Aebischer Matthias · Nationalrat · 2021-06-16
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-16
Wortprotokoll
Herzlichen Dank, Kollege Rösti, für diese Frage. Ich empfehle Ihnen, einmal das Geschäftsreglement des Bundesverwaltungsgerichtes durchzulesen. Dort werden die Kompetenzen beschrieben. Die Kompetenzen, welche die Präsidentenkonferenz hat, sind in Artikel 14 des Reglementes beschrieben. In Artikel 11 steht, was für Zuständigkeiten die Verwaltungskommission hat. Dort steht alles genau drin, und es ist genau nach diesem Reglement abgelaufen.
Am 14. Mai gab es diese Aufsichtseingabe. Basierend auf dieser Aufsichtseingabe, hat die Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgerichtes entschieden, dass die Sache untersucht wird. Jetzt ist der Datenschutzbeauftragte des Bundesverwaltungsgerichtes daran, zu klären, ob es ein Schattendossier bzw. ein Dossier gibt, in dem irgendwelche Informationen enthalten sind, die nicht legal sind. Und das wird gemacht. Die Präsidentin hat keine Personalkompetenzen. Die Personalkompetenzen, das steht ebenfalls im Reglement, liegen bei den Abteilungspräsidentinnen und Abteilungspräsidenten.