de Courten Thomas · Nationalrat · 2021-06-09
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-09
Wortprotokoll
Wie der Bundesrat und der Ständerat will auch die Mehrheit der Kommission - der Entscheid fiel mit 17 zu 8 Stimmen - das Referenzalter für Frauen in vier Schritten auf 65 Jahre anheben. Sie sieht jedoch - der Entscheid fiel mit 18 zu 7 Stimmen - für die ersten sechs Jahrgänge der betroffenen Frauen grosszügigere Ausgleichsmassnahmen vor als der Bundesrat und der Ständerat, welche die ersten neun Jahrgänge berücksichtigen. Die Kommission hat sich in ihrer Mehrheit also bewusst für eine Übergangsfrist von sechs Jahren entschieden, nicht für neun und auch nicht für acht wie Herr Bäumle mit seinem Einzelantrag.
Jene Frauen, welche die Rente bis zu drei Jahre vorbeziehen möchten, sollen gemäss dem Modell der SGK-N in den meisten Fällen noch weniger hohe Kürzungen in Kauf nehmen müssen, als dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Und jene Frauen, die bis zum gesetzlichen Referenzalter erwerbstätig sind, sollen einen Zuschlag auf die Rente erhalten: 150 Franken pro Monat für die kleineren Einkommen, 100 Franken pro Monat für mittlere Einkommen und 50 Franken für die höheren Einkommen. Dieses Modell ist nach Ansicht der Mehrheit der Kommission grosszügiger, fairer und zugleich fokussierter auf Frauen mit tiefen Einkommen, die wir ja besonders unterstützen wollen.
Zudem beschloss die Kommission, allfällige Schwelleneffekte ihres Ausgleichsmodells für die Frauen der Übergangsgeneration auszugleichen. Mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt sie, dass die Altersrente für jedes Einkommen mindestens gleich hoch sein soll wie diejenige für ein tieferes Einkommen nach der Rentenverbesserung.
Ihr Modell entspricht einem Kompensationsvolumen von 40 Prozent, während jenes des Bundesrates 33 Prozent und jenes des Ständerates 22 Prozent erreicht. In Ihren Ratsunterlagen finden Sie dazu auch eine ausführliche Beilage mit den detaillierten Zahlen zu allen Minderheiten und den finanziellen Konsequenzen.
Mit ihrem Minderheitsantrag fordert Frau Gysi, auf die Anpassung des Rentenalters zu verzichten. Sie begründet, dass dies eine erhebliche Rentenkürzung für Frauen sei, welche ausgerechnet jene treffe, die ohnehin bereits tiefere Rentenleistungen zu gewärtigen hätten. Frauen seien im Erwerbsleben nach wie vor schlechtergestellt. Diese Frage zu klären, sei bereits mehrfach vorgeschlagen, aber immer wieder auch vom Volk verworfen worden. Andere Zusatzfinanzierungen zur Sanierung der AHV seien deshalb vorzuziehen.
Die Kommission hat sich auch mit der Frage der Lohndifferenz der Geschlechter befasst. Ich erinnere daran, dass diese sukzessive reduziert wird, das ist auch statistisch so. Paradox ist, dass trotz allen Studien und Bemühungen der Wissenschaft der unerklärbare Teil dieser Differenz noch immer bleibt.
Ich erinnere aber auch daran, dass seit dem 1. Juli 2020 das revidierte Gleichstellungsgesetz in Kraft ist, das Firmen mit mindestens 100 Angestellten dazu verpflichtet, bis zum 30.[NB]Juni 2021 betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchzuführen. Diese müssen bis zum 30. Juni des kommenden Jahres durch externe Revisoren überprüft werden. Ausserdem haben die Unternehmen auch die Pflicht, darüber zu kommunizieren. Wir haben als Parlament auch dort bereits einen Fortschritt gemacht.
Dann war da noch die Frage der Freiwilligenarbeit. Dazu gibt es eine neue Statistik des Bundesamtes für Statistik, das nachweist, dass tatsächlich 6 Prozent aller Frauen nicht institutionelle Freiwilligenarbeit leisten, etwa bei der Betreuung [PAGE 1192] ihrer Enkelkinder. Das machen 6 Prozent der Frauen, aber auch 3 Prozent der Männer - und vielleicht liegt der Grund für die Differenz genau darin, dass die Männer heute noch ein Jahr später pensioniert werden.
Bei den Ausgleichsmassnahmen haben wir noch fünf Minderheiten. Der Minderheitsantrag I von Herrn Maillard wurde ja zugunsten des Einzelantrages von Herrn Bäumle zurückgezogen. Die Minderheit II (Prelicz-Huber) fordert einen hundertprozentigen Ausgleich für alle Frauen der Übergangsgeneration und eine Übergangsfrist von vierzehn Jahren. Die Minderheit III (de Courten) übernimmt die Variante des Ständerates, also das Trapezmodell. Die Minderheit IV (Meyer Mattea) fordert für die Frauen der Übergangsgeneration einen nach Jahrgängen abgestuften Grundrentenzuschlag von 430 Franken pro Monat statt den 150 Franken gemäss Ständerat sowie eine Übergangsgeneration von neun Jahren. Die Minderheit V (Prelicz-Huber) fordert einen Grundrentenzuschlag von 515 Franken pro Monat und eine Übergangsgeneration von vierzehn Jahren. Die Minderheit VI (de Courten) verzichtet auf die vollständige Elevation der Schwellenwerte im Kompensationsmodell der Kommissionsmehrheit und bleibt damit in ihrer Konsequenz bei der Lösung des Ständerates.