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AB 284065

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2021-06-09

Wortprotokoll

Bei meinem Minderheitsantrag geht es um Artikel 103 des AHV-Gesetzes und um den Bundesbeitrag. Wir haben in der AHV eine sehr faire Finanzierung durch Arbeitnehmende und Arbeitgebende auf der einen Seite und den Bund auf der anderen Seite vorgesehen. Im Gesetz steht, der Bundesbeitrag könne bis 50 Prozent der Auslagen der AHV ausmachen. Das war anno 1947 sehr gut angedacht. Einerseits war die Idee, die Belastung der Arbeitgebenden, aber auch der Arbeitnehmenden nicht zu hoch werden zu lassen, und andererseits, da die Medizin so langsam begann, sich zu entwickeln, waren sich die Herren damals auch sicher: Wir werden älter, also müssen wir eine "Spatzung" einbauen und Möglichkeiten dazu schaffen, dass der Bundesbeitrag höher sein kann.

Die Arbeitnehmenden- und Arbeitgebendenbeiträge sind heute sehr bescheiden - wir haben das mehrmals erwähnt - und liegen bei 4,35 Prozent. 45 Jahre lang waren sie gar bei 4,2 Prozent. Nicht so bei der Pensionskasse: Von Beginn weg hatten wir deutlich höhere Beiträge. Wir beginnen bei 7 Prozent und sind mit 55 Jahren bei 18 Prozent. Der Sozialpartnerkompromiss würde hier einen gewissen Ausgleich schaffen, der besser wäre. Nichtsdestotrotz bleiben die Beiträge hoch. Trotz höherer Beiträge haben wir immer tiefere Renten, nicht in der ersten Säule, sondern eben in der zweiten Säule. Mit der Idee, dass der Bund 50 Prozent zahlen könnte, haben wir - ich habe es erwähnt - sehr viel "Spatzung". Das wurde bis jetzt erfreulicherweise nie gebraucht, weil wir eine gute, faire Versicherung sowie ein gutes Wirtschaftswachstum und eine gute Lohnentwicklung hatten, die das nicht nötig machten.

Mit meinem Minderheitsantrag, den Bundesbeitrag auf 25 Prozent zu erhöhen, könnte das Loch, so wurde uns mitgeteilt, in etwa gestopft werden. Das wäre eine sehr faire Variante der Finanzierung. Es ginge via die allgemeinen Steuern, via ein Steuersystem, das progressiv ist - beim Bund ist es zum Glück noch so -, das heisst, wer mehr hat, zahlt auch mehr, und wer weniger hat, zahlt auch etwas weniger. Damit wäre keine Rentenaltererhöhung nötig, und es wäre kein Abbau in der AHV nötig. Und wenn wir dann hoffentlich mal - heute noch nicht, aber ich hoffe, das nächste Mal - zu einer Existenzsicherung kämen, wäre der Beitrag nötig.

Eigentlich ist es eine "gschämige", ernüchternde Diskussion: Wider alle Unkenrufe haben wir in der AHV kein Strukturproblem. Wir haben mit der AHV die solideste Sozialversicherung. Wir haben ein "Übergangsloch", und deswegen wird hier ein Riesentheater veranstaltet. Eigentlich ist das Problem ein anderes: Wir führen eine Geizdiskussion, ganz gemäss dem Sprichwort "Von den Reichen lernt man sparen". Wir haben in der AHV, ich habe es erwähnt, den Lohnbeitrag von 4,35 Prozent, den alle zahlen müssen. Ja, das ist so, wer mehr hat, muss in Franken etwas mehr zahlen, als wer einen tieferen Lohn hat, hat aber am Schluss immer noch deutlich mehr im Portemonnaie. Es ist ein Affront, dass Reiche nicht die Grösse haben, für eine würdige Rente für alle einzustehen. Sie hätten immer noch viel, viel mehr und müssten nie darben.

Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen, den Bundesbeitrag zu erhöhen, um so keinen Abbau in der AHV vornehmen zu müssen.

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