Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-06-14
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-06-14
Wortprotokoll
Gemäss Artikel 92 der Bundesverfassung ist das Post- und Fernmeldewesen Sache des Bundes. Die Mobilfunkkonzessionen, welche gestützt auf das Fernmeldegesetz erteilt werden, sind technologieneutral ausgestaltet und lassen die Wahl des eingesetzten Funkstandards, also z. B. 3G, 4G oder 5G, offen.
Der Bundesrat setzt sich für eine landesweite und qualitativ gute Versorgung mit Telekomdiensten ein. Für die Baubewilligungsverfahren der Antennenstandorte sind die Gemeinden zuständig. Sie beachten dabei das Bau- und Umweltschutzrecht, insbesondere die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Dieses ist auf alle gängigen Mobilfunkstandards gleichermassen anwendbar.
Antennenstandortverträge sind zivilrechtlicher Natur und unterliegen grundsätzlich der Privatautonomie der Parteien. Durch Vertragsklauseln kann das Bau- und Umweltschutzrecht nicht wegbedungen werden. Der Bundesrat sieht deshalb keine Gefahr, dass durch Antennenstandortverträge die Kompetenzen der Standortgemeinden ausgehebelt werden.