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Grossen Jürg · Nationalrat · 2021-06-14

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-06-14

Wortprotokoll

Manchmal braucht es einen zweiten Anlauf, um zu einer angemessenen und guten Lösung zu kommen. Gut Ding will Weile haben - das scheint bei diesem Geschäft besonders zuzutreffen.

Nach dem erfolgreichen Referendum gegen die Kinderabzüge handelt es sich hier nun um ein Nachfolgeprojekt, eigentlich genau genommen um das Ursprungsprojekt. Die Vorlage "Steuerliche Entlastung für familienexterne Kinderbetreuung" korrigiert die von der Bevölkerung abgelehnte Lösung, welche vom Parlament überladen und zu einer Giesskannenlösung mit höheren Steuerabzügen für alle Kinder ausgebaut worden war.

Ziel ist es diesmal, denselben Fehler nicht nochmals zu machen und gezielt dort zu helfen, wo das eigentliche Problem ist: Negative Erwerbsanreize im Steuersystem sollen gezielt reduziert werden, um dem Mangel an inländischen Fachkräften entgegenzuwirken sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Künftig sollen die nachgewiesenen Kosten bis jährlich höchstens 25[NB]000 Franken für die Drittbetreuung jedes Kindes bis zum vollendeten 14. Altersjahr abzugsfähig werden. Heute können bei der direkten Bundessteuer die nachgewiesenen Kosten für die Drittbetreuung nur bis zu einem Maximalbetrag von 10[NB]100 Franken pro Kind und Jahr in Abzug gebracht werden.

Die Beschränkung des heutigen Steuerabzugs trifft vor allem Haushalte, in denen beide Elternteile ein hohes Einkommen und einen hohen Erwerbsumfang haben. Die hohen Betreuungskosten können in solchen Fällen dazu führen, dass sich Erwerbsarbeit unter Umständen unter dem Strich finanziell nicht lohnt, dies, weil Betreuungsplätze nur gering oder gar nicht subventioniert werden oder weil die Subventionen einkommensabhängig sind. Der heutige Abzug von 10[NB]100 Franken reicht für zwei Wochentage familienexterne Kleinkinderbetreuung in einer Kita aus. Wer mehr Betreuung in Anspruch nimmt, kann die Kosten nicht von den Steuern abziehen und stellt sich deshalb die berechtigte Frage, ob sich mehr Erwerbsarbeit überhaupt lohnt.

Vor allem betroffen von diesen negativen Erwerbsanreizen sind die Frauen. Immerhin rund 12 Prozent der Frauen in der Schweiz bezeichnen sich als unfreiwillig unterbeschäftigt. Gerade gut ausgebildete Frauen sind weniger erwerbstätig, als sie es gerne sein würden. Fehlende Tagesschulen, hohe Steuerprogressionsstufen für Verheiratete und hohe Kinderbetreuungskosten, welche nicht in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig sind, sind die aktuell ungünstigen Voraussetzungen.

Die Abzugsfähigkeit der Betreuungskosten ist deshalb eines von mehreren Elementen, welche für eine dauerhafte Verbesserung dieser Situation nötig sind. Die Vorlage entspricht der ursprünglich vom Bundesrat bei der Kinderabzugsvorlage vorgeschlagenen Lösung mit Gesamtkosten von rund 10 Millionen Franken und einer zielgenauen Unterstützung der familienexternen Kinderbetreuung. Die von einer damaligen Mehrheit im Parlament überladene Vorlage mit einer giesskannenartigen Ausdehnung auf alle Kinder unabhängig von einer Fremdbetreuung hätte Kosten von rund 360 Millionen Franken zur Folge gehabt. Sie wurde aber vom Volk am 27.[NB]September 2020 mit 63,2 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Wir von der grünliberalen Fraktion haben die überladene Vorlage damals aktiv bekämpft und die vorliegende parlamentarische Initiative als Alternativlösung schon vor der Abstimmung angeregt und mitunterzeichnet. Deshalb beantragen wir die Unterstützung der Vorlage in der ursprünglichen Form gemäss Bundesrat.

Eine Minderheit Aeschi Thomas stellt den Antrag, auch bei dieser Vorlage den allgemeinen Kinderabzug von heute 6500 auf 8250 Franken zu erhöhen, was wiederum eine Giesskannenlösung in die Richtung der vor dem Volk gescheiterten Vorlage darstellen und zu Einnahmeausfällen bei der direkten Bundessteuer von rund 180 Millionen Franken jährlich führen würde. Das lehnen wir ab, und ich bitte Sie, dasselbe zu tun. Wir sollten dazulernen und den Volkswillen ernst nehmen.

Die Fokussierung auf die Zielgruppe, also auf Hochqualifizierte, macht bei dieser Vorlage wirklich Sinn. Das führt zu einer besseren Ausnutzung des Fachkräftepotenzials und im Effekt zu einer Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Produktivität. Das wiederum wirkt sich letztlich positiv auf die [PAGE 1309] Steuereinnahmen aus. Die Steuerverwaltung hat aufgezeigt, dass bei Anerkennung der Drittbetreuungskosten als abzugsfähige Gewinnungskosten bei den eidgenössischen und kantonalen Steuern eine Zunahme von bis zu rund 5000 Vollzeitstellen möglich wäre.

Die Grünliberalen treten also auf diese Vorlage ein. Wir unterstützen sie und folgen damit der Kommissionsmehrheit.