Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · 2021-06-14
Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-14
Wortprotokoll
Bei Artikel 6b beantragt eine Kommissionsminderheit eine Anpassung des vor einer Woche beschlossenen Artikels. Es geht darum, dass für die geimpften, genesenen und getesteten Personen Lockerungen der Zugangsbeschränkungen für Veranstaltungen gelten sollen.
Die SP-Fraktion bleibt bei ihrer Haltung, einen solchen Ausnahmeartikel nicht ins Gesetz aufzunehmen:
1.[NB]Dieser Artikel schafft eine Zweiklassengesellschaft in Bezug auf die Veranstaltungsteilnahme und bevorzugt Inhaberinnen und Inhaber eines Covid-19-Zertifikats.
2.[NB]Die SP bleibt bei ihrer Grundsatzhaltung, dass wir nicht eine Massnahme aus dem Massnahmenkatalog herausnehmen und diese auf Gesetzesstufe anheben sollten. Damit würden wir den Bundesrat übersteuern.
3.[NB]Den entscheidenden Schritt vorwärts machen wir hoffentlich mit dem Eintritt in die Normalisierungsphase, und diese ist, wenn es so weitergeht, bereits für Mitte August vorgesehen. Ein solcher Phasenwechsel macht es dann möglich, dass man überhaupt keine Massnahmen mehr braucht. Über das nächste Öffnungspaket, das Paket 5, wird der Bundesrat bereits am 23. Juni entscheiden. Somit wäre dieser Artikel, wenn überhaupt, nur wenige Wochen in Kraft.
4.[NB]Deshalb bitten wir Sie, die Verhältnismässigkeit zu wahren. Bis der unklare Begriff der Zugangsbeschränkung definiert ist und dieser Ausnahmeartikel 6b umgesetzt werden kann, befinden wir uns hoffentlich bereits in der Normalisierungsphase. Somit ist dieser Artikel überflüssig.
Zum Antrag bei Ziffer II Absatz 5 betreffend Artikel 11 des Covid-19-Gesetzes: Der Kultursektor ist auch nach den bisher erfolgten Öffnungsschritten noch weit von einem Normalbetrieb entfernt. Auch wenn die geltenden Einschränkungen weiter gelockert werden, so ermöglichen die Lockerungen in vielen Kulturbereichen noch keine kostendeckende Durchführung der Anlässe.
Bezüglich der Engagements von Kulturschaffenden besteht weiterhin eine grosse Unsicherheit. Viele Veranstaltende halten sich in ihrer Planung deshalb zurück. Dies betrifft insbesondere Bereiche, deren Akteure international aktiv sind und in welchen die Mobilität von Kulturschaffenden und beispielsweise von Kunstwerken von den unklaren Reisebedingungen abhängig ist. Beispielsweise gilt dies für Ausstellungen, Museen, insbesondere für die bildende Kunst, für internationale Filmproduktionen, für Theater, für grosse Kulturhäuser oder auch Musikproduzierende.
Das Verlängern der Massnahmen macht auch noch aus einem weiteren Grund Sinn: Damit stellen wir sicher, dass die Gültigkeit von Artikel 11 des Covid-19-Gesetzes gleich lange läuft wie die Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe - beide Erlasse sind bis Ende April 2022 vorgesehen. Es wird noch lange dauern, bis diese Schutzschirme in den Kantonen greifen, wenn sie überhaupt umgesetzt werden.
Die Luft für viele Laien- und Profikulturschaffende ist trotz der guten Unterstützungsmassnahmen, wie wir sie im Covid-19-Gesetz haben, im letzten Jahr erwiesenermassen dünner geworden. Gemäss den neusten Zahlen des Bundesamtes für Statistik hat sich im Jahr 2020 die Zahl der Kulturschaffenden im Vergleich zum Vorjahr um 5 Prozent verringert.
Die Kulturbranche war als eine der ersten stark von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen und gehört wohl zu denjenigen Branchen, die am meisten Zeit brauchen, um sich zu erholen. Viele Sektoren der Kulturbranche rechnen deshalb frühestens ab Mitte 2022 mit einer Normalisierung. Mit der Verlängerung der Gültigkeit von Artikel 11 schaffen wir für diejenigen, die darauf angewiesen sind, eine längerfristige Sicherheit.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion, den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen und die Massnahmen gemäss Artikel 11 bis am 30. April 2022 zu verlängern.