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Arslan Sibel · Nationalrat · 2021-06-16

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2021-06-16

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion hat bereits an ihrer Sitzung vom 2. Juni 2021 entschieden, dass sie die beiden von der Gerichtskommission vorgeschlagenen Kandidierenden, Frau Ryter und Herrn Hartmann, wählen wird. An dieser Entscheidung hat sich nichts geändert. Wir werden keinen Sprengkandidaten wählen. Die Gerichtskommission hat ein internes Auswahlverfahren mit Anhörungen von mehreren Kandidatinnen und Kandidaten durchgeführt. Frau Ryter wurde mit ihren fachlichen und persönlichen Qualifikationen als geeignete Kandidatin für das Bundesgericht erachtet.

Wie Sie alle wissen, liegt es in erster Linie in der Verantwortung der Gerichte, interne Missstände anzuschauen und aufzuklären. Sollten Handlungsschritte nötig sein, müssen sie handeln und die Gerichtskommission sowie die Geschäftsprüfungskommissionen darüber informieren. Genau dies scheint auch beim Bundesverwaltungsgericht bei diesen konkreten Vorkommnissen der Fall gewesen zu sein.

Ob sich der Vorwurf erhärtet, es sei eine Fiche, ein Schattendossier geführt worden, wird zurzeit untersucht. Eine Beurteilung ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Was gesagt werden kann, ist, dass wir als Grüne jede Art von unverhältnismässigen und missbräuchlichen Datensammlungen über Personen nicht tolerieren und deshalb eine rasche und saubere Aufklärung des Sachverhalts verlangen. Folglich verstehen wir auch die Kritik seitens der SVP-Fraktion.

Es ist Sache der beiden GPK, den Sachverhalt abzuklären und entsprechende Empfehlungen abzugeben. Genau deshalb hat die Gerichtskommission ein entsprechendes Schreiben an die GPK weitergegeben. Was die SVP nun aber macht, ist eine Vorverurteilung. Frau Ryter ist als Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes in den Sachverhalt gewollt oder ungewollt involviert worden. Nur die SVP ist mit einem internen Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht nicht einverstanden. Sie will die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes zur Verantwortung ziehen. Die SVP hat ihr Urteil also gefällt und erwartet von uns, ihr zu folgen. So funktioniert ein demokratisches Wahlverfahren jedoch nicht. Die Referenzen von Frau Ryter sind ausgezeichnet. Sie hat ihre Tätigkeit als Richterin sehr gut ausgeführt und ist sowohl fachlich als auch persönlich für die Stelle als Bundesrichterin geeignet. Auch kritische Fragen wurden in der Kommission angesprochen und thematisiert. Sowohl Frau Ryter als auch die SP-Delegation haben zu den Vorwürfen Stellung genommen und glaubhaft gemacht, dass Frau Ryter im Rahmen ihrer Tätigkeit gehandelt hat. Wie es Herr Hess vorhin gesagt hat: Die Verantwortung liegt auch bei ihnen. Mit ihrer Glaubhaftmachung hat Frau Ryter gezeigt, dass sie im Rahmen ihrer Tätigkeit gehandelt hat - nicht mehr, nicht weniger. Die Verantwortung liegt nun also auch bei den GPK.

Die Grünen stehen für solche Kampagnen nicht zur Verfügung. Wir möchten aber nochmals unterstreichen, dass die Grünen keine Art von Schattendossiers oder Fichen tolerieren und nun von den GPK eine saubere Aufklärung des Sachverhalts erwarten. Kein Richter, keine Richterin, kein Mensch - weder von rechts noch von links - darf mit solchen Sachen rechnen müssen. Gerichtsurteile dürfen zudem nicht politisch verfärbt sein und müssen das Vertrauen in die Institutionen sichern. Entsprechend vorsichtig muss auch der Spruchkörper zusammengesetzt werden. Deshalb wollen wir von den GPK in diesem Zusammenhang auch darüber aufgeklärt werden, ob es beim Bundesverwaltungsgericht in der Tat Hardliner und entsprechende politisch gefärbte Urteile gibt oder nicht.

Die Grünen empfehlen Ihnen, den Minderheitsantrag abzulehnen und heute Herrn Hartmann und Frau Ryter als Bundesrichter und Bundesrichterin zu wählen.