wir im Einleitungsvotum gebracht. Es ist ein Kernpunkt dieses Dossiers. Es geht um einen Hauptteil der strukturellen Reform. Ich glaube, bei einer Annahme des Minderheitsantrages Gysi Barbara, wonach es keine Anpassung gibt, wäre die Reform nicht möglich. Dann wäre umgekehrt auf unserer Seite die Bereitschaft zu einer Mehrwertsteuererhöhung nicht gegeben. Das Paket sieht auch die Flexibilisierung, einen sehr wichtigen Aspekt, vor, mit dem auch ein Teil an die Sanierung beigetragen werden kann, indem Leute länger arbeiten werden. Ich bitte Sie also namens unserer Fraktion, insbesondere den Minderheitsantrag Gysi Barbara abzulehnen. [PAGE 1188]

Bei Artikel 34bis bitten wir Sie, der Minderheit III (de Courten) zuzustimmen. Sie übernimmt, wie vorhin gesagt, das Trapezmodell des Ständerates. Falls der Antrag dieser Minderheit abgelehnt wird, werden wir uns der Mehrheit anschliessen, da wir der Auffassung sind, dass das Modell des Bundesrates keine gute Kompensation bedeutet, weil einfach die Rentenformel angepasst wird und damit die untersten Einkommen eigentlich nicht profitieren. Was wir bei der Mehrheit begrüssen, ist, dass die Übergangsdauer auf sechs Jahre auf das Jahr 2030 angepasst wird. Im Gegensatz zu unserer Minderheit, die eine längere Dauer vorsieht, ermöglicht dies, wenn wir einen nächsten Reformschritt machen - und ein solcher ist ja bereits angekündigt -, dass wir im Jahr 2030 keine Übergangsgeneration mehr haben.

Das war es im Namen der SVP-Fraktion.