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Ettlin Erich · Ständerat · 2021-06-14

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-14

Wortprotokoll

Die Mehrheit und auch der Bundesrat wollen Absatz 3 dieses Artikels so anpassen, dass die Mitglieder der Aufsichtsbehörde weder der Kantonsregierung angehören noch eine Funktion in einer öffentlichen Verwaltung ausüben dürfen. Es geht dem Bundesrat und der Mehrheit darum, dass man die Compliance richtig umsetzt und die Unabhängigkeit sicherstellt. Man ist der Meinung, dass diese fehlende Compliance eine Restanz von ehemaligen Gewohnheiten sei, davon, wie man bisher gearbeitet habe. Das würde aber den heutigen Anforderungen nach Unabhängigkeit und Governance widersprechen. Die Governance habe sich in den letzten Jahren weiterentwickelt, und auch die Oberaufsichtskommission habe sich wiederholt darüber beschwert, dass Kantonsregierungsmitglieder in den Aufsichtsbehörden vertreten seien; das führe zu Interessenkonflikten.

Noch zur Ergänzung: In der Botschaft ist auch vorgesehen, dass die Mitglieder, die jetzt einen Interessenkonflikt hätten, z. B. Kantonsregierungsmitglieder, innerhalb von zwei Jahren austreten müssten. Wir haben dann auch über diese Frist diskutiert - dazu kommen wir später noch - und haben sie auf fünf Jahre verlängert. Man müsste das im Gesamtkontext sehen. Wenn man den Antrag der Mehrheit annimmt, dann würde die Frist zur Umsetzung dieser Massnahme nicht zwei, sondern fünf Jahre betragen, damit die Kantone und diese Aufsichtsbehörde genügend Zeit dafür hätten. Der Grund für den Bundesrat und die Mehrheit, hier Anpassungen vorzunehmen, liegt in der Governance und in den Unabhängigkeitsvorschriften, die aktualisiert würden.