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AB 283963

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-09

Wortprotokoll

Bei den Ausgleichsmassnahmen, die wir in diesem Block diskutieren, geht es um ein Kernstück dieser Revision. Ich habe es schon bei der Eintretensdebatte gesagt, dass die Angleichung des Rentenalters der Frauen an jenes der Männer für uns ein Gebot der Stunde ist.

Lassen Sie mich hier noch schnell eine Klammer aufmachen: Wenn ich Ihnen auf der linken Seite zuhöre, dann wundere ich mich zum Teil schon über das Frauenbild, das Sie haben. Hier wird immer von den Frauen gesprochen, die zuhause am Herd sind, und von den Frauen, die nur unbezahlte Arbeit leisten. Mein Frauenbild ist ein anderes, jenes einer selbstbestimmten und aktiven Frau. Alle Frauen dieser Generation können einen Beruf erlernen, haben die Möglichkeit, auch erwerbstätig zu sein, und die Frauen müssen natürlich darauf vertrauen können, dass in der Familie dann auch ein Beitrag der Männer geleistet wird. Das ist mein Bild, das ich hier auch vor Augen habe. Und lassen Sie uns auch ehrlich sein: Sie werden die Rentenaltererhöhung für Frauen immer ablehnen, da können wir hier, glaube ich, an Kompensationsmassnahmen beschliessen, was wir wollen.

Nun aber zu den Ausgleichsmassnahmen, die wir hier diskutieren: Sie sind denn auch nicht an erster Stelle sachlich zwingend, sondern es geht um ein Gebot der Fairness. Denn Fakt ist, mit der Angleichung des Rentenalters greifen wir in die persönliche Planung dieser Frauen ein. Wenn man gegen das 60. Altersjahr geht, dann macht man sich Gedanken über die persönliche Planung und wie man den weiteren Lebensabschnitt gestalten will. Wer jedoch jünger ist, hat demgegenüber natürlich noch viel mehr Zeit und kann sich auf die schrittweise Angleichung des Referenzalters vorbereiten.

Was für uns aber ebenfalls klar ist: Es macht einen erheblichen Unterschied, ob eine Frau einen Beruf mit einem sehr tiefen Lohn ausübt oder ob sie sich in einer privilegierten beruflichen und privaten Lebenssituation befindet. Denn Tieflohnberufe sind vermutlich auch jene, die körperlich anspruchsvoller sind und bei denen längeres Arbeiten eben beschwerlicher ist als in privilegierten Berufssituationen. Diese Frauen haben zudem immer auch eine tiefere Leistung aus ihrer Pensionskasse, und aus diesem Grund muss das Modell der Ausgleichsmassnahmen für uns zwingend die Einkommenssituation der Frauen in diesen Übergangsjahren berücksichtigen. Sowohl das Modell des Bundesrates als auch das Modell des Ständerates machen das zu wenig oder gar nicht. Das Modell des Bundesrates macht insbesondere nichts für ganz tiefe Einkommen, denn die Minimalrente bleibt gleich. Das Modell des Ständerates sieht zwar abgestufte Beiträge vor, jedoch nicht gemäss Einkommenssituation, sondern in Bezug auf die Dauer des Verbleibs im Arbeitsleben.

Das Modell, das Ihnen die Mehrheit der SGK vorschlägt, besteht aus zwei Komponenten: Einerseits sollen Frauen, die aufgrund ihrer bisherigen Planung die AHV-Rente noch vorbeziehen wollen, von einem privilegierten Vorbezug mit geringeren Kürzungssätzen profitieren. Frauen mit sehr tiefen Einkommen können so die Rente mit einer vernachlässigbaren Kürzung von 0 bis 2 Prozent vorbeziehen. Und selbst für Frauen mit einem Jahreseinkommen bis knapp 72[NB]000 Franken beträgt der maximale Kürzungssatz lediglich 4 Prozent. Frauen der Übergangsjahrgänge, die jedoch bereits bis zum für sie neu geltenden Referenzalter arbeiten, sollen andererseits von einer attraktiven Rentenverbesserung profitieren können. Damit wird auch der richtige Anreiz gesetzt.

Entscheidend ist auch hier: Dieses Modell ist insbesondere für Frauen mit tiefen Einkommen und Renten erheblich fairer, als es Bundesrat und Ständerat vorgesehen haben. Das Modell der Mehrheit arbeitet mit Zuschlägen, wie jenes des Ständerates. Es ist transparenter und einfacher zu erklären als das Modell des Bundesrates, das eine neue Berechnungsformel für die Rente einführen will. Die Zuschläge orientieren sich aber am Bedarf und sind nicht wie beim Ständerat davon abhängig, wie viel länger jemand arbeitet respektive wann man geboren ist.

Das Modell der Mehrheit Ihrer SGK wirkt somit letztlich sozialpolitisch deutlich besser als das Modell des Bundesrates und auch als jenes des Ständerates, der dies letztlich auch gar nicht angestrebt hat. Schwelleneffekte, die der Ständerat noch moniert hatte, haben wir in der Zwischenzeit beseitigt, und es wird auch nicht zu einer Kürzung bei den Ergänzungsleistungen führen. Die Frauen haben somit am Ende des Monats effektiv mehr in der Tasche. Mit sechs Übergangsjahrgängen ist das Konzept auf der Zeitachse angemessen. Alles, was länger geht, würde wieder in eine nächste Revision hineinreichen, deshalb lehnen wir das ab. Beispielsweise vierzehn Jahrgänge, wie hier vorgeschlagen wurde, sind viel zu lange.

Zusammenfassend unterstützt die FDP-Liberale Fraktion in diesem Block immer die Mehrheit und lehnt alle Minderheitsanträge ab. Wir bitten Sie, Gleiches zu tun.

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