Würth Benedikt · Ständerat · 2021-06-15
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-15
Wortprotokoll
Ich möchte zu den Ausführungen von Kollegin Graf doch noch zwei, drei Bemerkungen machen. Ich denke, wir haben den Artikel vereinfacht. Die Gastronomie ist draussen, es geht jetzt im Wesentlichen um die [PAGE 647] Veranstaltungen bzw. um die Veranstalter. Ich glaube, Frau Graf, diese Bestimmung lässt sich in der Praxis sehr gut umsetzen.
Es war die Frage im Raum, ob wir hier effektiv eine materielle, inhaltliche Differenz zum Bundesrat und zum BAG haben, ob die Bestimmung überhaupt nötig ist oder nicht. Es wurde vorhin erwähnt, dass wir einen sogenannten Verwaltungsbericht seitens des BAG erhalten haben. Es war letztes Mal auch die Diskussion, ob das BAG eine Null-Risiko-Strategie fahre oder nicht. Das BAG sagt nun, es wolle festhalten, dass es nicht um einen Null-Risiko-Ansatz gehe, es gehe einzig um die angemessene Reduktion von Übertragungsrisiken und Krankheitslasten gerade bei Freizeitaktivitäten mit hohem Personenaufkommen. Und hier frage ich Sie schon: Welche Rolle spielt es für das Virus, ob es im Bahnhof Bern auf ein grosses Personenaufkommen trifft oder bei einer Veranstaltung? Wir können das Virus nicht befragen, aber ich glaube, die Antwort ist wohl klar. Ich habe noch keinen Virologen gehört, der gesagt hat, das spiele eine Rolle.
Heute haben wir folgende Situation: Wir haben hohe Personenaufkommen in Bahnhöfen, in den Städten, bei Demonstrationen - wie gestern Abend gesehen, beispielsweise vor unserem Haus -, und wir haben bei all diesen hohen Personenaufkommen null Zugangskontrolle! Das ist bei den Veranstaltungen anders. Diese können wir mit Auflagen belegen. Wir können logischerweise sagen: "Ihr müsst eine Zugangskontrolle machen, ihr müsst schauen, wer mit Zertifikat kommt und wer nicht." Das lässt sich problemlos umsetzen. Ich glaube, gerade die zwischenzeitlichen Abklärungen haben gezeigt, dass diese Bestimmung mehr als nötig ist.
Nun zum Technischen: Ja, wir haben meines Erachtens einen Schritt auf den Nationalrat zu gemacht. Wir müssen offensichtlich mit dem Nationalrat nochmals Gespräche führen. Ich bin immer noch zuversichtlich, dass wir hier am Schluss doch noch Mehrheiten finden, weil es eben schon auch um Planungssicherheit geht. Frau Graf hat die Veranstaltungen, die Messen angesprochen. Ich komme aus einem Messekanton. Sowohl die Olma wie auch beispielsweise die Foire du Valais sind an uns gelangt. Sie haben im Moment eine hohe Planungsunsicherheit, weil sie am Ende nicht wissen, was genau in der Normalisierungsphase gilt. Das ist nach wie vor völlig offen. Mit dieser Bestimmung könnte man einen wesentlichen Teil im Gesetz verankern. Es geht also um etwas, was eigentlich selbstverständlich ist. Der Kern der Bestimmung ist ja: Wer ein GGG-Zertifikat hat, schützt sich und die Gesellschaft. Also besteht für den Staat kein Grund, die Grundrechtsbeschränkung nach wie vor aufrechtzuerhalten.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie doch bitten, hier jetzt auch eine grundrechtskonforme Gesetzgebung zu machen. Wir sind nicht die Einzigen in diesem Umzug: Wir haben gestern in der Kommission gehört, dass beispielsweise Deutschland offenbar eine sehr ähnliche Bestimmung hat. Deutschland, das aus unserer Sicht in seiner Corona-Strategie immer sehr restriktiv unterwegs ist, sagt: Wer vollständig geimpft oder genesen ist, kann sich wieder in unbegrenzter Personenzahl treffen. Bei Treffen mit Ungeimpften müssen diese Leute hinsichtlich der Kapazitätsbeschränkungen nicht mehr mitgezählt werden. Vor diesem Hintergrund ist diese Bestimmung mehr als nötig.
Ich hoffe immer noch, dass wir mit dem Nationalrat eine Lösung finden: Gerade für die Messen, gerade für die Veranstaltungen schafft das eine gewisse Planungssicherheit. Nochmals: Diese Korrektur ist auch aus grundrechtlicher Sicht mehr als nötig, mehr als geboten.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.