Weichelt Manuela · Nationalrat · 2021-06-15
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2021-06-15
Wortprotokoll
Den Apotheken machen Lieferengpässe bei wichtigen Arzneimitteln zu schaffen. Im vergangenen Jahr waren 16,7 Millionen Produkte nicht verfügbar, so die Meldungen in Deutschland. Wenn wir in Europa produzieren, gibt es eine höhere Sicherheit, dass die Arzneimittel auch in Europa zur Verfügung stehen. Auch in der Schweiz häufen sich die Lieferengpässe.
Die Landesversorgung ist heute in Artikel 102 der Bundesverfassung geregelt. Absatz 1 hält fest: "Der Bund stellt die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicher für den Fall machtpolitischer oder kriegerischer Bedrohungen sowie in schweren Mangellagen, denen die Wirtschaft nicht selbst zu begegnen vermag. Er trifft vorsorgliche Massnahmen." Und in Absatz 2 steht: "Er kann nötigenfalls vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen." Diese Regelung soll durch die parlamentarische Initiative mit einem neuen Absatz 3 ergänzt und konkretisiert werden: "Der Bund sichert insbesondere die Versorgung der Bevölkerung mit den wichtigsten sensiblen Medikamenten, Wirkstoffen und Schutzmaterialien sowie trifft Massnahmen, um die Bevölkerung bei einer Pandemie zu schützen."
Es hat sich gezeigt, dass unser Bevölkerungsschutz die Corona-Krise nicht mit Bravour bestanden hat. Die Minderheit der Kommission beantragt Ihnen, dass die Versorgung unserer Bevölkerung mit den wichtigsten sensiblen Medikamenten, Wirkstoffen und Schutzmaterialien in der Verfassung verankert wird.
Es ist nicht ein rein schweizerisches Problem, das zu lösen ist, es muss auch auf europäischer Ebene angegangen werden. Neben einer ausreichenden Lagerhaltung ist es zentral, [PAGE 1353] dass sensible Medikamente und Wirkstoffe in der Schweiz und in Europa produziert werden. Wir sind aktuell zu stark von einzelnen Anbietenden abhängig. Der Schweizer Markt ist oft zu klein, um zu verantwortungsvollen Preisen eine eigene Produktion sicherstellen zu können. Man muss mit den Unternehmen entsprechende Leistungsvereinbarungen treffen, damit sie imstande sind, die Schweizer Bevölkerung in Krisenzeiten zu versorgen. Verschiedenste Parteien haben sich diesbezüglich in den letzten Monaten in den Medien geäussert, so z. B. die FDP, die ebenfalls Partnerschaften zwischen Privatwirtschaft und Staat begrüsst.
In der Bundesverfassung sind viele generelle Normen verankert. Die Corona-Krise hat uns gezeigt, dass wir die Präzisierung bezüglich der Versorgung unserer Bevölkerung mit den wichtigsten sensiblen Medikamenten, Wirkstoffen und Schutzmaterialien explizit in die Bundesverfassung aufnehmen müssen. So sollten wir in einer kommenden Krise nicht wieder mit gefährlichen Engpässen konfrontiert sein. Dass die Norm nachher in den Gesetzen präzisiert werden muss, ist selbstverständlich.
Aber mit der Umsetzung des bestehenden Artikels 102 der Bundesverfassung haben wir in der Corona-Krise nicht brilliert. Die Lücke wurde offensichtlich. Verschiedene Kantone bereiten diesbezüglich auch Standesinitiativen vor oder haben sie bereits beschlossen. So hat der Zuger Kantonsrat eine Standesinitiative, die gleich lautet wie der vorliegende Vorstoss, mit klarer Mehrheit an den Regierungsrat überwiesen. Auch die Kantonsparlamente Aargau und Zürich haben entsprechende Standesinitiativen an ihre Regierungen überwiesen. Auch habe ich vernommen, dass bereits eine Volksinitiative zu diesem Thema unterwegs sei.
Meine Minderheit beantragt Ihnen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben und damit zu zeigen, dass uns die Versorgungssicherheit wichtig ist.