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Rieder Beat · Ständerat · 2021-06-10

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-10

Wortprotokoll

Der Ständerat ist Erstrat, und ich gebe Ihnen zuhanden des Amtlichen Bulletins die Erwägungen der Kommission zu diesen Artikeln wieder. Mit Artikel 86a möchte die Kommission bei den Stiftungen eine Flexibilisierung und eine Stärkung der Stifterrechte erreichen, indem in der Organisation der Stiftung leichter Änderungen vorgenommen werden können als bisher. Damit soll der Vorbehalt in der Stiftungsurkunde betreffend Änderung des Zwecks der Stiftung durch den Stifter auch auf Organisationsänderungen ausgedehnt werden, zum Beispiel auf die Schaffung oder Abschaffung eines Zweitorgans oder einer Wahlregelung. Diese Ausdehnung der Änderungsmöglichkeiten macht auch deshalb Sinn, weil mit einer Zweckänderung der Stiftung oftmals auch eine Organisationsänderung vorgenommen werden muss. Die zehnjährigen Fristen für die Zweck- und Organisationsänderungen laufen unabhängig voneinander, das heisst, eine Zweckänderung ohne simultane Organisationsänderung schliesst das Recht des Stifters zu einer späteren Änderung des Organisationswesens nicht aus.