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Bischof Pirmin · Ständerat · 2021-06-14

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-14

Wortprotokoll

Ich vertrete hier gerne die Minderheit Hegglin Peter, der ich auch angehöre.

Vorhin habe ich übrigens festgestellt, dass ich damit eine Minderheit vertrete, welche die grösste Minderheit ist, der ich je angehört habe. Wenn Sie die Fahne anschauen, sehen Sie, dass die Minderheit sieben Mitglieder umfasst, was [PAGE 618] doch relativ viel ist. Nach Stimmengleichheit von 6 zu 6 gab es einen Stichentscheid des Kommissionspräsidenten. Wie die Minderheit letztlich zu sieben Mitgliedern kam, ist mir eigentlich auch ein Rätsel, aber ich freue mich, eine so starke Minderheit vertreten zu können.

Wie es der Kommissionssprecher bereits gesagt hat, geht es hier um die Aufsichtsbehörde. Ich bitte Sie, in diesem Punkt der Minderheit zu folgen und damit den Wünschen der Kantone zu entsprechen.

Der Bundesrat möchte das geltende Recht so abändern, dass die Mitglieder der Aufsichtsbehörde - und ich zitiere die Formulierung gemäss Bundesratsentwurf - "weder der Kantonsregierung angehören noch eine Funktion in der öffentlichen Verwaltung ausüben dürfen". Das stellt einen erheblichen Eingriff in die Organisationsautonomie der Kantone dar.

Es stimmt zwar, dass ursprünglich, im Entwurf für das BVG von 2007, eine vollständig unabhängige Aufsichtsbehörde geplant war. Es wurde dann aber ein politischer Kompromiss geschlossen, der vorsah, dass die Kantone in die Pflicht genommen würden und dass die Aufsichtsbehörde eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit sein müsste. Wenn man die Kantone jetzt in die Pflicht nimmt und sagt, es dürfen weder Kantonsregierungen noch irgendwelche Funktionen der öffentlichen Verwaltung mehr vertreten sein, dann heisst das, dass nicht nur alle Angestellten eines Kantons ausgeschlossen sind, sondern, wenn man von öffentlicher Verwaltung spricht, sogar die entsprechenden Funktionen in den Gemeinden. Wer etwa einer Schulkommission angehört, könnte dann auch nicht mehr in diese Aufsichtskommission gewählt werden.

Zudem ist die Formulierung unklar. Wenn man von "der Kantonsregierung" spricht, vergisst man, dass die Aufsichtsbehörden, von denen wir hier sprechen, in der Regel überkantonal sind. Das heisst, es sind mehrere Kantone, die ihr angehören, und das ist mit der Formulierung des Bundesrates nicht berücksichtigt. Die Folge wäre - und die Kantone haben sich in der Vernehmlassung völlig zu Recht vehement gegen diese Regelung gewehrt -, dass die Kantone in den Aufsichtsgremien nicht mehr vertreten sein dürften, die Branchenvertreter dagegen uneingeschränkt dieses Recht hätten. Wir kämen also dann in die Richtung einer Selbstregulierungsorganisation, die dann etwas merkwürdig überwacht wäre.

Ich bitte Sie, hier der Haltung der Kantone entsprechend zu stimmen. Das geltende Recht hat sich bewährt, es hat unseres Wissens zu keinerlei Problemen geführt.

Ich bitte Sie, dieses geltende Recht zu bestätigen und der Minderheit zu folgen.

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