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Siegrist Ulrich · Nationalrat · 2002-12-05

Siegrist Ulrich · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-05

Wortprotokoll

Wir haben hier ein Problem mehr, das uns zeigt, dass wir mittelfristig einen ganzen Korb voll zusammenhängender Fragen diskutieren müssen und dass wir jetzt nicht Teilstücke einzeln herausreissen und vorwegnehmen können. Leider haben wir in der Botschaft, obwohl es im Vernehmlassungsverfahren verlangt wurde, keine klaren Grundlagen, um über diesen Umrechnungsfaktor überhaupt zu diskutieren.

Die entscheidende Frage ist die: Macht man eine Umrechnung auf Belastungs- und Stundenbasis, oder macht man sie bei der Gesamtdienstdauer? Die einzige einigermassen ehrliche Berechnung, die ich bis jetzt gesehen habe, kommt zu folgendem Ergebnis: Wenn man auf der Basis eins zu eins, also mit einem Umrechnungsfaktor 1,0 - wie Frau Teuscher das gemäss Antrag Hollenstein möchte -, aber auf Stundenbasis umrechnet, kommt man auf einen Faktor 1,55 auf der Basis der Gesamtdienstdauer. Mit dem, was wir jetzt haben, wurde also kein zusätzliches Abschreckungselement im Sinne eines zusätzlichen Tatbeweises eingebaut; vielmehr bleiben wir mit dem Faktor 1,5 dem System der Zulassungsprüfung auf der Basis einer Gewissensprüfung treu.

Eine Mehrheit der Kommission, zu der ich nicht gehöre, wollte vor einem Jahr auf den Faktor 1,3 wechseln, um damit gewissermassen den Dienstpflichtigen einen Bonus zu geben als Abgeltung dafür, dass eben die Gesamtdauer doch sehr lange ist und dass sie deswegen länger vom Arbeitsplatz oder von der Ausbildung weg sind. Es mag ja sinnvoll sein, das auch irgendwie zu berücksichtigen; deshalb wollte die Mehrheit vor einem Jahr noch einen solchen Bonus geben. Aber das geschah damals in der Meinung, man bleibe auf lange Zeit beim System der Gewissensprüfung.

Jetzt haben wir uns aber nicht endgültig für dieses Konzept entschieden. Wir wollen im Moment beim System der Gewissensprüfung bleiben, aber mittelfristig die Grundsatzfragen diskutieren. Wenn wir aber den Spielraum für einen allfälligen späteren Wechsel zum System des reinen Tatbeweises aufrechterhalten wollen, dann können wir jetzt nicht ein wesentliches Element vorwegnehmen, indem wir den Faktor 1,5 im Sinne einer Abbruchübung bereits vorweg reduzieren. Dann gehört das eben in die Gesamtdiskussion, denn beim Übergang auf das System des Tatbeweises müsste der Umrechnungsfaktor erhöht und nicht reduziert werden. Wenn wir mit unserer Aussage, wonach es eine zweite Diskussionsrunde geben wird, glaubwürdig bleiben wollen, dürfen wir konsequenterweise jetzt nichts präjudizieren, sondern müssen dann für die zweite Diskussionsrunde bessere Arbeitsgrundlagen - Berechnungsgrundlagen und auch Vergleichsgrundlagen - verlangen.

Mit dem Bestrafungssystem und der Praxis der Divisionsgerichte, Herr Banga, hat das nichts zu tun. Wenn am Bestrafungssystem etwas nicht stimmt - vielleicht haben Sie Recht -, muss man dort die Korrekturen anbringen. Das Beispiel der Bundeswehr kann deshalb nicht herangezogen werden, weil die Arbeit dort am Freitagmittag im Wesentlichen aufhört. Die haben ganz andere Dienstleistungszeiten, sowohl was die Gesamtdauer wie die Stunden betrifft; deshalb sieht auch der Vergleich völlig anders aus. Solche Vergleiche dürfen Sie nicht einfach so machen. Leider hat man das auch in der Botschaft ein wenig gemacht, und das genügt als seriöse Entscheidungsgrundlage eben nicht.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zu folgen.