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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-06-10

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-06-10

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, gestern diskutierte die Einigungskonferenz die letzte Differenz, die zwischen Ihnen und dem Nationalrat noch besteht. Es geht, wie bereits gehört, um die Offenlegungspflicht bei Ständeratswahlen. Die Einigungskonferenz hat sich klar für die Version des Nationalrates ausgesprochen und beantragt Ihnen, dass die Wahlkampffinanzierung auch für Mitglieder des Ständerates offengelegt werden soll.

Die Haltung des Bundesrates in Bezug auf diese Frage habe ich im Zuge der Beratung dieses indirekten Gegenvorschlages bereits mehrfach erklärt. Ich möchte noch einmal betonen, dass die Regelung, die Ihnen die Einigungskonferenz vorschlägt, mit der Bundesverfassung vereinbar wäre. Zwar ist die Wahl in den Ständerat dem kantonalen Recht vorbehalten, das ist in Artikel 150 Absatz 3 der Bundesverfassung geregelt. Die Offenlegungspflicht, die heute zur Diskussion steht - Herr Ständerat Fässler hat das jetzt gerade nochmals erklärt -, käme aber erst dann zum Tragen, wenn jemand auch tatsächlich in den Ständerat gewählt wird und das Amt antritt.

Wenn ein Ständerat einmal gewählt ist, ist er, obwohl er nach kantonalem Recht gewählt wurde, Teil eines Bundesorgans - denn das ist der Ständerat eben -, und ab diesem Zeitpunkt gilt für ihn das Bundesrecht. Es gibt ja bereits heute auf Bundesebene auch andere Offenlegungspflichten, die für gewählte Mitglieder des Ständerates gelten. Ich denke beispielsweise an Artikel 11 des Parlamentsgesetzes.

Ich möchte Sie bitten, zu bedenken - das vielleicht auch an die Adresse von Ständerat Jakob Stark -, dass die Volksinitiative bei Ständeratswahlen eine Offenlegungspflicht vorsehen würde. Die Pflicht würde sogar wesentlich weiter gehen als jene, die Ihnen die Einigungskonferenz jetzt vorschlägt. Sie würde auf Verfassungsstufe auch die heutige Kompetenzordnung verändern, was bei der heute diskutierten Variante nicht der Fall ist. Dessen muss man sich einfach bewusst sein.

Ich möchte hier keine Prophezeiungen machen, aber wenn diese Initiative zur Abstimmung käme, meine ich, hätte sie angesichts der Ergebnisse bei den kantonalen und kommunalen Abstimmungen grosse Chancen, und sie würde, im Gegensatz zum indirekten Gegenvorschlag, die Kompetenzordnung bei den Ständeratswahlen eben tatsächlich verändern - was, wie gesagt, hier nicht der Fall ist. Ich bitte Sie, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen und den Gegenvorschlag zu verabschieden.

Ich bedanke mich auch herzlich bei der Staatspolitischen Kommission Ihres Rates für die Arbeit an diesem Gegenvorschlag. Sie haben ihn eingebracht, Sie haben damit mit dem Nationalrat auch einen Kompromiss gefunden, der aus meiner Sicht tragfähig ist.

Ich bitte Sie deshalb, dieser Lösung hier zuzustimmen.