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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-06-14

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-06-14

Wortprotokoll

Aufgrund von Reformen der griechischen Behörden und dank der Unterstützung seitens der EU, mehrerer Mitglieds- und assoziierter Staaten konnte in den letzten Monaten eine allgemeine, graduelle Verbesserung der Aufnahmebedingungen auf den griechischen Inseln beobachtet werden. Auch der signifikante Rückgang der neuen Ankünfte und die Zunahme der Transfers, insbesondere von vulnerablen Personen, auf das griechische Festland haben zu einer deutlichen Entlastung der bestehenden Aufnahmestrukturen auf den Inseln geführt. Mitte April 2021 betrug die Zahl der Migrantinnen und Migranten auf den griechischen Inseln noch knapp 13[NB]000; Anfang 2020 waren es rund 40[NB]000 Menschen gewesen.

Bis heute hat die Schweiz im Rahmen der Dublin-III-Verordnung rund 100 unbegleitete minderjährige Asylsuchende, sogenannte UMA, mit einem familiären Bezug zur Schweiz aufgenommen. Erfährt das SEM, beispielsweise durch Angehörige in der Schweiz, im Rahmen dieser Praxis davon, dass sich UMA in Griechenland aufhalten, informiert es die zuständigen griechischen Behörden selber darüber, damit diese ein entsprechendes Gesuch stellen können. Seit dem 1. Januar 2020 konnten zudem 545 Familienangehörige aus Griechenland im Rahmen der Dublin-III-Verordnung in die Schweiz einreisen. Schliesslich hat die Schweiz nach dem Brand auf Moria im September 2020 freiwillig 20 UMA ohne Familienangehörige aus Griechenland übernommen. Damit wurden insgesamt 120 UMA aufgenommen.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Rechte der Migranten an den Schengen-Aussengrenzen zu jeder Zeit gewährleistet sein müssen; rechtswidrige Praktiken werden verurteilt. So forderte die Schweiz Frontex mehrmals auf, eine Untersuchung der Push-back-Vorwürfe zu den Geschehnissen an der griechisch-türkischen Seegrenze vorzunehmen, was im Anschluss mittels Einsetzung einer Arbeitsgruppe geschehen ist. Wie in der Stellungnahme zur angenommenen Motion 20.3143 erwähnt, setzt die Schweiz ihr Engagement auf bilateraler und europäischer Ebene fort und wird weiterhin adäquate Massnahmen, wie z. B. Projekte zur Stärkung der griechischen Asylstrukturen oder der Betreuung von UMA, unterstützen. Damit leistet sie einen Beitrag zur Verbesserung der Migrationssituation in Griechenland.