Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2021-06-14
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-14
Wortprotokoll
Die Motion Zanetti Roberto hat schon eine etwas längere Geschichte hinter sich; Sie sehen, sie trägt die Geschäftsnummer 19.3705. Ich selber habe die Motion damals auch mitunterzeichnet und sogar den Antrag an Sie gestellt, ihr zuzustimmen und der zuständigen Kommission, der SGK, zuzuteilen, damit dort detaillierte Abklärungen gemacht werden können. Dies hat die Kommission auch gemacht und die Motion am 12. April 2021 beraten.
Mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen empfiehlt Ihnen die Kommission, die Motion abzulehnen.
Die Mehrheit der Kommission stellt fest, dass die vorliegende Motion auf eine spezifische Problemstellung abzielt, die mit dem Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung nicht geregelt worden ist. Es handelt sich hier um Fälle, in denen die betreuende Person ausfällt, sodass die Betreuung der Kinder oder anderer Personen anderweitig gesichert werden muss. Die Kommission anerkennt, dass es in diesen Fällen zu Notsituationen kommen kann, gerade wenn keine Hilfe aus dem privaten Umfeld verfügbar ist oder die Möglichkeiten zur Finanzierung einer befristeten Drittbetreuung beschränkt sind. Sie identifiziert aber diesbezüglich keinen Handlungsbedarf auf Ebene des Bundes, und das ist hier der zentrale Punkt: "auf Ebene des Bundes". Die bedarfsorientierte Notfallhilfe, die in den vom Motionär skizzierten Fällen zum Tragen kommt, liegt in der Verantwortlichkeit der Kantone.
Weiter verweist die Kommission auf Angebote von Hilfsorganisationen, die im Notfall finanziell oder mit kurzfristig einsetzbaren Betreuungspersonen Unterstützung leisten. Eine Studie des BAG zeigt - das haben wir in der Kommission auch so festgestellt -, dass insbesondere ein breites Förderprogramm und Angebot für die Entlastung und Unterstützung [PAGE 623] von betreuenden Angehörigen besteht. Zuständig für die Umsetzung sind hier aber die Kantone bzw. Gemeinden.
Die Mehrheit unserer Kommission ist aus diesem Grund - eben wegen der Zuständigkeiten - für die Ablehnung der Motion.
Der Antrag der Kommissionsminderheit wird jetzt sicher noch separat begründet werden.