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preparatory:AB 284781

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-14

Wortprotokoll

Herr Präsident, Sie haben völlig recht!

Der Grund, weshalb der Bundesrat im Rahmen dieser Revision eine uralte Geschichte mit einbezogen hat, liegt darin, dass eben das Problem betreffend Governance seit langer, langer Zeit nicht gelöst ist. Ein Gutachten hat ergeben, dass die jetzt praktizierte Lösung gesetzeswidrig ist. Weshalb?

Die Aufgabe, für die zweite Säule eine Versicherungslösung zu finden, obliegt gemäss den heute geltenden Vorschriften dem Arbeitgeber. Nach unserem System, das Sie sicher auch vertreten, ist derjenige, der befiehlt, auch derjenige, der zu zahlen hat: Es ist ein Mandat, welches der Arbeitgeber abschliesst.

Nun ist es klar, dass der Arbeitgeber eine Aufgabe, die ihm obliegt, nicht der Versicherung übertragen kann. Er kann nicht Geld, das von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und von Drittzahlern generiert wird, verwenden, um eine Aufgabe, die ihm obliegt, zu finanzieren. Das ist simpel und einfach die richtige Ausgangslage.

Es kommt aber noch dazu, dass im heutigen System Fehlanreize entstehen, in dem Sinne nämlich, dass dann die Beratung nicht hauptsächlich die Interessen der Versicherten schützt, sondern die Interessen des Brokers mit einbezogen werden. Es hat sich gezeigt - das ist der Grund, weshalb der Schweizerische Pensionskassenverband ganz klar hinter diesem Vorschlag steht -, dass eine Fehlanreizsituation entsteht und dass auch eine Kasse, die wachsen muss, sich diesen Bedingungen unterziehen muss. Es ist auch so, dass beispielsweise PK-Netz, eine Organisation mit 16 [PAGE 621] schweizerischen Arbeitnehmerverbänden, ganz klar der Meinung ist, dass die Interessenlage der Arbeitnehmer bedingt, dass die Lösung des Bundesrates hier von uns genehmigt wird.

Sie haben gesagt, ja, das würde man im Rahmen der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes regeln. Aber in diesem Gesetz geht es um Transparenzvorschriften. Es wird also nicht darum gehen, die Problematik, die hier grundsätzlich besteht, zu lösen. Sie können noch lange auf die Revision dieses Gesetzes warten: Mit dieser Revision wird es keine Antwort auf die Frage geben, die sich hier stellt.

Dementsprechend, ohne Polemik zu machen, bin ich klar der Meinung, dass der Bundesrat gut beraten war, hier diese zusätzliche Regelung einzufügen. Es können dann, dies auf Ebene der Verordnung, die Voraussetzungen klar umschrieben werden, nach welchen tatsächlich auch die Kostenübernahme durch die Vorsorgeeinrichtungen für die Vermittlung möglich sein wird. Es ist aber nicht alleine die Sache des Arbeitgebers, zu entscheiden, welche Leistungen durch die Versicherungseinrichtung zu übernehmen ist.

Dementsprechend bin ich klar überzeugt, dass es diese Vorschrift gemäss Bundesrat verdient, ins Gesetz aufgenommen zu werden.

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