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Rösti Albert · Nationalrat · 2021-06-09

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-09

Wortprotokoll

Im Folgenden führe ich namens der SVP-Fraktion zu den präsentierten Minderheitsanträgen aus: Wir lehnen den ersten Minderheitsantrag Gysi Barbara ab. Die Minderheit will den massgebenden Lohn von unselbstständigen Erwerbstätigen für die Berechnung der AHV-Beiträge ergänzen, wonach zum massgebenden Lohn auch Leistungen des Arbeitgebers bei Krankheit und Unfall des Arbeitnehmers gehören, und zwar unabhängig davon, ob diese vom Arbeitgeber oder der Versicherung übernommen werden. Nach unserer Auffassung stellt dies eine zu starke Zusatzbelastung des Arbeitgebers dar, die in dieser Reformvorlage, die wir möglichst schlank halten möchten, auch sachfremd ist. Die Kosten der zusätzlichen Beitragszahlungen, die damit einhergehen, belaufen sich gemäss den Schätzungen mit 740 Millionen Franken auf einen sehr hohen Betrag. Entsprechend bitten wir Sie, diese zusätzliche Belastung nicht in das Gesetz aufzunehmen.

Auch der Minderheitsantrag Gysi Barbara, der eine Anpassung der Beitragssätze von Selbstständigerwerbenden an die der Angestellten verlangt, verursacht entsprechende Kosten in der Höhe von 270 Millionen Franken. Durch die Anpassung des Beitragssatzes von 8,1 Prozent auf 8,7 Prozent werden die Selbstständigerwerbenden eben entsprechend stärker zur Kasse gebeten. Ich denke, dass damit die Zahl der Gegner der Vorlage zunehmen und dass auch die Mehrheitsfähigkeit abnehmen könnte. Ich glaube, es ist jetzt nicht der Zeitpunkt, um hier diese Anpassung vorzunehmen, zumal die Selbstständigerwerbenden gerade auch jetzt in der Covid-Krise zum Teil erhebliche Lasten tragen müssen. Eine Anpassung scheint mir aktuell zur Unzeit zu kommen.

Die Minderheit Feri Yvonne verlangt in diesem Block eine Anpassung der Witwerrente an die Witwenrente, indem der Anspruch auf Witwerrente weiterhin gewährt werden soll, wenn das jüngste Kind des Witwers das 18. Altersjahr vollendet hat. Ich bitte Sie, auch diesem Minderheitsantrag nicht zuzustimmen. Die Witwen- und Witwerrente muss einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen werden. In dem Rahmen können wir dann dieses Anliegen behandeln und diskutieren. Wir sollten jetzt nicht die AHV-Vorlage mit einer Diskussion um Witwerrenten zusätzlich erschweren.

Bei Artikel 34 schlägt Frau Prelicz-Huber mit ihrer Minderheit eine monatliche Rente pro anspruchsberechtigte Person von 3500 Franken vor. Hier stellt sich wiederum die kurze Frage, wie wir das finanzieren können, wenn wir die AHV doch sanieren wollen. Nochmals, wir wollen keine Sparvorlage machen, aber wir wehren uns eben auch gegen eine Ausbauvorlage, zumal diese massive Rentenerhöhung dann nach dem Giesskannenprinzip erfolgen würde. Es würden ja dann alle davon profitieren, auch Reiche, welche eine Rentenerhöhung eigentlich nicht nötig haben. In diesem Sinne und mit Blick auf die Zielsetzung - die Sanierung der AHV, den Erhalt der Renten und die Entschädigung kleiner Einkommen - ist dieses Anliegen hier eigentlich sachfremd.

Die Minderheit Maillard will, dass die Erziehungsgutschriften bei der Plafonierung der Rente für Ehepaare nicht berücksichtigt werden. Dieser Antrag - ich habe Verständnis für diesen Willen - würde zu einem Ausbau der Ehepaarrenten führen, aber es würden natürlich auch neue Ungerechtigkeiten geschaffen. Weshalb sollten dann zum Beispiel Ehepaare, die zeitlebens voll gearbeitet haben, trotzdem nur 150 Prozent der einfachen AHV-Rente erhalten? Erneut: Lehnen Sie im Sinne einer schlanken Reform bitte auch diesen Minderheitsantrag ab.

Schliesslich will die Mehrheit der Kommission bei Artikel 43bis die Karenzfrist der Hilflosenentschädigung von einem Jahr auf 90 Tage beschränken. Auch dies scheint uns nicht zu dieser Gesetzesrevision zu passen - dies immer mit Blick auf die Zielsetzung einer raschen Sanierung bis 2030 und dann einer weiteren Diskussion der komplexen Punkte. Entsprechend bitten wir Sie hier, der Minderheit Sauter zu folgen und eine Karenzfrist von einem Jahr zu belassen.

Letztlich geht es in Ziffer IV Absatz 1bis um die Verbindung der Zusatzfinanzierung der AHV mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die Minderheit I (Maillard) will hier dem Bundesrat folgen und die Verknüpfung der Mehrwertsteuervorlage mit der Gesetzesrevision nicht vornehmen. Aus unserer Sicht stellt eine Gesetzesrevision ohne gesicherte Finanzierung jedoch keine Lösung dar. Deshalb bitten wir Sie, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen bzw. der ursprünglichen Fassung des Ständerates zuzustimmen.