Tschuppert Karl · Nationalrat · 2002-12-05
Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-05
Wortprotokoll
Am 12. März 2002 haben Sie, wie gesagt, den Revisionsentwurf des Zivildienstgesetzes an die Sicherheitspolitische Kommission zurückgewiesen mit dem Auftrag, den Tatbeweis im Zulassungsverfahren zum Zivildienst prioritär zu gewichten. Die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission hat es abgelehnt, den Tatbeweis einzuführen, und hält am aktuellen System mit Gewissensprüfung fest. Gleichzeitig hat sie betreffend den Faktor, der die Dauer des Zivildienstes festlegt, eine Differenz zur ursprünglichen Vorlage des Bundesrates geschaffen. Sie hat nämlich beschlossen, dass der Faktor 1,5 - und nicht wie vom Bundesrat beantragt 1,3 - betragen soll.
Der Entscheid gegen die Einführung des Tatbeweises wurde mit 15 zu 8 Stimmen gefällt. Hauptgründe dafür waren: Ein solches Konzept ist schon in einer Volksabstimmung von 1984 abgelehnt worden. Wir haben mit der Gewissensprüfung keine schlechten Erfahrungen gemacht - die Subkommission war in Thun, wie Ihnen Frau Wittenwiler vorhin erklärt hat. Das System ist jetzt erst fünf Jahre alt. Wir haben erste Erfahrungen, und diese sind nicht schlecht, und sie sind alles andere als "mittelalterlich", Herr Günter. Sie haben von einem mittelalterlichen System gesprochen; dem ist natürlich nicht so!
Ein weiterer Punkt: Einen solchen Systemwechsel kann man nicht einfach mir nichts, dir nichts - ohne Vernehmlassung, im Rahmen einer kleinen Revision, wie wir sie jetzt machen - einführen.
Die Sicherheitspolitische Kommission hat aber festgestellt, dass die stets zunehmende Anzahl von Ausmusterungen wegen Militärdienstuntauglichkeit die politischen Instanzen verpflichtet, über die Durchsetzung der allgemeinen Wehrpflicht nachzudenken - haben Sie zugehört, Herr Engelberger? Wir wollen, dass die allgemeine Wehrpflicht auch in Zukunft durchgesetzt wird, denn die vielen Ausmusterungen gefährden das Prinzip der Wehrgerechtigkeit. Bevor unsere Kommission in diese Richtung aktiv wird, will sie aber die ersten Ergebnisse aus der neuen Rekrutierung durch die "Armee XXI" abwarten. Diese wurde unter anderem eingeführt, um das Problem der zu hohen Anzahl von Ausmusterungen zu lösen. Dieses Problem kann keinesfalls im Rahmen der Revision des Zivildienstgesetzes gelöst werden.
Was das weitere Vorgehen betrifft, kann sich die Kommission vorstellen, dass im Rahmen der allgemeinen Dienstpflicht auch ein reiner Tatbeweis zum Zuge kommen könnte: soweit es um den Zugang zu einem zivilen Dienst geht, allerdings nur, soweit die Bestandesbedürfnisse der Armee garantiert werden.
Nun ist heute Morgen sehr viel von diesem so genannten Verfassungsgutachten gesprochen worden. Tatsächlich handelt es sich um ein Kurzgutachten, das nicht die Kommission in Auftrag gegeben hat. Vielmehr hat man in Absprache mit dem Präsidenten der Sicherheitspolitischen Kommission und der Vollzugsstelle ein Kurzgutachten machen lassen. Der Stellenwert eines solchen Kurzgutachtens - das muss ich Ihnen sagen - ist für mich persönlich nicht relevant und war es auch für die Mehrheit der Kommission nicht. Das Kurzgutachten kommt zum Schluss, es sei möglich, dass die Gewissensprüfung laut Verfassung nicht unbedingt gemacht werden müsse, aber wenn sie nicht gemacht würde, dann müssten andere Hürden eingebaut werden. Das ist, kurz zusammengefasst, der Inhalt dieses Kurzgutachtens. Deshalb hat es im Moment natürlich überhaupt keinen Sinn, es als Argument heranzuziehen. Der Minderheitsantrag Studer Heiner und die Anträge Wiederkehr und Vollmer gehen natürlich in Richtung einer freien Wahl. Davon spricht dieses Gutachten aber überhaupt nicht.
Aus diesem Grund hat die Kommission am 31. Oktober, wie gesagt, entschieden, den Faktor für die Dauer des Zivildienstes jetzt zu belassen, weil sie Befürchtungen hat, dass eine Herabsetzung des Faktors zum jetzigen Zeitpunkt ein Präjudiz schaffen würde, von dem man im Rahmen einer generellen Diskussion zum reinen Tatbeweis nicht mehr loskommen würde. Wir wollen also pragmatisch vorgehen. Wir wollen jetzt einmal die bestehenden Mängel ausmerzen, auf das nächste Jahr das neue Rekrutierungsverfahren einführen und Erfahrungen mit dieser kleinen Revision machen. In einer dritten Phase, wenn die Resultate auf dem Tisch sind, kann man dann im Rahmen der Debatte um die Wehrgerechtigkeit durchaus über weitere Formen diskutieren. Das ist heute nicht der Fall. Am Ende ihrer Beratungen hat die Kommission, wie gesagt, noch einmal Stellung zur gesamten Revision genommen. In der Gesamtabstimmung - die Kommission hat noch einmal eine solche durchgeführt - ist der Entwurf mit 15 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen durchgekommen. Demgegenüber war das Resultat der ersten Gesamtabstimmung in der Kommission eher knapp. [PAGE 1958]
Deshalb bitte ich Sie, das Konzept der Minderheit Studer Heiner jetzt abzulehnen. Es ist unmöglich, im Rahmen dieser kleinen Revision einen Systemwechsel durchzuführen. Wir wollen, wie gesagt, pragmatisch vorgehen und erste Resultate abwarten.
Nun zum Antrag Sommaruga. Artikel 1 regelt die Zulassung zum Zivildienst und nicht die Befreiung vom Zivildienst. Allenfalls könnte man diese Problematik im Rahmen von Artikel 13 diskutieren. Der Text des Antrages ist also falsch: Nur Zivildienstpflichtige können vom Zivildienst befreit werden, nicht aber Militärdienstpflichtige. Ich habe ja schon das letzte Mal, beim Eintreten, gesagt, es sei ein wichtiger Grundsatz dieses Gesetzes, dass Zivildienstpflichtige nicht besser und nicht schlechter gestellt sind als Militärdienstpflichtige, und dieser Grundsatz würde mit dem Antrag Sommaruga verletzt.
Noch ein Wort zum Minderheitsantrag Schlüer zu Artikel 3a: Herr Schlüer will im revidierten Gesetz - wie beim Militärdienst - eine klare Pflichterfüllung festschreiben. Die Mehrheit der Kommission ist allerdings der Meinung, dass im Gesetz auch noch andere Komponenten Platz haben müssen. Der Bezug der Zivildienstleistenden zur Friedensförderung ist durchaus etwas Natürliches, da ja Gewalt in der Regel abzulehnen ist und friedliche Lösungen gesucht werden müssen. Seit es den Zivildienst gibt, werden immer wieder Einsätze zur Reduzierung des Gewaltpotenzials geleistet. Ich bitte Sie, auch den Antrag der Minderheit Schlüer abzulehnen.
Eine letzte Bemerkung: In Artikel 3a Absatz 2 hat sich ein Fehler eingeschlichen. Es sollte dort heissen: "Er - der Zivildienst - leistet Beiträge im Rahmen der nationalen Sicherheitskooperation."
Ich bitte Sie also, die Mehrheit zu unterstützen.