Ettlin Erich · Ständerat · 2021-06-14
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-14
Wortprotokoll
Die Minderheitssprecherin hat auch ausgeführt, was die Idee und der Zweck dieses Artikels ist. Es ist so: Artikel 49a, Artikel 71 und auch Artikel 72a hängen zusammen. Es wird von der Mehrheit auch anerkannt, dass es richtig ist, dass ein zentrales Informationssystem und auch die entsprechenden gesetzlichen Ermächtigungen vorgesehen sind. Es ist sinnvoll, dass man diese Zentralisation hier betreibt.
Mit Artikel 71 Absatz 4bis der Vorlage werden der Zentralen Ausgleichsstelle die rechtlichen Grundlagen gegeben, damit sie ein Informationssystem für den Datenaustausch betreiben kann. Daraus folgt als Konsequenz die Ergänzung von Artikel 95 Absatz 2.
Klar ist auch, dass die Durchführungsstellen anerkannte Regeln einzuhalten haben. Die Diskussion wurde an der [PAGE 611] Frage nach dem Wie entfacht. Diese Frage war schon in der Vernehmlassung das Thema. Teilweise sagten dort auch die Kantone, wenn man zu tief eingreife und den Durchführungsstellen das Wie zu klar vorschreibe bzw. die Detailtiefe im Gesetz zu stark sei, dann schränke das zu stark ein. Mit den Mindestanforderungen ist das im Gesetz auch aufgezeigt. In Artikel 49a Absatz 3, den die Mehrheit Ihrer Kommission streichen will, hat man klar festgelegt, was die Mindestanforderungen sind. Hier will die Mehrheit einfach offener sein. Sie will quasi das Wie nicht beschreiben. Sie will den Detaillierungsgrad nicht zu gross machen und damit die Durchführung nicht erschweren. Es ist nur notwendig, im Grundsatz aufzuzeigen, dass eine Zentralisierung notwendig ist. Daneben können die bewährten Instrumente der dezentralisierten Durchführung eingesetzt werden.
Das war die Meinung der Kommissionsmehrheit, die sich mit 7 zu 4 Stimmen durchgesetzt hat.