Wismer-Felder Priska · Nationalrat · 2021-06-16
Wismer-Felder Priska · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-16
Wortprotokoll
Wir stehen in der Energieversorgung der Schweiz vor grossen Herausforderungen. Unser bisheriges Fördersystem für erneuerbare Energien läuft Ende 2022 aus, und das neue Energiegesetz wird bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft sein. Es droht also eine Förderlücke; die Kommissionssprecher haben Sie bereits darauf hingewiesen.
Wir wollen und müssen Instrumente finden, um die Förderung der erneuerbaren Energien weiterzuführen. Mit der Ausarbeitung der vorliegenden Gesetzesänderung wurde dieses wichtige und sehr breit abgestützte Anliegen aufgenommen. Mit dieser Vorlage soll eine Überbrückungslösung geschaffen werden: schnell, zielführend, unkompliziert, jedoch ohne für die Zukunft etwas zu verbauen. Genau dies, nämlich eine Überbrückungslösung, muss es in den Augen unserer Fraktion auch sein.
Ich nehme es vorweg: Wir unterstützen diese parlamentarische Initiative, wir wollen den erneuerbaren Energien keinen Boxenstopp aufzwingen. Das würde unser Ziel eines kontinuierlichen Anstiegs des Anteils erneuerbarer Energien gefährden. Es ist unserer Fraktion wichtig, dass die Förderung so geleistet werden kann, dass der wichtige und nötige Ausbau vollzogen wird, auch nach dem Dezember 2022.
Einen Wermutstropfen gibt es allerdings schon: Die Versuchung bei dieser Gesetzesänderung war gross, viele Neuerungen einzuführen, welche grundsätzlich für das neue Energiegesetz angedacht sind und in unseren Augen fundiert und sorgfältig diskutiert werden müssen. Wir müssen uns für die Ausarbeitung und die Diskussion des neuen Energiegesetzes alle Optionen offenhalten, und wir dürfen uns nicht unnötig oder sogar gefährlich einschränken. Um ein gutes, breit abgestütztes und wirkungsvolles Energiegesetz zu erhalten, müssen wir in alle Richtungen denken und gestalten können. Eine so gewichtige Änderung wie z. B. die Auktionierung muss in Kenntnis aller Konsequenzen und Alternativen geschehen. Das war bei der Ausgestaltung dieser Vorlage bei diesem Tempo noch nicht möglich.
Die Ausgangslage bezüglich des Stromabkommens hat sich seit dem 26. Mai 2021, dem Abbruch der Verhandlungen zum Rahmenabkommen, komplett verändert. Ein Stromabkommen mit der EU ist in weite Ferne gerückt. Das verändert die Vorzeichen für das neue Energiegesetz entscheidend. Wir müssen unsere Kalkulationen zum Thema Stromimport im Winter, auf die sich unsere Energieperspektiven abstützen, neu überdenken und berechnen. Wieso spreche ich heute schon davon? Dieser Umstand verdeutlicht, dass die Ausarbeitung des Energiegesetzes viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Das verschärft noch einmal die Notwendigkeit und Dringlichkeit der vorgeschlagenen Übergangslösung.
Das Gelingen der Energiewende beruht auf drei Pfeilern: einem technischen, einem finanziellen und einem politischen. Die technischen Möglichkeiten stehen zur Verfügung; das ist unbestritten. Die finanzielle Förderung erhalten wir mit dieser Vorlage zumindest vorläufig aufrecht. Aber am politischen Willen werden wir noch viel arbeiten müssen. Da geht es um schwierige Diskussionen wie zu den Bewilligungsverfahren für Energieprojekte, welche heute in manchen Bereichen fast alles zum Stillstand bringen. Es geht um die Höhe des Netzzuschlags, von dem die Berechnungen zeigen, dass er nicht ausreichen wird. Es geht um die Entschädigungen von Stromreserven, welche für die Wintermonate zurückgehalten werden. Es geht um Netznutzung und Netzkosten und um deren Abgeltung und Liberalisierung.
Das werden schwierige Diskussionen. Diese werden und wollen wir mit dem Mantelerlass des neuen Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes diskutieren und nicht heute. Heute geht es nur darum, die Förderlücke zu schliessen.
Einige Minderheitsanträge werden wir unterstützen; wir kommen dann bei den Blöcken darauf zu sprechen. Wichtig ist es uns, zu betonen, dass wir nicht inhaltlich komplett anderer Meinung sind. Unsere Ablehnung von Anträgen beruht auf dem erwähnten Grundsatz, dass wir hier eine Übergangslösung ohne Präjudiz schaffen wollen.
Wir brauchen die mit der parlamentarischen Initiative geforderte Gesetzesänderung heute. Noch viel mehr brauchen wir aber für die Zukunft ein Energiegesetz und ein Stromversorgungsgesetz, die gut und zukunftsfähig sind.